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Auszug der autistischen Tochter

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    Auszug der autistischen Tochter

    Hallo....meine autistischeTochter könnte im nächsten Jahr eine 1Raumwohnung beziehen.

    Davon ist sie nicht begeistert. ....die Wohnung befindet sich direkt unter mir.
    Sie hat Pflegestufe 1 und ist in der WfbM beschäftigt.
    Ich bekomme weiterhin Kindergeld für sie.
    Nun zu meiner Frage....wenn sie auszieht.....dann wird es für mich schwerer werden....das ist ganz klar...

    Aber entstehen mir dann Nachteile?zB...Kindergeld...fällt das weg....wie sieht es mit den steuerlichen Vorteilen aus....

    Bin am Überlegen...ob ich die Wohnung für mich miete und wenn sie dann mal soweit ist....dann kann sie immer noch runter ziehen....

    Finanziell wird es dann eng...denn das Amt würde mir bestimmt nicht helfen....

    Wer kann Auskunft geben....

    Ganz lieben Gruß

    #2
    AW: Auszug der autistischen Tochter

    Hallo Monimaus,

    ich habe einen autistischen Sohn, der im Januar ausgezogen ist ... in einen Bungalow auf unserem Grundstück... also ganz dicht dran. Er wollte selber auf eigenen Füßen stehen. Ich glaube, das ist die wichtigste Voraussetzung.
    Wenn deine Tochter nicht begeistert ist, lass ihr Zeit. Ich weiß nicht, ob das so eine gute Idee ist, die Wohnung erstmal zu mieten. Denn zum einen kann es sein, dass es Monate dauert ... und das kostet Geld und zum anderen fühlt sie sich dann vielleicht gedrängt oder im schlimmsten Fall ausgestoßen.
    Jetzt mal was zum Mut machen. Mein Sohn kommt prima zurecht. Er steht pünktlich auf und hat seinen Rhythmus (wir haben in der Anfangszeit fleißig trainiert). Klar, braucht er weiter Unterstützung und Hilfe.... Aber er ist viel selbstbewusster geworden. Inzwischen hat er sogar eine eigene Katze. Im Freundeskreis heißen die beiden nur noch Obelix und Idefix.

    LG
    Andrea

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      #3
      AW: Auszug der autistischen Tochter

      Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. ...
      Meine Tochter ist 22....sie will nicht von mir weg....wäre sie auch nicht...wohnt im selbèn Haus....
      ja wir müssten auch üben....

      Wer zahlt die Miete? Bekommt ihr noch weitere Unterstützung. .zB.Autismustherapeut....


      LG Simone

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        #4
        AW: Auszug der autistischen Tochter

        Mein Sohn (auch 22J) hat, wie jeder Beschäftigte der WfbM Anspruch auf Grundsicherung. Die Miete muss angemessen sein. Dazu fragt man schriftlich und formlos beim Grundsicherungsamt . Bei uns wird eine Kaltmiete von 4 Euro je qm übernommen. Fläche für eine Einzelperson darf max. 50 qm sein. Das ist aber vom Landkreis abhängig und kann bei euch ganz anders sein.

        Therapien bekommt mein Sohn aktuell nicht. Dem dürfte aber auch nichts entgegen stehen, wenn deine Tochter einen eigenen Haushalt führt.

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          #5
          AW: Auszug der autistischen Tochter

          Hallo Monimaus,

          unser Sohn (Spastiker und medikamentös gut eingestellter Epileptiker) bewohnt seit Ende Juni eine eigene Wohnung in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Eine eigene Wohnung und "Selbständigkeit" war seit langer Zeit sein größter Wunsch.
          Natürlich wird er von uns noch täglich mehrmals betreut, aber man hockt nicht mehr rund um die Uhr beisammen. So ist unser Verhältnis sehr viel entspannter geworden. Wenn etwas ist, bin ich (oder der Rest der Familie) in 2 Minuten bei ihm. Ich bin auch erstaunt, wieviel selbständiger. selbstbewusster und sogar ordentlicher (im Rahmen seiner körperlichen Möglichkeiten) er geworden ist...
          Zum Finanziellen:
          Auch wir haben zuerst beim Sozialamt nachgefragt, wie hoch die angemessene Miete sein darf. Die Miete ist das wichtigere Kriterium, danach erst die Quadratmeter.
          Ist die Miete angemessen (wird nicht um 1 Cent überschritten !) so kann Deine Tochter einen Antrag auf Erstausstattung stellen. In diesem Antrag muss alles aufgeführt werden, was zur Wohnungseinrichtung und Haushaltsführung benötigt wird. Auch Tapeten, Bodenbeläge, Gardinen... Im Fall unseres Sohnes wurden ca. 1700.- Euro Erstausstattung ausgezahlt.
          Das Kindergeld bekommen wir weiter, da seine Bezüge (Grundsicherung plus behinderungsbed. Mehrbedarf plus Kaltmiete plus Heizungs- und Betriebskosten ) geringer sind als der steuerliche Grundfreibetrag von zur Zeit 8354.- plus 3700.- (Behindertenpauschbetrag und er ja weiterhin Hilfe von uns benötigt.
          Ob ihr noch einmal die Möglichkeit bekämt, eine Wohnung für Deine Tochter so nah an der elterlichen Wohnung zu bekommen, ist die Frage. Üben kann man auch dann in Etappen, wenn man die Wohnung schon angemietet hat...

          Sicherlich ist die Situation bei jedem anders, aber wir genießen alle das neue "Wohngefühl"...

          LG
          susemichel

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            #6
            AW: Auszug der autistischen Tochter

            Hallo Susemichel,

            1.700 EUR gab es bei euch für die Erstausstattung? Das ist ja Wahnsinn. Mein Sohn hat 778 EUR einschl. Waschmaschine usw. bekommen. Wir mussten ordentlich was drauf packen um die Wohnung herzurichten.

            So gab es z. B. für den Hausrat (also Töpfe, Geschirr, Handtücher usw.) 40 EUR. Ich hab damals ganz schön geschluckt. Die Sozialbearbeiterin, die uns besucht und die Einschätzung für den Bedarf gemeldet hat, hat mir an den Kopf geknallt, dass ich schließlich auch von meinem Haushalt was abgeben kann und außerdem hat sie so viel mit den Flüchtlingen zu tun, dass sie Probleme hat, ihren Bericht zu schreiben.

            Werde ich nie vergessen, aber wenn man was sagt, wird man gleich in eine politische Ecke geschoben, in die man gar nicht hinein gehört.

            Ich fand das ziemlich dreist, aber was soll's. Wir sind einiges gewohnt.

            LG Andrea

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              #7
              AW: Auszug der autistischen Tochter

              Hallo Andrea,

              bei uns ist niemand gekommen, um den Bedarf einzuschätzen. Vorsorglich habe ich allerdings jegliche Rechnungen und Quittungen verwahrt, falls überprüft werden sollte, wir haben da nichts zu verbergen, haben auch noch draufgepackt.
              Das Mobiliar im Zimmer unseres Sohnes in unserem Haus haben wir behalten (unser Eigentum) und das Zimmer wird für ihn vorgehalten, sollte er zurückkommen wollen oder im Krankheitsfall bei uns einige Tage verbringen müssen.
              Auch war unser Haushalt (bis auf Kleinigkeiten) nicht darauf ausgelegt, einen zweiten Haushalt zu bestücken. So haben wir es in dem Erstausstattungsantrag wahrheitsgemäß formuliert.

              Das Argument "Flüchtlingsproblematik" kann nicht für alles gelten lassen, zunächst sollten doch wohl die schwerstbehinderten Kinder steuerzahlender Bürger Vorrang haben. Sind seit Jahren ins Hintertreffen geraten (siehe Regelbedarfstufe 3) und werden es wohl auch weiterhin (siehe "gutes" Teilhabegesetz). Deswegen lasse ich mich noch lange nicht in die "rechte Ecke" drücken. Das sage ich auch so, egal wo es nötig ist.

              LG
              susemichel

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                #8
                AW: Auszug der autistischen Tochter

                Hallo susemichel,

                danke für die vielen Tipps, jetzt sehe ich schon ein bisschen klarer...

                ich denke Eingliederungshilfe wäre auch nicht schlecht...dann könnte eventuell 1×die Woche jemand zu ihr kommen und mit ihr alltägliche Dinge üben....waschen,kochen,einkaufen usw...
                bin berufstätig....arbeite in Schichten...d.h. wenn ich Spätdienst habe könnten wir uns erst abends viertel 9 sehen....aber mein Mann ist auch noch da....schätze sowieso das sie nur zum schlafen 1Etage runter geht...

                LG monimaus

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                  #9
                  AW: Auszug der autistischen Tochter

                  Hallo Monimaus,

                  also unser Sohn hatte es im "Hotel Mama" eigentlich sehr gut...
                  Jetzt aber kostet er seine Eigenständigkeit in vollen Zügen aus: er kann Besuch empfangen, wann immer er will (ohne auf uns Rücksicht nehmen zu müssen), wir haben fest verabredete Zeiten, wann wir ihn betreuen, obwohl wir einen Schlüssel zu seiner Wohnung haben, klingeln wir (darauf besteht er und das ist auch richtig), er kauft mittlerweile selber ein (anfangs ohne Maß- jetzt tatsächlich nach Bedarf), "kocht" selbst (schiebt etwas in die Mikrowelle) etc.
                  Er traut sich immer mehr zu- (gelingt nicht alles- er neigt manchmal zur Selbstüberschätzung). aber für uns tut sich die Hoffnung auf, wenn wir mal nicht mehr sind, dass er (mit Hilfe) allein zurecht kommt.
                  Nächstes Trainingsziel- ihn sicher durch den Behördendschungel zu führen (Weiterbewilligungsantrag Grundsicherung, Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, Krankenkassenanträge und der ganze Rest, mit dem wir Eltern uns seit Jahren herumschlagen). Da neigt er dazu, alles zu glauben, was ein Sachbearbeiter ihm erzählt- diesen Zahn müssen wir ihm noch ziehen.

                  Rückblickend muss ich sagen, es war eine gute Entscheidung, ihn ausziehen zu lassen- wir haben ihn aus Angst und Sorge zu lange daran gehindert...

                  LG
                  susemichel

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