Hallo,
ich muss fuer ein Jahr waehrend der Woche bei einer englischen Firma in England arbeiten. Wir haben aufgrund des schlechten Gesundheitssystems in England entschieden, dass meine Frau und unser mehrfachbehinderter Sohn waehrend dieser Zeit in Deutschland wohnen bleiben. Gluecklicherweise kann ich Monatgs morgens hierher reisen und komme Freitagsabends zurueck - zudem ist das Jahr so gut wie vorbei.
Da ich die Sozialabgaben in England entrichte, erhaelt meine Familie Leistungen der Krankenversicherung wie gewohnt in Deutschland, wobei die Abrechnung nach dem überstaatlichen Abkommen EWG 1408/71 erfolgt. Das laeuft sehr gut.
Wir haben nun auch den positiven Pflegegeldbescheid rueckwirkend fuer die letzten beiden Jahre erhalten. Die Krankenkasse teilte uns jedoch mit, dass das Pflegegeld fuer die Zeit, in der ich in England bin, aus gesetzlichen Gruenden nicht gezahlt werden kann, obwohl meine Frau und mein Sohn nachwievor in Deutschland sind. Und das obwohl ich nach vorheriger schriftlicher Anfrage genau diesen Falles von Krankenkasse mehrfach anders informiert worden bin.
Kennt jemand einen solchen Fall vielleicht aufgrund einer Taetigkeit im grenznahen Ausland? Ich waere fuer jeden Tip dankbar...(Konstantin56@hotmail.com)
Gruss
Konstantin
ich muss fuer ein Jahr waehrend der Woche bei einer englischen Firma in England arbeiten. Wir haben aufgrund des schlechten Gesundheitssystems in England entschieden, dass meine Frau und unser mehrfachbehinderter Sohn waehrend dieser Zeit in Deutschland wohnen bleiben. Gluecklicherweise kann ich Monatgs morgens hierher reisen und komme Freitagsabends zurueck - zudem ist das Jahr so gut wie vorbei.
Da ich die Sozialabgaben in England entrichte, erhaelt meine Familie Leistungen der Krankenversicherung wie gewohnt in Deutschland, wobei die Abrechnung nach dem überstaatlichen Abkommen EWG 1408/71 erfolgt. Das laeuft sehr gut.
Wir haben nun auch den positiven Pflegegeldbescheid rueckwirkend fuer die letzten beiden Jahre erhalten. Die Krankenkasse teilte uns jedoch mit, dass das Pflegegeld fuer die Zeit, in der ich in England bin, aus gesetzlichen Gruenden nicht gezahlt werden kann, obwohl meine Frau und mein Sohn nachwievor in Deutschland sind. Und das obwohl ich nach vorheriger schriftlicher Anfrage genau diesen Falles von Krankenkasse mehrfach anders informiert worden bin.
Kennt jemand einen solchen Fall vielleicht aufgrund einer Taetigkeit im grenznahen Ausland? Ich waere fuer jeden Tip dankbar...(Konstantin56@hotmail.com)
Gruss
Konstantin