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Neue Regelung für Kraftknoten

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    Neue Regelung für Kraftknoten

    Generell dürfen Rollstühle in Zukunft (gültig ab September 2009) nur noch in Fahrzeugen befördert werden, wenn sie einen 20 g dynamischen Crashtest gemäß ISO 7176-19 erfolgreich bestanden haben. Diese positiv getesteten Rollstühle erhalten eine Kennzeichnung, die aussagt, ob ein Rollstuhl befördert werden darf oder nicht. [...]

    Somit dürften rein rechtlich, Rollstühle ab Baujahr 2010 ohne einen positiven Crashtest nicht mehr befördert werden. Wie sich ein Fahrdienst in Zukunft verhalten soll, der solch einen Stuhl zu befördern hat, ist nicht geklärt. Rollstühle welche den Anforderungen gerecht werden, kann AMF-BRUNS selbstverständlich mit Kraftknoten ausstatten.
    Quelle und kompletter Text: AMF

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