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Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

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    Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

    Hallo,
    Mir ist nicht klar, wie es mit der "Hauswirtschaftlichen Versorgung" bei kleinen Kindern (unter 8 Jahren) vom MDK gehalten wird: Kann/ muss man da nun Zeiten anführen oder werden die nicht berücksichtigt?
    Und nochmal das Thema: Zeiten für Bewegungs- oder Mobilisierungsübungen, die man mit einem kleinen Kind (1 J.) macht, damit der Entwicklungsrückstand in Grenzen gehalten und ein späterer höherer Pflegeaufwand verhindert wird - werden die bei der Pflegestufe, "Mobilität" berücksichtigt?

    Simi

    #2
    AW: Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

    Hallo Simi,
    hausw. Vers. wird berücksichtigt, wenn - in einem Bereich z.B. häufiger Wechsel von Wäsche und Kleidung bei Inkontinez, oder Spucken bei Nahrungsaufnahme - ein erklärbarer Mehrbedarf besteht. In Pfl.St. I pauschal mit 45 in II u. III mit 60 Minuten.
    Mobilität wird nur verrichtungsbezogen bewertet. Z.B. Laufen mit pers. Unterstützung (auch zu zweit = doppelt) statt Transfer mit dem Rollstuhl zum Bad, Bett, Esstisch usw.

    Kommentar


      #3
      AW: Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

      Hallo Simi,

      wenn du mehr zum Thema Pflegeversicherung durchlesen willst - dann schau dir doch auch mal unseren INTAKT Artikel dazu an - dort beschreiben wir genau diese Dinge.

      Gruß
      Andreas
      www.intakt.info

      Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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