Hallo zusammen,
habe gestern über unsern Autismusverband ein Merkblatt zum Thema Kindergeld
für erwachsene Menschen mit Behinderung http://www.bvkm.de/fileadmin/web_dat...rgeld_2015.pdf erhalten und bin nun irritiert.
Zitat: Auch Leistungen der Pflegeversicherung, also das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sind als Einnahmen zu berücksichtigen (A 18.5.2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 DA-KG 2015).
ich dachte, Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, da es ja zweckgebunden für die Pflege ist.
habe gestern über unsern Autismusverband ein Merkblatt zum Thema Kindergeld
für erwachsene Menschen mit Behinderung http://www.bvkm.de/fileadmin/web_dat...rgeld_2015.pdf erhalten und bin nun irritiert.
Zitat: Auch Leistungen der Pflegeversicherung, also das Pflegegeld und die Pflegesachleistung sind als Einnahmen zu berücksichtigen (A 18.5.2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 DA-KG 2015).
ich dachte, Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, da es ja zweckgebunden für die Pflege ist.