Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Deckelung Pflegeleistung § 43a SGB XI Amb.Wohnen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Deckelung Pflegeleistung § 43a SGB XI Amb.Wohnen

    Hallo,
    hier ein wichtiger Artikel zum Risiko, dass die Deckelung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI für Menschen in Wohnheimen auf die 266 EUR/Monat ggf. auf ambulante WGs ausgeweitet werden könnte, weil im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes die Unterscheidung in ambulant und stationär unterstütze Wohnformen aufgehoben wurde, somit jetzt neu definiert werden muss, wann der § 43a SGB XI weiterhin greift.

    https://wohnsinn.org/blog/ratgeber/2...eid=a7e7f12781


    a) inklusive WGs werden vrs. hier rausfallen, also nicht von der Deckelung auf die 266 EUR/Monat betroffen sein!

    b) darauf achten, dass das Konzept für AuW eindeutig auf keine pauschale "Versorgung" der Bewohner*innen sondern auf eine individuelle Assistenz zum selbstbestimmten Leben der behinderten Menschen ausgerichtet ist
    Hier habe ich mit Erschrecken den aktuellen Fragebogen der Techniker Krankenkasse für die Beantragung zusätzlicher Pflegeleistungen vor einer Woche wahrgenommen, der bereits eben diese Frage "entspricht die Betreuung einer Vollversorgung" an uns Eltern gerichtet hatte!

    c) an welche Politiker sollten wir / könnt uns /Euchwenden?

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang





    #2
    Lieber Wolfgang,
    vielen Dank, dass du dieses wichtige Thema eingebracht hast. Ich habe heute Vormittag davon erfahren und bin nach wie vor verärgert und empört. Hört diese diskriminierende Ausgrenzung von Menschen mit komplexer Behinderung durch den Paragraph 43a denn nie auf?
    Die Aussage von Constantin Grosch ist leider stark von der Realität der Menschen mit komplexen Behinderungen entfernt.
    Schon bei den ersten gemeinsamen Besprechungen für unsere geplante WG mussten wir feststellen, dass sich zwar viele Familien für ihre erwachsenen Töchter und Söhne mit höherem Hilfebedarf inklusive Wohnformen wünschen – aber auch, dass Eltern von leichter behinderten Kindern ein Zusammenleben mit schwerstbehinderten Menschen ablehnen. Demzufolge gehe ich auch nicht davon aus, dass nicht-behinderten Menschen mit meiner Tochter oder ähnlich schwer behinderten Menschen zusammenleben möchten.
    Des weiteren muss bei Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf der Umfang der Versorgung durch die Leistungserbringer eher höher sein als in einer vollstationären Einrichtung, um den Bewohner*innen einigermaßen normale Lebensbedingungen zu ermöglichen.
    Ich finde es bitter, dass gerade Menschen, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind, wieder gegen Ausgrenzung kämpfen müssen. Nachdem ich mich schon sehr lange mit diesem Thema beschäftige, hoffe ich, dass wir bei unserem Wohnprojekt alle nötigen Punkte beachtet haben, und dass die zuständigen Leistungsträger (GKV) nicht versuchen, Gesetze zu Ungunsten von Menschen mit komplexen Behinderungen auszulegen.

    Kommentar


      #3
      Hallo!

      Meines Eindrucks nach betrifft das vor allem solche Konzepte, die sich zwar "ambulant" nennen, aber letztlich doch irgendwie "stationär" aufgezogen sind. Das in Würzburg bzw. dem Bezirk Unterfranken offenbar gängige "AuW" mit (zumindest für Augsburger Verhältnisse) befremdlich wirkenden Begriffen wie "Assistenz beim Wohnen", Personalschlüsseln und ein an das pauschalierte Metzler-Verfahren angelehntes Bedarfsfeststellungsverfahren läuft da wohl genau rein.

      Richtet sich in gemeinschaftlichen Wohnformen die Unterstüzung auf die individuellen, tatsächlichen Bedarfe der Bewohner*innen, sollte das Risiko schon mal deutlich geringer sein.

      Das deckt sich ja offenbar auch mit Deiner aktuellen Erkenntnis, Wolfgang.

      Es ist natürlich niederschmetternd, wenn (nur) solch obskur wirkende Konstrukte vom Kostenträger angeboten werden und vielleicht gar keine alternativen, "echt ambulanten" und "echt inklusiven" Versorgungssysteme mit Leistungsvereinbarungen bedacht werden.

      Was Constantin Grosch in diesem Kontext angemerkt hat, wie im Artikel von wohnsinn.org zitiert wird, ist ganz dicke zu unterstreichen und hervozuheben.


      Gute Nacht!

      Daniel

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      13 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 13.

      Lädt...
      X