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Pflegeversicherung bei Tätigkeit im Ausland

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    Pflegeversicherung bei Tätigkeit im Ausland

    Hallo,

    ich muss fuer ein Jahr waehrend der Woche bei einer englischen Firma in England arbeiten. Wir haben aufgrund des schlechten Gesundheitssystems in England entschieden, dass meine Frau und unser mehrfachbehinderter Sohn waehrend dieser Zeit in Deutschland wohnen bleiben. Gluecklicherweise kann ich Monatgs morgens hierher reisen und komme Freitagsabends zurueck - zudem ist das Jahr so gut wie vorbei.

    Da ich die Sozialabgaben in England entrichte, erhaelt meine Familie Leistungen der Krankenversicherung wie gewohnt in Deutschland, wobei die Abrechnung nach dem überstaatlichen Abkommen EWG 1408/71 erfolgt. Das laeuft sehr gut.

    Wir haben nun auch den positiven Pflegegeldbescheid rueckwirkend fuer die letzten beiden Jahre erhalten. Die Krankenkasse teilte uns jedoch mit, dass das Pflegegeld fuer die Zeit, in der ich in England bin, aus gesetzlichen Gruenden nicht gezahlt werden kann, obwohl meine Frau und mein Sohn nachwievor in Deutschland sind. Und das obwohl ich nach vorheriger schriftlicher Anfrage genau diesen Falles von Krankenkasse mehrfach anders informiert worden bin.

    Kennt jemand einen solchen Fall vielleicht aufgrund einer Taetigkeit im grenznahen Ausland? Ich waere fuer jeden Tip dankbar...(Konstantin56@hotmail.com)

    Gruss
    Konstantin

    #2
    Offenbar war der Beitrag sehr speziell, da niemand darauf reagiert hat.

    Ich habe das Problem mittlerweile selbst loesen koennen. Falls jemand ein aehnliches Problem hat, kann er mich gerne kontaktieren.

    Gruss
    KF

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      #3
      Hallo Konstantin

      Nur der neugierde halber...wie ist denn entschieden worden? Nach meinem Bauchgefühl würde ich schon meinen, dass Deinem SOhn und Deiner Frau das Pflegegeld zugestanden hat, da ihr Wohnsitz ja in Deutschland gewesen ist.

      Lieben Gruß
      Anke

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        #4
        Hallo Anke,

        Es endete in einem Vergleich. Aufgrund der schlechten Kommunikation zwischen Zentrale der Krankenkasse und der Filiale in unserem Wohnort hatte die Kasse es verschlafen, bereits vor Beginn des Aufenthaltes auf meinen Vorschlag, unseren Sohn für diese Zeit freiwillig zu versichern, einzugehen. Daher habe ich ihn nachträglich freiwillig versichert und die Kasse hat danach das Pflegegeld nachträglich bezahlt. Es gab also in diesem Fall ein gutes Ende - was wie das Forum zeigt ja offensichtlich nicht überall der Fall ist.

        Danke für die Nachfrage.

        Konstantin

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          #5
          AW: Pflegeversicherung bei Tätigkeit im Ausland

          Lieber Konstantin

          ich weiss nicht, ob meine Informationen dir noch weiterhelfen, doch ist es so, dass die Internationalen Sozialversicherungsabkommen in der EU zum Inhalt haben, dass beitragspflichtigen Renten- und andere Sozialleistungen exportiert werden. Das heisst, dass du die Pflegegelder aus Deutschland auch bekommen müsstest, wenn du in England bist (anders verhält es sich bei den nicht beitragspflichtigen Leistungen wie Sozialhilfe etc.). Das soll verhindern, dass einem bei Wohnortwechsel innerhalb der EU Nachteile bei den beitragspflichtigen Sozialleistungen entstehen gegenüber denjenigen, die immer in einem Land bleiben. Was ich allerdings nicht weiss, ist, ob der Wohnort des Kindes oder der des Haushaltsvorstandes oder was auch immer ausschlaggebend ist. Der gesunde Menschenverstand sagt ausserdem, dass Ihr die Pflegebeiträge auch für die Zeit bekommen müsstet, in der du in England warst, da euer Sohn ja seinen Lebensschwerpunkt in Deutschland behielt.

          Ich selbst werde in absehbarer Zeit von der Schweiz nach Deutschland umziehen, bekomme hier Pflegegeld (sprich "Hilflosenentschädigung") für meine behinderte Tochter, kann dieses jedoch nicht "exportieren", da es in den bilateralen Abkommen mit der EU, die im Wesentlichen dem EU-Sozialversicherungsabkommen folgen, explizit ausgenommen wurden. Hier gibt es die Konstruktion, dass diese Gelder von der Beitragspflicht ausgenommen sind und wir also die Schweizerische Eidgenossenschaft schädigen würden, wenn wir die Gelder in Deuschland weiterbeziehen wollen. Und das wollen wir doch nicht... )

          Ich freue mich, dass es für euch gut ausgegangen ist. Falls du dich weiter austauschen möchtest, schreib wieder.

          Herzlich
          Beate

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