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Kontrollpflegeeinsatz verpennt + KK rächt sich?

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    Kontrollpflegeeinsatz verpennt + KK rächt sich?

    Hallo,

    ich habe etwas auf dem Herzen und bitte euch um Hilfe.

    Ich habe ein schwerbehindertes Kind und wir haben die PS1. Bis vor einigen Jahren habe ich die Pflegekontrolleinsätze regelmäßig machen lassen. Danach kam es zu einer schwierigen Lebensphase mit viel Stress und Tiefen. Zu meiner Entlastung habe ich mein Kind zu diesen Zeiten regelmäßig auf meine Kosten stundenweise betreuen lassen.

    In dieser Zeit habe ich zu meiner Schande nicht mehr daran gedacht, die Kontrolleinsätze machen zu lassen, wurde diesbezüglich auch nie von der Krankenkasse daran erinnert.

    Als ich von der Verhinderungspflege erfuhr, die uns zugestanden hätte, habe ich die Krankenkasse fernmündlich gebeten, meine Kosten rückwirkend für 4 Jahre zu erstatten, mit dem Hinweis, dass ich von der KK nicht darüber informiert worden bin. Mit einem schuldzuweisenden Unterton hat mir der Mitarbeiter der KK meine Forderung zunächst abgelehnt.

    Erst als ich dort mein Anliegen schriftlich mitteilte, kam der Stein ins Rollen. Die Akte wurde durchgesehen und man bemerkte die fehlenden Kontrolleinsätze. Ohne irgend ein Wort über meine Forderung zu erwähnen, stand in dem darauffolgenden Schreiben drin, ich solle die Kontrolleinsätze der letzten 4 Jahren nachweisen, sonst würde man mir das Pflegegeld um 25% kürzen. Ich nehme an, sie wollen die anteiligen Beträge für die letzten 4 Jahre zurück haben, sofern ich keinen Nachweis erbringen kann.

    Wäre die KK nicht verpflichtet gewesen, mich rechtzeitig daran zu erinnern?

    In dem Schreiben stand weiterhin drin, dass ich vielleicht die Pflegeeinsätze hätte machen lassen aber evtl. vergessen hätte, die Belege abzugeben, diese solle ich dann nachreichen. Ich denke, die KK müsste Bescheid wissen, ob die Einsätze stattgefunden haben oder nicht, zumal die Pflegedienste sicherlich unmittelbar nach dem Einsatz mit der KK auch direkt abrechnen.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass die KK mich wegen meiner Nachforderung für die Verhinderungspflege als "Betrügerin" abstempelt und durch die Aussage, dass ich vielleicht die Kontrolleinsätze doch habe machen lassen aber vergessen habe, sie bei der KK einzureichen, versucht, irgendwelche Beweise für meine „Betrugsabsichten“ zu bekommen, was ihnen sehr zugute kommen würde, wenn die Sache mit der Verhinderungspflege doch einen gerichtlichen Weg gehen müsste (sorry für die Unterstellung, aber ich fühle es so).

    Obwohl ich wirklich ein herzensguter Mensch bin fühle ich mich jetzt einfach nur schlecht.

    Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören, auch über Paragraphen, die das Kürzungsrecht des Pflegegeldes regeln, würde ich mich sehr freuen.

    Ich bedanke mich im voraus.

    #2
    AW: Kontrollpflegeeinsatz verpennt + KK rächt sich

    Hallo Sunnygirl,
    deine Fragestellung ist nicht so einfach.
    Zuerst einmal die Pflicht besteht ganz klar, der Hinweis erfolgt eigentlich im Feststellungsbescheid zur Pflegestufe und die Kasse erinnert dann nicht weiter dran.

    Die Pflicht ergibt sich aus SGB XI § 37:

    "(3) Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben
    1. bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich,
    2. bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich
    eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder,
    sofern dies durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegefachkraft abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Falle der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen.
    Sie beträgt in den Pflegestufen I und II bis zu 16 Euro und in der Pflegestufe III bis zu 26 Euro. Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigungund Betreuung nach § 45a festgestellt ist, sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalbder in Satz 1 genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.
    [...]
    (6) Rufen Pflegebedürftige die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 nicht ab, hat die Pflegekasse
    oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen
    und im Wiederholungsfall zu entziehen."

    Eigentlich hätte die Krankenkasse beim ersten fehlenden Nachweis kürzen müssen nach schriftlicher Ankündigung, das wäre für dich dann ja eine "Erinnerung" gewesen. Hättest du dann weiterhin keinen Nachweis erbracht hätte die Pflegegeldzahlung dann nach Ablauf des zweiten Fristzeitraumes (bei Pflegestufe I das nächste halbe Jahr) wiederum nach schriftlicher Ankündigung ganz eingestellt werden müssen.

    Finden kannst du das Ganze in den " Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen" http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...t_20070309.pdf

    Der Beratungseinsatz wird ab Seite 99 ff behandelt. Ab Seite 102 gehts um den Nachweis des Einsatzes und Kürzung:
    "4.5 Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes
    (1) Weist der Pflegebedürftige den Beratungseinsatz nicht nach, ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. Als angemessen ist eine Kürzung des Pflegegeldes von 50 v. H. anzusehen. Hierbei ist die Situation im Einzelfall zu
    berücksichtigen.

    (2) Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegebedürftigen der Pflegestufen I und
    II in halbjährlichen und von Pflegebedürftigen der Pflegestufe III in vierteljährlichen Abständen nachzuweisen. Aus verwaltungspraktikablen Gründen bietet sich bei der Nachweispflicht das Kalenderhalbjahr bzw. -Vierteljahr an. Danach besteht die Nachweispflicht des Pflegebedürftigen jeweils für die Zeit vom 01.01. bis 30.06. und vom 01.07. bis 31.12. bzw. vom 01.01. bis 31.03., vom 01.04. bis 30.06., vom 01.07. bis 30.09. und vom 01.10. bis 31.12.. Hierauf wird bereits im Bewilligungsbescheid aufmerksam gemacht. Insofern handelt es sich bei der 3- bzw. 6-Monats-Frist um eine starre – sich aneinander unmittelbar anschließende – Frist. Auch ein verspätet geführter Nachweis löst keine neue Frist aus."

    Auf Seite 103/104/105:
    "(3) Sofern der Nachweis nicht rechtzeitig der Pflegekasse vorliegt, ist das Pflegegeld angemessen (bis zu 50 v. H.) zu kürzen. Hierüber wird der Pflegebedürftige unmittelbar nach Ablauf der 3- bzw. 6-Monats-Frist informiert.
    Die Kürzung erfolgt ab dem 1. des auf die Mitteilung der Pflegekasse folgenden Monats."

    (4) Da die Vertrags-Pflegeeinrichtung das Nachweisformular für den Beratungseinsatz in
    der Regel der monatlichen Abrechnung beifügt, wird es in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden können, dass der Pflegebedürftige den Einsatz unmittelbar am Fristende abruft und der Nachweis zum Teil erst Wochen später mit der allgemeinen Abrechnung bzw. Anforderung des Betrages durch die Vertrags-Pflegeeinrichtung bei der Pflegekasse eingeht.
    Um diese Probleme zu vermeiden, kann die Frist für den Zeitpunkt der Kürzung bzw.des Versagens um einen Monat verlängert werden.Kommt es während der veranlassten Pflegegeldkürzung zur Nachweisführung, wird die
    volle Pflegegeldzahlung ab dem Tag, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde, wieder aufgenommen.

    (5) Wird der Nachweis trotz erfolgter Pflegegeldkürzung auch im zweiten 3- bzw. 6-
    Monats-Zeitraum nicht erbracht, handelt es sich um einen "Wiederholungsfall". Dies hat
    zur Folge, dass die Pflegegeldzahlung zu beenden ist. Hierüber wird der Pflegebedürftige
    unmittelbar nach Ablauf der zweiten 3- bzw. 6-Monats-Frist informiert. Die Pflegegeldeinstellung erfolgt ab dem 1. des auf die Mitteilung der Pflegekasse folgenden Monats. Kommt es nach veranlasster Pflegegeldeinstellung zur Nachweisführung, wird die Pflegegeldzahlung ab dem Tag, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde, wieder aufgenommen.
    In diesem Fall wird eine neue 3- bzw. 6-Monats-Frist in Gang gesetzt."
    _____________

    In dem Dokument stehen zwischen den Texten auch zahlreiche Beispiele zur Verdeutlichung, die ich hier nicht mit reinkopiert habe.

    Ich würde dir raten, dich von einem Fachmann ( Rechtsanwalt für Sozial- bzw. Verwaltungsrecht in diesem Fall) beraten zu lassen, ob die Kasse das Pflegegeld rückwirkend kürzen bzw. ganz einstellen kann, nachdem sie selber versäumt hat nach den verbindlichen Regelungen zu handeln, denn da bin ich wirklich überfragt.

    Aber als dringender Tip von mir: rufe sofort einen Pflegedienst an und lass einen Einsatz machen und mein Pflegedienst kriegt es auch hin mich unaufgefordert anzurufen und mich an den anstehenden Termin zu erinnern und einen Beratungseinsatz auszumachen, vielleicht kann das deiner ja auch.
    Sag doch bitte mal Bescheid, wie es weitergeht.

    LG, amai
    Edit wegen Formatierung
    Zuletzt geändert von amai; 20.06.2008, 16:20.

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      #3
      AW: Kontrollpflegeeinsatz verpennt + KK rächt sich

      Da muss ich dazu sagen, dass die AOK da immer bei mir erinnert hat, wenn kein Beleg halbjährlich kam. Mittlerweile ist es bei uns auch so, dass der Pflegedienst mit uns alle halbe Jahre telef.einen Termin vereinbart. Das klappt super, ich würde es sonst auch immer vergessen.

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        #4
        AW: Kontrollpflegeeinsatz verpennt + KK rächt sich

        Hallo,

        ich finde, man solle diese Beratungseinsätze nicht "Kontrolleinsätze" nennen, weil diese Einsätze ja dazu dienen sollen, eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten zu finden. Dazu zählt vielleicht auch eine Beratung, welche Hilfsmittel noch vielleicht sinnvoll wären etc... man selber ist ja manchmal etwas betriebsblind und Aspekt von außen sind ja nicht immer schlecht.

        Auch ich muss diese Einsätze machen lassen (obwohl ich ja genau bei so einem Pflegedienst arbeite). Ich habe es mir im Kalender eingetragen, immer im Januar und im Juli kümmere ich mich drum. Da kommt eben eine Kollegin vorbei... (ist mit der Kasse abgeklärt, dass ich meinen eigenen Pflegedienst damit beauftrage)

        Liebe Grüsse
        Bernhard

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