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Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin

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    Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin

    Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, 4. April 2019 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 12/17 R).
    Quelle und kompletter Text: BSG
    Zuletzt geändert von Inge; 04.04.2019, 19:29.

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