Hallo Listlinge,
mein "Kind" (23J.) erhält seit August 2013 Grundsicherung.
Das Soz.amt hat bei der Berechnung von Anfang an das Kindergeld als Einkommen angerechnet, obwohl das KG auf mein Konto geht.
Nach Klageeinreichung hat das Amt im Januar 2015 alles nachgezahlt.
Nun ist natürlich der Kontostand weit über 2600,-€.
Ich möchte jetzt bei Betreuungsgericht die Aufwandsentschädigung beantragen und befürchte, dass der erhöhte Kontostand dazu führt, dass das Gericht mir mitteilt, diesen Betrag vom Konto meines Kindes zu nehmen.
Gibt es in dieser Sache auch eine Erhöhung der Schonvermögensgrenze um den ausgezahlten Betrag für 24 Monate?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Christiane
mein "Kind" (23J.) erhält seit August 2013 Grundsicherung.
Das Soz.amt hat bei der Berechnung von Anfang an das Kindergeld als Einkommen angerechnet, obwohl das KG auf mein Konto geht.
Nach Klageeinreichung hat das Amt im Januar 2015 alles nachgezahlt.
Nun ist natürlich der Kontostand weit über 2600,-€.
Ich möchte jetzt bei Betreuungsgericht die Aufwandsentschädigung beantragen und befürchte, dass der erhöhte Kontostand dazu führt, dass das Gericht mir mitteilt, diesen Betrag vom Konto meines Kindes zu nehmen.
Gibt es in dieser Sache auch eine Erhöhung der Schonvermögensgrenze um den ausgezahlten Betrag für 24 Monate?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Christiane