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Raphaels Pflege

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    Raphaels Pflege

    Hallo ihr da draußen!

    Erst mal ein gutes neues Jahr!

    Mein Sohn ist jetzt 5 Jahre alt und ist seit der Geburt entwicklungsverzögert ( psychomotorische Entwicklungsverzögerung) , er hat jetzt vor knapp einem halben Jahr mit dem Laufen angefangen.

    Jetzt habe ich vor kurzem erst erfahren das die Krankenkasse ab drei Jahren die Windeln bezahlt.

    Als mein Sohn ca.1 Jahr alt war, wollte ich ihn einstufen lassen das wir Pflegegeld beziehen können.
    Habe dann auch einen Termin bei der Lebenshilfe bekommen die uns hilft dieses Pflegetagebuch auszufüllen, bei diesem Termin haben wir alle Punkte besprochen und im endeffekt sind wir so verblieben, das mein Sohn schon zuviel alleine kann, dass wir gar keine Pflegestufe bekommen würden.
    Jetzt ist eigentlich mein Anliegen, ob vielleicht schon jemand Erfahrung damit hat.

    Leider erfährt man über die Ansprüche was man mit einem behinderten Kind hat, sehr, sehr wenig.

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    #2
    Hallo Melanie,
    kann sein, daß Euer Sohn mit einem Jahr noch keinen erhöhten Pflegebedarf hatte, da ja auch ein 1jähriges, normal entwickeltes Kind noch fast rund um die Uhr gepflegt werden muß.( Füttern, wickeln, waschen, anziehen.) Aber wenn ich z.B höre, daß euer Sohn erst mit gut 4 Jahren das Laufen gelernt hat, kann ich nur sagen: Sofort Pflegegeld beantragen. Und da Du nach Windeln fragst, nehme ich an, daß er auch noch nicht sauber ist... Na klar werden die dann bezahlt. Also wieso haben die Euch das damals bei der Lebenshifle nicht gesagt ?! Bin ziemlich verdutzt !

    Alles Gute &
    may the force be with you
    Pauline

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      #3
      Hallo Melanie,

      also an deiner Stelle würde ich erst einmal für dich selber ein Tagebuch führen um zu sehen, wie der Pflegebedarf denn heute aussieht. Aber so wie du schreibst, scheint mir, dass dein Kind zu Gleichaltrigen ganz schön zurück ist.
      Habt ihr eigentlich einen Schwerbehindertenausweis?
      Leider höre ich von der Lebenshilfe hier bei uns auch nicht viel gutes und sie arbiten sehr Lahm, so dass ich sie im Moment gar nicht mehr gerne weiter empfehle.
      Wichtig bei Pflegegeldantrag ist, was man alles an Pflegeaufwendungen hat.

      Viele Grüße

      Yvonne

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        #4
        Hallo Melanie ,
        unter http://www.bvkm.de/rup/3/mein_kind_ist_behindert.pdf gibt es schon mal einen ganz guten Überblick was man beantragen kann.
        Schwerbehindertenausweis würde ich sofort beantragen und es auch noch mal mit dem Pflegegeldantrag versuchen. Mittlerweile ist dein Kind viel älter und der Unterschied zu einer *normalen* Entwicklung ist viel gravierender. Je älter das Kind desto geringer der Zeitaufwand den man für gesunde Kinder von deinen Pflegeaufwendungen abzieht. Auf der Seite http://www.behinderte-kinder.de/ und auf der Seite http://www.carehelix.de kannst du dich über die Pflegeversicherung informieren. Das würde ich dir dringend empfehlen um dich vorzubereiten auf die Untersuchung des med. Dienstes. Ausserdem kann man sich auch kostenlos über das Bürgertelefon des Bundesministeriums beraten lassen:Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 20.00 Uhr
        0800-15 15 15 - 8 Fragen zur Pflegeversicherung.
        Unter: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_6.cfm und http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_4.cfm kann man kostenlos viele Gesetze und Informationsbroschüren bestellen.
        Leider bist du nicht registriert bzw. keine E-maladresse hinterlassen. Wenn du Fragen hast kannst du mir auch gerne privat mailen, meine mailadresse ist im Profil angegeben.
        LG, amai

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          #5
          Halli, Hallo!

          Vielen Dank für die super Antworten.
          Mein Sohn hat seit dem zweiten Lebensjahr, einen Behindertenausweis ( 90%).

          Werde mich auf jeden Fall ranhalten und diese Internetadressen mal durchschauen!
          Bis dann!

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            #6
            Hallo Melanie,
            ich habe deine Mail erst jetzt gelesen. Kenne das Forum auch noch nicht sehr lange. Trotzdem möchte ich noch einige Hinweise geben, auch wenn es schon etwas länger her ist, das du angefragt hast:
            für die Einstufung in eine Pflegestufe ist bei Kindern der "Mehraufwand" gegenüber einem gleichaltrigen Kind massgebend. Für einen 4-jährigen wird ein täglicher Pflegebedarf von 2 Stunden als "normal" angesehen. Alles was darüber liegt, gilt als Mehraufwand der bei der Pflegestufe mit angerechnet wird. Und wenn dein Kind noch nicht einmal laufen kann....Zur Lebenshilfe: Hier gibt es immer wieder schlechte Nachrichten. Fakt ist, das dort alte Leute sitzen (nichts gegen alte Menschen!!) die aber keine Ahnung haben wie die Sache mit der Pflege bei einem Kind läuft. Diese Leute beschäftigen sich fast nur mit älteren Erwachsenen, daher sind die, die etwas zu sagen haben ja meist auch schon um die 70 Jahre alt und kennen gar nicht die Gesetze und Richtlinien in Bezug auf Kinder. Denn diese unterscheiden sich ja zum Teil gravierend von denen der Erwachsenen. Nachzulesen in den "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen". Wer mehr wissen will: Schreibt mir ruhig, wir haben es gerade geschafft, unsere 6-monatige Tochter in die Pflegestufe 1 zu bekommen. Gegen alle Widerstände der Kassen! Und daher haben wir uns auch in die Materie eingelesen und einiges an Material gesammelt mit dem wir argumentieren können. Schreibt hier oder an computerprofi@gmx.de .
            Liebe Grüsse
            Harald

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