Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Inkontinenz Artikel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Inkontinenz Artikel

    Hallo,
    ich habe eine Frage : ist es in Ordnung wenn ich für meinen Sohn gute Windeln bestelle, aber die Firma von mir pro Karton (4 Päckchen) 30€€ verlangt?.Für die gleichen Windel habe ich bis jetzt keine Zuzahlung gehabt. Eine monatliche Lieferung würde für mich 30- 90€ € kosten. Mein Sohn hat eine Zuzahlung Befreiung bei der Krankenkasse. Ich habe einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Habe ein Attest vom Hautarzt bei gefügt, weil mein Sohn ein Windel- Exem hat. Von der Firma hat man mir Probe Windeln andere Qualität geschickt.Wie kann ich mir helfen? Soll ich bei der Krankenkasse einen Einspruch machen? Wie ist es bei euch? Oder kann ich mir die 30- 90€ € von der Kasse wieder bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wintersonne

    #2
    Hallo Wintersonne,

    deine Frage habe ich leider erst jetzt entdeckt. Dieses Problem taucht immer wieder auf, und es gibt dazu auch viele Informationen zu lesen. Eine gute Erklärung für dieses Dilemma findet man beim BVKM: Müssen Versicherte im Monat 89 Euro für Windeln dazu bezahlen? (PDF-Dokument) Die vertraglich zwischen KK und Lieferant vereinbarte Pauschale ist unabhängig vom Verbrauch und soll durch eine "Mischkalkulation" funktionieren: manche Menschen brauchen nur eine Windel für die Nacht und andere Menschen brauchen mehr als 5-6 Windeln pro Tag. Für beide wird von der KK der gleiche Betrag an den Lieferanten gezahlt. Allerdings werden die Leute von der KK an den Lieferanten verwiesen, wenn was nicht funktioniert und der Lieferant sagt, dass es für die gezahlte Pauschale nur bestimmte Artikel oder nur eine bestimmte Anzahl gibt und stellt die Pauschale als Obergrenze für die Versorgung dar. Das ist aber definitiv falsch! Trotzdem fühlt sich bequemerweise niemand zuständig, die Leute werden zwischen KK und Lieferant hin und her geschickt und möglichst schnell und effektiv zermürbt.

    Aber: die KK ist verpflichtet, für eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung zu sorgen. Und deshalb ist die KK unser Ansprechpartner.

    Relativ kompakt findest du gute Infos beim Selbsthilfeverband-Inkontinenz


    Ausführliche Informationen gibt es auf der HP des BVKM. Dort gibt es auch Musteranträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen, die man je nach den erforderlichen Bedürfnissen abändert; dann druckt man sich auch das dortige Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den BVKM vom 4. Mai 2009 aus und schickt es mit.

    Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen/Verhandlungsvertrag:

    Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen/Ausschreibungsvertrag

    Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den BVKM vom 4. Mai 2009


    Auch bei der Menge von Inkontinenz-Artikeln sollte man sich nicht mit irgendwelchen "Argumenten" abweisen lassen, denn die Vorgaben schreiben keine Höchst-Stückzahlen vor. Siehe das nachfolgende Zitat:
    Als Richtwerte für eine adäquate Versorgung sind folgende Mengen zu sehen:

    Täglich 3 - 6 Windelhosen oder

    täglich 3 - 6 Vorlagen und zusätzlich 15 Netzhosen monatlich oder waschbare Mehrwegfixierhosen in ausreichend verfügbarer Menge

    Die tatsächliche Menge ist immer abhängig vom individuellen, medizinisch erforderlichen Bedarf.
    Quelle und kompletter Text: AOK (Seite 14)

    Wichtig ist, alles schriftlich zu machen, da die mündlichen Aussagen oft nicht korrekt sind und bei weiteren Schwierigkeiten dann auch nicht beweisbar sind.

    Kommentar


      #3
      Hier noch eine relativ neue Information:

      [...] Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. [...]
      Quelle und kompletter Text:Kobinet

      Kommentar


        #4
        Liebe Inge,
        ich danke Dir für die Hilfe. Ich habe heute Nachricht von der KK bekommen, das ich für die INKONTINENZMITTEL 1.2. 2017 -31.12.2017 183.26€ erstattet bekomme. Habe aber sofort Einspruch gemacht. Weil der Windel Artikel nicht drin stand. Ich muß jetzt unbedingt Windeln bestellen, kann ich zu der Firma sagen: solange die Verhandlungen bei der KK laufen werde ich die Zuzahlung noch nicht bezahlen? und auch noch nichts unterschreiben.!!!
        Schönes Wochenende
        Wintersonne

        Kommentar


          #5
          Hallo Wintersonne,
          schau dir doch bitte auch meinen Beitrag (Nummer 30) in diesem Thread an und den dort verlinkten Artikel an: http://www.intakt.info/forum/forum/a...gung#post89388

          Es wäre wichtig zu prüfen, ob die Windeln, die die Firma zuzahlungsfrei abgeben würde überhaupt noch zugelassen wären und die Qualitätsanforderungen erfüllen.
          Wenn dies nicht der Fall ist solltest du die Versorgung damit ablehnen, du hast du den Anspruch zuzahlungsfrei mit Windeln versorgt zu werden, die die Kriterien und Standards erfüllen.

          Vertrags- und Ansprechpartner ist die Krankenkasse, die hat dafür zu sorgen das der Versicherte adäquat versorgt wird. Das eine zu geringe Pauschale an den Versorger bezahlt wird ist somit primär das Problem bzw. das Risiko des Versorgers, der sich auf diese Vertragsbedingungen eingelassen hat.
          Du solltest gegenüber der Kasse darauf bestehen, dass du mit den geeigneten Windeln in ausreichender Menge zuzahlungsfrei versorgt wirst und sie das gegenüber dem Versorger auch durchsetzen. Natürlich nichts beim Versorger unterschreiben, denn das wäre ja eine vertragliche Vereinbarung zwischen dir und dem Lieferanten.
          Vielleicht solltest du den ganzen Schriftverkehr auch an den Patientenbeauftragten und an die zuständige Aufsichtsbehörde deiner KK weiterleiten und das auch der Kasse kundtun, indem du diese in deinen Schreiben in den Verteiler nimmst (Nachrichtlich zur Kenntnisnahme an .....).
          Ob das Bundesversicherungsamt zuständig ist oder das Sozialministerium deines Bundeslandes findet man meist im Impressum der KK. Es kommt darauf an, ob die KK überregional arbeitet oder nicht.

          Büro des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie des Bevollmächtigten für Pflege

          Friedrichstr. 108
          10117 Berlin

          Kontakt Patientenrechte: 030/18 441-3424
          Kontakt Pflege: 030/18 441-3425
          Telefax: 030/18 441-3422

          http://www.bundesversicherungsamt.de...sicherung.html


          Die von Inge verlinkten Artikel und Musterschreiben sind sehr hilfreich und erklären die Vorgehensweise ausführlich.

          Viel Erfolg.

          LG, amai

          Kommentar


            #6
            Hallo Inge,
            wir hatten auch das Problem mit der Windelversorgung.

            Der Lieferant (Ontex) (haben wir uns übrigens nicht ausgesucht, hat die KK vermittelt) wollte auch hohe Zuzahlungen von uns haben. Die haben mit 3! Windeln pro Tag gerechnet. Mehrbedarf und Höschenwindeln (braucht mein Sohn für die Schule) sollten wir extra bezahlen.

            Ich habe dann mit der KK telefoniert. Die waren sehr kooperativ. Haben vorgeschlagen, daß wir uns selbst die Windeln besorgen und die Rechnung dann bei der KK einreichen. Bisher hat die Erstattung problemlos funktioniert. Wir kaufen übrigens Windeln von Rossmann, ca. 25 EUR € im Monat. Bei der KK hieß es, dass bis kanpp 28 EUR € alles bezahlt wird. Wir kommen damit locker hin. Teurere Pampers oder sowas ist natürlich nicht drin, brauchen wir aber auch nicht. Keine Ahnung, ob auch ein höherer Betrag erstattet würde.

            Je nach Alter bzw. Größe und Gewicht deines Sohnes kommen die Windeln von Rossmann natürlich nicht mehr in Betracht. Erfahrungsgemäß sind die Versorger für Inkontinenzartikel aber völlig überteuert. Fragt doch mal in einem Sanitätshaus bei euch in der Nähe. Vielleicht sind dort Windeln dabei, welche von der Qualität euren Vorstellungen entsprechen. Dann kommt ihr bestimmt mit der Pauschale der KK hin.

            Viel Erfolg!

            Kommentar


              #7
              Hallo Wintersonne,
              hat sich das Problem gelöst? Wer soll die Zuzahlung bezahlen?

              Kommentar


                #8
                Hallo Kenni,
                entschuldige ich habe erst heute deine Nachricht gelesen. Nein , bei mir tut sich nichts. Die Firma Attends (die KK hat mir die Telefonnr.)gegeben verlangt von mir 30.00€ pro Karton = 90€.€ Ich habe gesagt,: sie sollen es mir schriftlich geben,dass sie mir keine Attends windeln schicken. Leider kann ich bei Rossmann keine Windeln holen. Ich bin hier auf die Links von der Inge gegangen. Das sind alles Hilfen, aber die KK und die Firmen beharen darauf dass sie nicht mehr Geld als 16.66€ zahlen, und ich weitere 8oo Telefonnr. ausprobieren soll bis man mir Windeln schickt.. Das war ihre Antwort. nur langsam gehen mir die Windeln aus und ich brauche für meinen Sohn dringend welche.
                In den Links steht man soll nicht unterschreiben oder die Zuzahlung nicht bezahlen, aber die zwingen einen dazu. (wenn nicht dann keine Windeln.)
                Ich weiß langsam nicht mehr was ich tun soll.Ich zähl nachts schon Windeln.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Wintersonne Beitrag anzeigen

                  Nein , bei mir tut sich nichts. Die Firma Attends (die KK hat mir die Telefonnr.)gegeben verlangt von mir 30.00€ pro Karton = 90&#128.

                  Hallo Wintersonne,

                  wenn ich das richtig verstehe ist die Krankenkasse Dein Ansprechpartner.
                  Dir einfach nur eine Telefonnummer zu geben und Dich machen zu lassen ist....

                  Hier noch einen Artikel zum Thema:
                  16.02.2017
                  http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=67696


                  Wie amai ja oben schon geschrieben hat, sollte man (falls zuständig) sich hier wirklich einmal beschweren !:

                  http://www.bundesversicherungsamt.de...gstraeger.html

                  http://www.bundesversicherungsamt.de...sicherung.html

                  Liebe Grüße
                  und starke Nerven
                  Monika

                  Kommentar


                    #10
                    Ich würde mich auf jeden Fall beschweren.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,
                      bis jetzt hat meine Frau die Bestellung der Windeln/Rezept für unsere Tochter (Rettsyndrom, 26 Jahre) geregelt!
                      Als ich Ende 2017 hier laß, dass die KK ausreichende (Qualität + Quantität) Inkontinenz-Artikel zu Verfügung stellen muß(2 Urteile vorm Bundessozialgericht) wurde ich aufgerüttelt!
                      Ich musste feststellen, dass wir über Jahre zwischen 120 und 190 € im Quartal zuzahlen mußten!

                      Nach einer heftigen Unterhaltung mit dem Sachbearbeiter bei der Tkk, meinte er das läge im Aktivitätsbereich meines Sanitätshauses(Vertragspartner der Tkk)
                      Es müßte eine Begründung geliefert werden, warum meine Tochter Miriam im Normalfall täglich 6 - 8 Windel braucht. Zudem sei eine Angabe über die erforderliche Saugleistung der Windeln erforderlich!
                      Nach Rücksprache mit 3 Sanitätshäuser und unserem Hausarzt konnte mir keiner eine entsprechende Verfahrenshilfen geben.
                      Ich hörte bei allen sie kennen diesen Missstand bei vielen, wüßten aber nicht was man hierbei unternehmen könnte!


                      Bei dem erneuten Kontakt mit der TKK, wurde mir nur zugesichert, dass bei einer entsprechenden ärztlichen Anordnung, eine Genehmigung für tä#glich 6 - 8 Windeln keinerlei Problem darstellt!
                      Er wollte mir aber nicht sagen, was im Arztbericht stehen müsste!!!!!!!!


                      Die Zeit drängt, weil ab 1. April 2018 das neue Quartal beginnt!

                      Arno
                      ______________________

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Arno,

                        vielleicht helfen Dir die Infos hier weiter:


                        ..."Was muss auf dem Hilfsmittelrezept stehen
                        Damit der Patient auch das bekommt womit er am besten klar kommt, muss das Hilfsmittelrezept eindeutige Informationen zum Inkontinenzhilfsmittel enthalten, die dem Leistungsbringer keine Möglichkeit offen lässt, etwas anderes seiner Meinung nach Gleichwertiges zu liefern.

                        Folgende Punkte müssen auf dem Rezept vorhanden sein:
                        • Kennzeichnung als Hilfsmittelrezept
                        • aut idem angekreuzt!
                        • Diagnose
                        • Hersteller und Produktname
                        • Hilfsmittelnummer
                        • in Ausnahmefällen die PZN - Nummer (Pharmazentralnummer)
                        • Stückanzahl und Verordnungszeitraum
                        • Begründung"....
                        Komplette Info:
                        https://www.selbsthilfeverband-inkon...4d2f65f67d49f1

                        LG
                        Monika

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,
                          sorry, ich habe keine Nachricht bekommen und jetzt erst die Berichte gelesen. Meine Verhandlungen mit der Krankenkasse und der Windelfirma haben fast 12 Monate gedauert, Ich habe Berichte vom Arzt zur Krankenkasse gebracht, dass wir nur diese eine Windel benutzen können nachdem ich verschiedene Firmen und Windelmuster ausprobiert habe.
                          Nach langem hin und her wurde uns durch einzel Entscheidung von der Krankenkasse 5-6 Windeln pro Tag zugestanden. Ich brauche nichts zu zahlen solange ich die Anzahl der Windel nicht überschreite.
                          Liebe Grüße
                          Wintersonne

                          Kommentar

                          Online-Benutzer

                          Einklappen

                          11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

                          Lädt...
                          X