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Amb. unterst. Wohnen: Erwachsene mit Behinderung

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    Amb. unterst. Wohnen: Erwachsene mit Behinderung

    Hallo,
    gibt es hier jemanden aus Unterfranken, der "bereits" Erfahrung mit einer 2016 vom Bezirk Unterfranken abgeschlossenen Leistungsvereinbarung" Ambulant unterstütztes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung 3.0 (AUW 3.0)" hat?

    Diese Vereinbarung bezieht sich auf Menschen mit Beeinträchtigung, die in einer auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt angemieteten Wohnung in Wohngemeinschaft leben und einen Hilfebedarf haben, der dem der Hilfebedarfsgruppe III nach dem HMB-W-Verfahren (Metzler Stand 2/2000) im stationären Wohnen entspricht?

    An Erfahrungsaustausch wäre ich interessiert,

    Grüße,

    Wolfgang

    #2
    Mit Stand heute weiß ich von Unterfranken bisher nur von einer Person mit sog. geistiger Behinderung, die in einer WG wohnt, Leistungen nach AuW 3.0 erhält, Mitbewohner*in mit Beeinträchtigung in WG erhält nicht AuW 3.0.

    Grüße,
    Wolfgang

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      #3
      Hallo,
      nachdem wir im Januar 2019 Antrag auf AuW 3.0 nach der Leistungsvereinbarung des Bezirks UFR gestellt haben für drei Menschen (die mit Trisomie 21 geboren sind) und zwei "Normal Behinderte" (also inklusive Wohngemeinschaft) wurde Ende Juni 2019 endlich der Bescheid erlassen, dass AuW 3.0 (derzeit befristet) gewährt wird. Diese inklusive WG für die drei jungen Erwachsenen mit Down-Syndrom und ihre Mitbewohner läuft nun seit Juli 2019 und ist die erste uns in Unterfranken bekannte AuW-3.0-WG.

      Alle Bewohner - mit und ohne Beeinträchtigung - kennen sich seit langem, haben aktiv und frei gewählt, dass sie zusammen wohnen möchten, was uns besonders freut.

      AUW 3.0 erbringt die "Assistenz beim Wohnen" der Lebenshilfe Würzburg, das klappte vom Start weg hervorragend.

      Eckdaten zu AuW 3.0 in aller Kürze:
      Personalschlüssel 1:2,4 = 12,79 h/Woche, Fachkraftquote mind. 50 %

      Um die notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung für die drei mit Pflegegrad haben wir uns selbst gekümmert. Pflegeleistungen laufen über einen ambulanten Pflegedienst, der erstmals so junge Erwachsene betreut.

      Zu wichtigen weiteren Gründungs-Infos und dabei auch Möglichkeiten der Finanzierung sehr empfehlenswert dieser Leitfaden:
      https://wohnsinn.org/blog/ratgeber/1...gemeinschaften
      Lebenshilfe Dresden: Leit-Faden zur Gründung von Wohn-Gemeinschaften

      Insbesondere sh. S. 86 ff.
      z.B. § 38a SGB XI Zusätzliche Pflegeleistungen in "Pflege-Wohngemeinschaften", Anschubfinanzierung "Pflege-Wohngemeinschaft § 45e SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 Abs. 4 SGB XI, und vieles mehr.

      Gerne nachfragen, wenn Ihr diese Wohnform vertiefen möchtet.

      Grüße,
      Wolfgang
      https://www.trisomie21.de

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