Hallo an alle, die dies lesen !
Vorinfo : Anfang Dez.2002 habe ich für meinen Sohn einen
neuen Rollstuhl und einen patientenlifter beantragt.
Da wir beides sehr dringend brauchen, habe ich letzten Freitag
ein Schreiben an die KK geschickt mit Hinweis auf die Bearbeitungsfristen des § 14 SGB lX.( Auf vorherige Tel.Anfragen kamen nur Vertröstungen.)
Vorhin bekam ich nun einen Anruf der zuständigen SB der KK,
sie teilte mir mit, dass jetzt noch der MDK mit Gutachten für beide Hilfsmittel beauftragt wird.Und dass im übrigen die
Fristen nach §14 nicht für die KK gelten, da sie ja sonst überhaupt keinen "Bearbeitungsspielraum" hätten.
Stimmt das ??? Ist die gesetzliche KK kein Rehabilitationsträger im Sinne des SGB ????
Ich befürchte, dass ich jetzt noch weitere Wochen /Monate
warten muss.
Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Liebe Grüße von einer leicht verzweifelt wütenden Martina
Vorinfo : Anfang Dez.2002 habe ich für meinen Sohn einen
neuen Rollstuhl und einen patientenlifter beantragt.
Da wir beides sehr dringend brauchen, habe ich letzten Freitag
ein Schreiben an die KK geschickt mit Hinweis auf die Bearbeitungsfristen des § 14 SGB lX.( Auf vorherige Tel.Anfragen kamen nur Vertröstungen.)
Vorhin bekam ich nun einen Anruf der zuständigen SB der KK,
sie teilte mir mit, dass jetzt noch der MDK mit Gutachten für beide Hilfsmittel beauftragt wird.Und dass im übrigen die
Fristen nach §14 nicht für die KK gelten, da sie ja sonst überhaupt keinen "Bearbeitungsspielraum" hätten.
Stimmt das ??? Ist die gesetzliche KK kein Rehabilitationsträger im Sinne des SGB ????
Ich befürchte, dass ich jetzt noch weitere Wochen /Monate
warten muss.
Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Liebe Grüße von einer leicht verzweifelt wütenden Martina