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Kindergeld bei vollstationärer Unterbringung

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    Kindergeld bei vollstationärer Unterbringung

    Mein Sohn ist 7 Jahre alt und Autist. Er lebt seit zwei Jahren vollstationär im heilpädagogischen Heim. Seit Mai 2005 bekomme ich für ihn kein Kindergeld mehr, weil das Sozialamt das gleich einzieht (seit Eingliederungshilfe und Kosten zum Lebensunterhalt getrennt sind). Ist das seitens des Sozialtamtes rechtens, denn Kosten habe ich für meinen Sohn ja trotzdem (Besuche, Zimmer und Essen zu Hause, Freizeitaktivitäten etc.)?
    Vielleicht kann mir jemand von euch eine Antwort darauf geben.
    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Regina,

    meines Wissens ist es nicht rechtens, dass das Kindergeld vom Sozialamts einfach eingezogen wird. Auf unserer Seite zum Kindergeld für volljährige behinderte Kinder, die ich erst vor kurzem aktualisiert habe, kannst du nachlesen, dass du eben - wenn du regelmäßigen Kontakt zu deinem Kind hältst (Besuche am WE, etc. wie du es schreibst...) Anspruch auf das Kindergeld hast, auch wenn dein Sohn vollstationär untergebracht ist.

    Gut, du hast auf jeden Fall Anspruch, aber darf das vom Sozialamt eingezogen werden? Ich bin mir fast sicher, dass ich vor kurzem dazu ein Gerichtsurteil in meinem Postkasten hatte. Da komme ich leider erst nächste Woche ran. Also schau auf jeden Fall noch mal rein, ja?

    Grüße,
    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      Hallo Regina,

      so, das Büro hat mich wieder ...
      Hab jetzt gleich noch mal nachgesehen und die Info, die ich noch zusätzlich hatte auf unserer Seite zum Kindergeld eingefügt.

      Allerdings bezieht sich das alles auf Erwachsene. Zumindest in Bayern ist es so, dass der Eigenbeitrag bei einer Heimunterbringung von Kindern wesentlich höher ist als bei Erwachsenen und auch die Höhe des Kindergelds übersteigen kann. Bei uns zahlt man für die Heimunterbringung eines bis zu 14-jährigen Kindes momentan bis zu 307,50 €. Ich schätze, insofern bist du mit den 154,- € u.U. noch gut dran. Wie viel genau dein Eigenanteil ist, ist eine Einzelfallentscheidung des Kostenträgers und hängt von der Art der Unterbringung, dem Alter des Kindes und deinem Einkommen ab. Soweit ich weiß, ist es dann auch durchaus üblich, dass die Familienkasse den Eigenbeitrag der Eltern direkt an das Sozialamt weiter leitet.

      Du könntest natürlich einfach beim Sozialamt nachfragen, wie hoch sich die Kosten für deinen Eigenanteil für die Heimunterbringung belaufen. Hast du darüber nicht mal eine "Rechnung" oder Mitteilung o.ä. bekommen? Wenn diese natürlich - unter Berücksichtigung deines Einkommens etc. UNTER dem Betrag des Kindergeldes liegen würden, dann könntest du natürlich die Differenz zurückfordern. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass dabei herauskommt, dass diese noch ÜBER den 154,- € Kindergeld liegen und du evtl. noch was zuzahlen musst.

      Hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiter helfen. Hat vielleicht sonst noch jemand Ahnung von diesem Thema?

      Grüße,
      Holger
      Früher www.intakt.info

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        #4
        Hallo Holger!
        Ich danke dir für deine Antwort.
        Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt und werde mich mal beraten lassen. Ich werde dir und den anderen Interessierten dann wissen lassen, was dabei raus gekommen ist.

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          #5
          Hallo Regina!

          Ja, wäre super, wenn du dich dann noch mal meldest. Würde mich (und einige andere sicher auch) echt interessieren!

          Bis bald,
          Holger
          Früher www.intakt.info

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