Hallo zusammen!
Vor einiger Zeit wurde ja beim Thema Pflegehilfsmittel darüber auch gesprochen, ob Einmalschlappen bezahlt werden müssen. Es gibt jetzt ein Urteil, daß diese nicht erstattet werden müssen. Falls also jeman von Euch sie bislang immer noch bekommen hat, dann kann es jetzt passieren, daß er sie nicht mehr erstattet bekommt und da wird man leider auch kaum was machen können.
Der Auszug aus diesen Urteil steht auf der Seite: http://www.sozialportal.de
Ich kopiere diesen kurzen TExt aber hier rein. Aber es lohnt sich dort mal zu stöbern, denn dort gibt es einige brauchbar Info´s.
Gruß Ramona
16.01.2003
Soziales
BSG Kassel, Az: B 3 P 15/01 R
Toilettenpapier und Einmalwaschlappen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und müssen nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Beide Hygieneartikel seien von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung ausgenommen, auch ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt sei, urteilte das BSG. Geklagt hatte eine teilweise gelähmte Patientin, die feuchtes Toilettenpapier und Wegwerfwaschlappen für die tägliche Pflege nutzt.
Vor einiger Zeit wurde ja beim Thema Pflegehilfsmittel darüber auch gesprochen, ob Einmalschlappen bezahlt werden müssen. Es gibt jetzt ein Urteil, daß diese nicht erstattet werden müssen. Falls also jeman von Euch sie bislang immer noch bekommen hat, dann kann es jetzt passieren, daß er sie nicht mehr erstattet bekommt und da wird man leider auch kaum was machen können.
Der Auszug aus diesen Urteil steht auf der Seite: http://www.sozialportal.de
Ich kopiere diesen kurzen TExt aber hier rein. Aber es lohnt sich dort mal zu stöbern, denn dort gibt es einige brauchbar Info´s.
Gruß Ramona
16.01.2003
Soziales
BSG Kassel, Az: B 3 P 15/01 R
Toilettenpapier und Einmalwaschlappen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und müssen nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Beide Hygieneartikel seien von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung ausgenommen, auch ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt sei, urteilte das BSG. Geklagt hatte eine teilweise gelähmte Patientin, die feuchtes Toilettenpapier und Wegwerfwaschlappen für die tägliche Pflege nutzt.