Hallo,
ich habe etwas auf dem Herzen und bitte euch um Hilfe.
Ich habe ein schwerbehindertes Kind und wir haben die PS1. Bis vor einigen Jahren habe ich die Pflegekontrolleinsätze regelmäßig machen lassen. Danach kam es zu einer schwierigen Lebensphase mit viel Stress und Tiefen. Zu meiner Entlastung habe ich mein Kind zu diesen Zeiten regelmäßig auf meine Kosten stundenweise betreuen lassen.
In dieser Zeit habe ich zu meiner Schande nicht mehr daran gedacht, die Kontrolleinsätze machen zu lassen, wurde diesbezüglich auch nie von der Krankenkasse daran erinnert.
Als ich von der Verhinderungspflege erfuhr, die uns zugestanden hätte, habe ich die Krankenkasse fernmündlich gebeten, meine Kosten rückwirkend für 4 Jahre zu erstatten, mit dem Hinweis, dass ich von der KK nicht darüber informiert worden bin. Mit einem schuldzuweisenden Unterton hat mir der Mitarbeiter der KK meine Forderung zunächst abgelehnt.
Erst als ich dort mein Anliegen schriftlich mitteilte, kam der Stein ins Rollen. Die Akte wurde durchgesehen und man bemerkte die fehlenden Kontrolleinsätze. Ohne irgend ein Wort über meine Forderung zu erwähnen, stand in dem darauffolgenden Schreiben drin, ich solle die Kontrolleinsätze der letzten 4 Jahren nachweisen, sonst würde man mir das Pflegegeld um 25% kürzen. Ich nehme an, sie wollen die anteiligen Beträge für die letzten 4 Jahre zurück haben, sofern ich keinen Nachweis erbringen kann.
Wäre die KK nicht verpflichtet gewesen, mich rechtzeitig daran zu erinnern?
In dem Schreiben stand weiterhin drin, dass ich vielleicht die Pflegeeinsätze hätte machen lassen aber evtl. vergessen hätte, die Belege abzugeben, diese solle ich dann nachreichen. Ich denke, die KK müsste Bescheid wissen, ob die Einsätze stattgefunden haben oder nicht, zumal die Pflegedienste sicherlich unmittelbar nach dem Einsatz mit der KK auch direkt abrechnen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die KK mich wegen meiner Nachforderung für die Verhinderungspflege als "Betrügerin" abstempelt und durch die Aussage, dass ich vielleicht die Kontrolleinsätze doch habe machen lassen aber vergessen habe, sie bei der KK einzureichen, versucht, irgendwelche Beweise für meine „Betrugsabsichten“ zu bekommen, was ihnen sehr zugute kommen würde, wenn die Sache mit der Verhinderungspflege doch einen gerichtlichen Weg gehen müsste (sorry für die Unterstellung, aber ich fühle es so).
Obwohl ich wirklich ein herzensguter Mensch bin fühle ich mich jetzt einfach nur schlecht.
Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören, auch über Paragraphen, die das Kürzungsrecht des Pflegegeldes regeln, würde ich mich sehr freuen.
Ich bedanke mich im voraus.
ich habe etwas auf dem Herzen und bitte euch um Hilfe.
Ich habe ein schwerbehindertes Kind und wir haben die PS1. Bis vor einigen Jahren habe ich die Pflegekontrolleinsätze regelmäßig machen lassen. Danach kam es zu einer schwierigen Lebensphase mit viel Stress und Tiefen. Zu meiner Entlastung habe ich mein Kind zu diesen Zeiten regelmäßig auf meine Kosten stundenweise betreuen lassen.
In dieser Zeit habe ich zu meiner Schande nicht mehr daran gedacht, die Kontrolleinsätze machen zu lassen, wurde diesbezüglich auch nie von der Krankenkasse daran erinnert.
Als ich von der Verhinderungspflege erfuhr, die uns zugestanden hätte, habe ich die Krankenkasse fernmündlich gebeten, meine Kosten rückwirkend für 4 Jahre zu erstatten, mit dem Hinweis, dass ich von der KK nicht darüber informiert worden bin. Mit einem schuldzuweisenden Unterton hat mir der Mitarbeiter der KK meine Forderung zunächst abgelehnt.
Erst als ich dort mein Anliegen schriftlich mitteilte, kam der Stein ins Rollen. Die Akte wurde durchgesehen und man bemerkte die fehlenden Kontrolleinsätze. Ohne irgend ein Wort über meine Forderung zu erwähnen, stand in dem darauffolgenden Schreiben drin, ich solle die Kontrolleinsätze der letzten 4 Jahren nachweisen, sonst würde man mir das Pflegegeld um 25% kürzen. Ich nehme an, sie wollen die anteiligen Beträge für die letzten 4 Jahre zurück haben, sofern ich keinen Nachweis erbringen kann.
Wäre die KK nicht verpflichtet gewesen, mich rechtzeitig daran zu erinnern?
In dem Schreiben stand weiterhin drin, dass ich vielleicht die Pflegeeinsätze hätte machen lassen aber evtl. vergessen hätte, die Belege abzugeben, diese solle ich dann nachreichen. Ich denke, die KK müsste Bescheid wissen, ob die Einsätze stattgefunden haben oder nicht, zumal die Pflegedienste sicherlich unmittelbar nach dem Einsatz mit der KK auch direkt abrechnen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die KK mich wegen meiner Nachforderung für die Verhinderungspflege als "Betrügerin" abstempelt und durch die Aussage, dass ich vielleicht die Kontrolleinsätze doch habe machen lassen aber vergessen habe, sie bei der KK einzureichen, versucht, irgendwelche Beweise für meine „Betrugsabsichten“ zu bekommen, was ihnen sehr zugute kommen würde, wenn die Sache mit der Verhinderungspflege doch einen gerichtlichen Weg gehen müsste (sorry für die Unterstellung, aber ich fühle es so).
Obwohl ich wirklich ein herzensguter Mensch bin fühle ich mich jetzt einfach nur schlecht.
Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören, auch über Paragraphen, die das Kürzungsrecht des Pflegegeldes regeln, würde ich mich sehr freuen.
Ich bedanke mich im voraus.