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BAGuAV - unabhängige Angehörigen-Vertretungen

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    BAGuAV - unabhängige Angehörigen-Vertretungen

    Hallo zusammen,

    die BAGuAV wurde Anfang 2015 gegründet und besteht aus den drei Bundesverbänden BABdW (Bundesverband von Angehörigen und Betreuervertretungen in diakonischen Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung, BACB (Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe e. V., BKEW (Bundesverband von Angehörigen und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung)

    Teilhabe auch für Menschen, die sie nicht selbst einfordern können!
    Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Angehörigen Vertretungen
    • Menschenrechte, Grundgesetz und UN-BRK gelten auch für geistig oder mehrfach Beeinträchtigte!
    • Ihre besondere Situation ist zu berücksichtigen!
    • Lernen Sie uns und unsere Forderungen kennen, die wir für Menschen erheben, die das selbst nicht können.

    #2
    AW: BAGuAV - unabhängige Angehörigen-Vertretungen

    Hallo Inge,

    danke für die Information.


    Hier wird den schwerstbehinderten Menschen, die nicht für sich selber sprechen können, endlich eine Stimme gegeben....


    "Teilhabe auch für Menschen
    die sie nicht selbst einfordern können"

    ------------------------------------------------------------------------------------------------

    Seite 4:
    ..."Unser gemeinsames Ziel“ wird so beschrieben:
    Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für die Interessen und Forderungen der Menschen, die sich nicht
    selbst vertreten können, unabhängig zu sprechen und zu argumentieren.
    Es gibt diese Personen – und zwar zahlreicher als viele denken.
    "....

    ..."Dieser Personenkreis darf bei den Aktivitäten z. B. beim geplanten BTHG und beim NAP 2 zur Umsetzung der
    UN-BRK nicht vergessen werden."...


    Seite 6:
    ..."dass die Menschen, die sich und ihre Interessen nicht selbst vertreten können, bei
    Gesetzgebungsverfahren, in Verordnungen und anderen Verlautbarungen nicht immer wieder
    übersehen und vergessen werden!"....


    Seite 15:
    ..."In der Arbeitsgruppe BTHG waren die Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder ihre Betreuer nicht
    vertreten.
    Das aufgeführte Beispiel „anteiliges Pflegegeld“ zeigt deutlich, wie schnell es zu Konflikten führt,
    wenn die Lobby der Leistungserbringer auch die Interessen der Menschen mit schwerer geistiger
    Behinderung vertreten will oder soll. Daher sind die unabhängigen Angehörigenvertretungen stärker als
    bisher zu berücksichtigen."...


    Seite 16:
    ..."Die Interessen der Menschen mit schwerer geistiger Behinderung sind stärker zu berücksichtigen. Die
    Wohlfahrtsverbände sind Leistungserbringer und damit als Fürsprecher dieser Menschen nur bedingt
    geeignet. Die Menschen mit Behinderung, insbesondere die mit schwerer geistiger Behinderung und deren
    Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer dürfen keine finanziellen Nachteile gegenüber dem heutigen Status
    erfahren. „Kostenneutralität“ darf nicht zu Kürzungen bei den Betroffenen führen."...


    Seite 20:
    Geistig und mehrfach Behinderte, sowie deren Angehörigen als rechtliche Betreuer,
    haben leider keine Lobby und sind auch in Verbänden massiv unterrepräsentiert. Dies führt dazu, dass Politiker,
    andere Entscheidungsträger, aber auch ein Großteil der Gesellschaft über die Nöte und Anforderungen
    dieses Klientels keine Erfahrungswerte haben.
    Wir sehen unsere Aufgabe darin, Einfluss zu nehmen auf die
    sich verändernden Wertevorstellungen, sowie die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.
    Wenn wir es nicht tun, tut es niemand!

    Komplette Tagungsmappe:
    http://www.baguav.de/index_htm_files...mappe-v-01.pdf

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Die 22-seitige Tagungsmappe ist sehr informativ,
    es werden Probleme aufgezeigt von denen sich viele Menschen keinerlei Vorstellung machen können,
    es werden Informationen von Eltern schwerstbehinderter erwachsenen Kindern, mit konkret erlebten Beispielen, verlinkt,
    es werden Beispiele aufgezählt wo Menschen mit schweren kognitiven
    Beeinträchtigungen oft einfach unberücksichtigt bleiben und/oder benachteiligt werden,

    es werden endlich auch für diese schwerstbehinderten Menschen Forderungen für eine Teilhabe gestellt...


    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 13.11.2015, 15:41.

    Kommentar


      #3
      AW: BAGuAV - unabhängige Angehörigen-Vertretungen

      Hallo zusammen,

      aus einem Kommentar von Gisela Maubach bei Kobinet:
      [...] Außerdem werden in diesen Rahmenverträgen laut § 79 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII "die Merkmale für die Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Bedarf nach § 76 Abs. 2 sowie die Zahl dieser zu bildenden Gruppen" geregelt! [...]
      Wenn wir alle (!) wirkliche Personenzentriertheit der Leistungen anstreben, dürfen derartigen Gruppenbildungen bei "vergleichbarem Bedarf" nicht mehr vorgeschrieben werden. [...]
      Quelle, kompletter Text und Kommentare zu dem Artikel Menschen die nicht für sich selbst sprechen können

      "Gruppen mit vergleichbarem Bedarf" haben nichts mit Vielfalt, Inklusion oder der UN-Behindertenkonvention zu tun, sie sind Aufbewahrungs-Schubladen für Menschen...

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