Unzureichende Versorgung mit Inkontinenzhilfen
Teilweise haben Eltern behinderter pflegebedürftiger Kinder berichtet, dass sie seit einiger Zeit nicht mehr die Inkontinenzhilfen (Windeln) erhalten, die ihr Kind benötigt. Dies trifft sowohl Familien als auch Menschen mit Behinderung, die im Heim leben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat erklärt, dass der individuelle Versorgungsanspruch der Versicherten durch Ausschreibungen der Krankenkassen nicht eingeschränkt wird. Maßgeblich bleibt weiterhin der im Einzelfall festgestellte Bedarf.
Teilweise haben Eltern behinderter pflegebedürftiger Kinder berichtet, dass sie seit einiger Zeit nicht mehr die Inkontinenzhilfen (Windeln) erhalten, die ihr Kind benötigt. Dies trifft sowohl Familien als auch Menschen mit Behinderung, die im Heim leben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat erklärt, dass der individuelle Versorgungsanspruch der Versicherten durch Ausschreibungen der Krankenkassen nicht eingeschränkt wird. Maßgeblich bleibt weiterhin der im Einzelfall festgestellte Bedarf.