Hallo alle zusammen,
in den letzten Wochen habe ich mehrere Anrufe und Mails von Eltern erhalten, deren Kind die Pflegestufe 1 oder 2 hatte. Nach einer Neubegutachtung wurde bei allen (!!) festgestellt, das die Pflegestufe zu hoch war und in dem Bescheid der Pflegekasse wurde die Herabstufung "angedrohnt", da angeblich ein geringerer Pflegeaufwand wäre. Eltern, die Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt haben, wurden von der Pflegekasse angerufen und Ihnen wurde nahe gelegt, doch den Widerspruch zurückzuziehen, da "sie ja sowieso schon genug Stress haben und sich sicher nicht noch einen Gerichtsprozeß zumuten wollen, da der Fall klar ist und vor Gericht keine Chance besteht, den Prozeß zu gewinnen". Die Eltern wurden also am Telefon eingeschüchtert. Anderen wiederum wurde erneut ein Gutachter ins Haus geschickt. Dieser hat ca. 3-4 Tage vorher einen Fragebogenkatalog von 9-13 Seiten zu den Eltern geschickt und diese aufgefordert, diesen auszufüllen. Die Fragen drehen sich um die Verrichtungen, die bei dem Pflegebedürftigen notwendig sind. Pflegetagebücher wurden gar nicht erst ausgewertet, obwohl sie in sich schlüssig und korrekt waren.
All dies veranlasst mich nun dazu, mal einige Tipps zu geben, wie man sich in solchen Situationen verhalten sollte. Viele (oder eher die meisten) wissen nämlich gar nicht welche Rechte sie haben und das nutzen die Pflegekassen seit Beginn des Jahres massiv aus, weil sie sparen wollen. Der MDK ist m.E. angewiésen, alles zu tun, um die Erlangung einer Pflegestufe zu verhindern. Mitarbeiter des MDK die zu gutmütig sind, werden anders eingesetzt etc. Aber wir sind nicht recht- und hilflos!!
1) Auf Telefonanrufe der Kasse nicht reagieren und freundlich aber bestimmt rechtsmittelfähige Bescheide verlangen. Denn nur damit kann man in die nächste Instanz ziehen. Keine Auskünfte am Telefon erteilen. Alles schriftlich machen.
2) Wenn man ein Pflegetagebuch führt, sollte dies keinesfalls länger als 14 Tage geschehen. 10 Tage sind eigentlich auch schon ausreichend. 7 Tage sind das Minimum. Der MDK soll sich ein Bild von der notwendigen Pflege machen können. Ein Pflegetagebuch kann dem MDK hier wichtige Hinweise geben, wie lange und welche Verrichtungen notwendig sind. Wenn das Tagebuch jedoch mehr als 14 Tage geführt wird, schleichen sich Fehler ein und dies kann nachteilig werden. ES GIBT KEINE PFLICHT EIN PFLEGETAGEBUCH ZU FÜHREN!! Ebenfalls sehr wichtig kann ein Pflegetagebuch werden, wenn die Angelegenheit vor Gericht geht. Sollte dann festgestellt werden, das der MDK das Pflegetagebuch nicht berücksichtigt hat, ist die Sache fast schon zu euren Gunsten entschieden!
3) Lasst euch keine Begutachtung "Aufs Auge drücken". Heißt: Wenn ihr einen Telefonanruf am Donnerstag bekommt, das der MDK am Montag zur Begutachtung kommen will, dann ist das ein VORSCHLAG und nicht bindend. Sagt einfach das euch der Termin nicht passt und lasst euch einen Termin 14 Tage später geben. Denn sonst könnt ihr ja gar kein aktuelles Pflegetagebuch mehr führen! Der Termin vom MDK ist nicht bindend und ihr könnt diesen ohne weiteres verschieben. Lasst euch da nichts anderes erzählen. Es stimmt nicht!
4) Solltet ihr einen riesigen Berg an Fragebögen bekommen und aufgefordert werden, diese auszufüllen bis der MDK kommt, lasst es bleiben. Es ist
a) nicht eure Aufgabe dem MDK die Arbeit abzunehmen
b) kann euch ein Riesen Nachteil daraus entstehen, wenn ihr dies macht. Die ganzen Fragen zielen auf die notwendigen Pflegeleistungen ab, die ihr erbringt. Wenn ihr was vergesst seid ihr selber Schuld. Der MDK ist dann fein raus. Also lasst die Leute ihre Arbeit machen. Ihr seid nicht verpflichtet diese Bögen auszufüllen!
5) Wenn ihr schlechte Erfahrungen mit einem Gutachter gemacht habt und dieser kommt zu einer späteren Begutachtung erneut, könnt ihr diesen ablehnen und von der Kasse verlangen, das sie einen anderen schickt!
Ich hoffe, das diese Nachricht den ein oder anderen, der verunsichert war etwas beruhigt. Klar, die Kassen haben Sparzwang, aber das sollen sie dann woanders sparen und nicht an den kleinsten und ärmsten unserer Gesellschaft. Also lasst euch nicht ins Bockshorn jagen. Die Gesetze sind die gleichen wie im vorigen Jahr.
In diesem Sinne. Allen Viel Erfolg bei Einsprüchen etc.
Liebe Grüße
Harald
in den letzten Wochen habe ich mehrere Anrufe und Mails von Eltern erhalten, deren Kind die Pflegestufe 1 oder 2 hatte. Nach einer Neubegutachtung wurde bei allen (!!) festgestellt, das die Pflegestufe zu hoch war und in dem Bescheid der Pflegekasse wurde die Herabstufung "angedrohnt", da angeblich ein geringerer Pflegeaufwand wäre. Eltern, die Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt haben, wurden von der Pflegekasse angerufen und Ihnen wurde nahe gelegt, doch den Widerspruch zurückzuziehen, da "sie ja sowieso schon genug Stress haben und sich sicher nicht noch einen Gerichtsprozeß zumuten wollen, da der Fall klar ist und vor Gericht keine Chance besteht, den Prozeß zu gewinnen". Die Eltern wurden also am Telefon eingeschüchtert. Anderen wiederum wurde erneut ein Gutachter ins Haus geschickt. Dieser hat ca. 3-4 Tage vorher einen Fragebogenkatalog von 9-13 Seiten zu den Eltern geschickt und diese aufgefordert, diesen auszufüllen. Die Fragen drehen sich um die Verrichtungen, die bei dem Pflegebedürftigen notwendig sind. Pflegetagebücher wurden gar nicht erst ausgewertet, obwohl sie in sich schlüssig und korrekt waren.
All dies veranlasst mich nun dazu, mal einige Tipps zu geben, wie man sich in solchen Situationen verhalten sollte. Viele (oder eher die meisten) wissen nämlich gar nicht welche Rechte sie haben und das nutzen die Pflegekassen seit Beginn des Jahres massiv aus, weil sie sparen wollen. Der MDK ist m.E. angewiésen, alles zu tun, um die Erlangung einer Pflegestufe zu verhindern. Mitarbeiter des MDK die zu gutmütig sind, werden anders eingesetzt etc. Aber wir sind nicht recht- und hilflos!!
1) Auf Telefonanrufe der Kasse nicht reagieren und freundlich aber bestimmt rechtsmittelfähige Bescheide verlangen. Denn nur damit kann man in die nächste Instanz ziehen. Keine Auskünfte am Telefon erteilen. Alles schriftlich machen.
2) Wenn man ein Pflegetagebuch führt, sollte dies keinesfalls länger als 14 Tage geschehen. 10 Tage sind eigentlich auch schon ausreichend. 7 Tage sind das Minimum. Der MDK soll sich ein Bild von der notwendigen Pflege machen können. Ein Pflegetagebuch kann dem MDK hier wichtige Hinweise geben, wie lange und welche Verrichtungen notwendig sind. Wenn das Tagebuch jedoch mehr als 14 Tage geführt wird, schleichen sich Fehler ein und dies kann nachteilig werden. ES GIBT KEINE PFLICHT EIN PFLEGETAGEBUCH ZU FÜHREN!! Ebenfalls sehr wichtig kann ein Pflegetagebuch werden, wenn die Angelegenheit vor Gericht geht. Sollte dann festgestellt werden, das der MDK das Pflegetagebuch nicht berücksichtigt hat, ist die Sache fast schon zu euren Gunsten entschieden!
3) Lasst euch keine Begutachtung "Aufs Auge drücken". Heißt: Wenn ihr einen Telefonanruf am Donnerstag bekommt, das der MDK am Montag zur Begutachtung kommen will, dann ist das ein VORSCHLAG und nicht bindend. Sagt einfach das euch der Termin nicht passt und lasst euch einen Termin 14 Tage später geben. Denn sonst könnt ihr ja gar kein aktuelles Pflegetagebuch mehr führen! Der Termin vom MDK ist nicht bindend und ihr könnt diesen ohne weiteres verschieben. Lasst euch da nichts anderes erzählen. Es stimmt nicht!
4) Solltet ihr einen riesigen Berg an Fragebögen bekommen und aufgefordert werden, diese auszufüllen bis der MDK kommt, lasst es bleiben. Es ist
a) nicht eure Aufgabe dem MDK die Arbeit abzunehmen
b) kann euch ein Riesen Nachteil daraus entstehen, wenn ihr dies macht. Die ganzen Fragen zielen auf die notwendigen Pflegeleistungen ab, die ihr erbringt. Wenn ihr was vergesst seid ihr selber Schuld. Der MDK ist dann fein raus. Also lasst die Leute ihre Arbeit machen. Ihr seid nicht verpflichtet diese Bögen auszufüllen!
5) Wenn ihr schlechte Erfahrungen mit einem Gutachter gemacht habt und dieser kommt zu einer späteren Begutachtung erneut, könnt ihr diesen ablehnen und von der Kasse verlangen, das sie einen anderen schickt!
Ich hoffe, das diese Nachricht den ein oder anderen, der verunsichert war etwas beruhigt. Klar, die Kassen haben Sparzwang, aber das sollen sie dann woanders sparen und nicht an den kleinsten und ärmsten unserer Gesellschaft. Also lasst euch nicht ins Bockshorn jagen. Die Gesetze sind die gleichen wie im vorigen Jahr.
In diesem Sinne. Allen Viel Erfolg bei Einsprüchen etc.
Liebe Grüße
Harald