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beantragung von pflegegeld

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    beantragung von pflegegeld

    hallo. wir haben dieses Forum erst vor kurzer Zeit entdeckt.
    prima !!unser sohn ist asperger-autist ( 11 jahre ), das wurde aber erst vor 1 jahr diagnostiziert. probleme gab es schon seit der Kindergartenzeit. nun ist es nicht so, daß er nichts selber kann, es dauert nur alles schrecklich lange, weil er immer wieder vergisst, was er machen sollte-wollte. Vom Autismus-tharapiezentrum wurde uns gesagt, wir sollten Pflegegeld beantragen, haben wir überhaupt eine chance ? Nur mit pflegeeinstufung können wir weitere angebote der lebenshilfe nutzen.wenn es überhaupt sinn macht, wir halten auf jeden fall durch. haben wir schon des öfteren gemacht , uman förderungen zu kommen. zum Beispiel geht unser sohn auf ein ganz normales gymnasium , zwar mir integrationshelfer, aber immerhin.das hat ziemlich nerven gekostet, lohnt sich aber

    #2
    Hallo, ihr beiden!
    Erst mal herzlich willkommen hier!
    Was ich euch momentan sagen kann, ist eine Kontakt-Adresse von einer Asperger-Selbsthilfe-Gruppe. Meldet euch doch einfach mal bei Silke Müller und fragt, ob sie damit Erfahrungen hat. Kontaktdaten unter diesem Link.
    Außerdem findet ihr auf der Homepage des Bundesverbands Hilfe für das autistische Kind Adressen von Landes- und Regionalverbänden in eurer Nähe. Weiß jetzt nicht, ob ihr da schon Kontakt habt oder euer Sohn in ein Therapiezentrum dieses Verbandes geht.

    Viel Erfolg bei eurer Suche nach anderen Eltern und eurem Pflegegeldantrag!

    Grüße,
    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

    Kommentar


      #3
      Hallo Claudia und Joachim,
      eine Pflegestufe zu bekommen ist mitunter nicht einfach.

      Aufsicht und Anleitung werden zum Beispiel nur im Zusammenhang mit pflegerelevanten Tätigkeiten angerechnet (manchmal behaupten Gutachter auch pauschal sie würden überhaupt nicht angerechnet, das stimmt aber nicht , es gibt gerichtliche urteile dazu).
      Euer Sohn ist schon recht gross, das ist von Vorteil, weil so weniger *natürlicher Pflegeaufwand für ein gesundes Kind gleichen Alters* abgezogen wird. Ab 12 Jahre darf überhaupt kein Abzug mehr vorgenommen werden.

      Auf der Seite:
      http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm
      findet ihr die Zeiten die abgezogen werden und weitere Hinweise.
      Wichtig ist auch darauf zu achten, dass der Gutachter nicht nur einfach die Zeiten der *zeitkorridore* für die einzelnen Tätigkeiten einsetzt. Es kommt öfters vor, dass gutachter bahupten man *dürfe* keine höheren Zeiten ansetzen, dies stimmt nicht. Auch hier ist durch richterliche Urteile belegt, dass immer vom individuellem Pflegefall auszugehen ist, der Gutachter ist verpflichtet erschwerende Pflegeumstände genau zu dokumentieren und erhöhte Zeiten dadurch zu begründen (zum Beispiel bei Spastiken, Agressivität,Verweigerung etc.).

      Ich würde euch auch dazu raten euch folgende zwei Broschüren zu besorgen (evtl. doppelt, um sie dem Gutachter auch mitgeben zu können):
      http://www.autismus.de/literatur/frm_literatur.htm
      Sozialrechtliche Zuordnung des autistischen Syndroms
      ? 1,-
      und
      Begutachtung von Menschen mit Autismus zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
      ? 2,-
      plus Versandkosten.

      Holger sprach eine Austauschmöglichkeit für betroffene Eltern an, hier ein Link dazu:
      http://www.asperger-eltern.de/mailing.htm

      Viel efolg und liebe Grüße,
      amai

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