Hallo alle in diesem Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der Verhinderungspflege, genauer zu sagen der stundenwiese Verhinderungspflege. Ich möchte diese beantragen und habe schon in Erfahrung gebracht das diese nicht beim Pflegegeld angerechnet wird wenn diese unter 8 Stunden tgl. liegt. Nun habe ich die nötigen Formulare von meiner Krankenkase erhalten und telefonisch erfahren das eine stundenweise Verhinderungspflege bei Urlaub nicht möglich ist. jedoch unverständlich da meine Tochter (18) nur stundenweise am Tag Pflege bedarf und am Wochenende mein Mann sie pflegt, es in der Woche jedoch nicht möglich ist da er im 3 Schicht system arbeitet. So nun möchte ich mal für 14 Tage der Arbeit entfliehen und komme nicht weiter. Kann mir jemand etwas genaueres mitteilen, ich bin für
alles dankbar.
Danke May-brit
ich habe eine Frage bezüglich der Verhinderungspflege, genauer zu sagen der stundenwiese Verhinderungspflege. Ich möchte diese beantragen und habe schon in Erfahrung gebracht das diese nicht beim Pflegegeld angerechnet wird wenn diese unter 8 Stunden tgl. liegt. Nun habe ich die nötigen Formulare von meiner Krankenkase erhalten und telefonisch erfahren das eine stundenweise Verhinderungspflege bei Urlaub nicht möglich ist. jedoch unverständlich da meine Tochter (18) nur stundenweise am Tag Pflege bedarf und am Wochenende mein Mann sie pflegt, es in der Woche jedoch nicht möglich ist da er im 3 Schicht system arbeitet. So nun möchte ich mal für 14 Tage der Arbeit entfliehen und komme nicht weiter. Kann mir jemand etwas genaueres mitteilen, ich bin für
alles dankbar.
Danke May-brit