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Aufwandsentschädigung gesetzliche Betreuung

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    Aufwandsentschädigung gesetzliche Betreuung

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe die gesetzliche Betreuung ja für meinen Junior. jetzt ist ja durch seinen Umzug ein anderes Amtsgericht zuständig. das vorige hat immer im Dezember ein Formular zum ausfüllen geschickt und ich habe dann die Aufwandsentschädigung beantragt und auch erhalten.
    das jetzige hat aber im Dezember nichts geschickt, die sind aber auch erst ab Juni 2018 zuständig gewesen. meine Frage wäre nun: schreiben die Betreuungsgerichte die Betreuer selbst an oder müßen sich die Betreuer selbst ans Betreuungsgericht wenden?

    #2
    Hallo Marion,
    ich würde nicht davon ausgehen, das dies automatisch und problemlos weiterläuft.
    Es kann sein, dass es beim neuen Betreuungsgericht zwar im Prinzip so weiter läuft, wie ihr es gewohnt seid , ihr aber irgendwie "vergessen" worden seid. Es kann aber auch sein, dass die Abläufe dort anders gehandhabt werden und erwartet wird, dass ihr unaufgefordert aktiv werdet.

    In beiden Fällen lässt sich das sicher schnell am sinnvollsten durch ein Telefonat mit dem neuen Rechtspfleger klären und vermeidet auch irgendwelche Fristen (zum Beispiel auch für die Beantragung der Aufwandsentschädigung) zu versäumen.

    LG
    amai

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      #3
      Hallo Marion,

      Du könntest zur Fristwahrung einfach einen formlosen Antrag stellen:



      1. Pauschale Aufwandsentschädigung, § 1835 a BGB

      Die Erstattung erfolgt jährlich auf formlosen Antrag, erstmals ein Jahr nach der Betreuerbestellung. Sie werden darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädigung erlischt, wenn Sie Ihren Antrag nicht jeweils bis zum 31.03. des auf das Betreuungsjahr folgenden Jahres stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann.....
      http://justiz.hamburg.de/contentblob...l-betreuer.pdf

      http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...wandspauschale

      LG
      Monika

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        #4
        Hallo amai,
        das war ja auch mein Gedanke, daher meine Frage. ich werde mal nach den Weihnachtsferien am dortigen Betreuungsgericht anrufen und nachfragen, wie die das dort machen.

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          #5
          Hallo zusammen,
          ich habe eben im zuständigen Betreuungsgericht angerufen. die verschicken unaufgefordert im Februar die Schreiben.

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            #6
            Hallo Marion,

            dann hat sich ja alles geklärt. Bei uns läuft es im übrigen auch so, dass ich fristgerecht jedes Jahr formlos meinen Antrag stelle. Dies geschieht mit der gleichzeitigen Rücksendung des Jahresberichts über die Ausführung der Betreuung.

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              #7
              Hallo,

              ich sende immer im Monat, wo die Betreuung damals festgelegt wurde, formlos einen Antrag mit der Übersendung des Jahresberichtes. Von alleine käme sonst wohl nichts oder irgendwann die Frage nach dem Bericht. Was mich mal interessieren würde ist, was schreibt Ihr Jahr für Jahr in diesen Bericht? Ich meine, so viel passiert ja nun nicht immer, dass man da immerzu lange Texte schreiben könnte. Schreibt man jedoch zu wenig, wird das auch mal moniert.

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                #8
                Hallo zusammen,
                ich bekomme Jahresbericht zum Ausfüllen u. Antrag für die Aufwandsentschädigung auch zusammen zugeschickt, so habe ich dies mit der Rechtspflegerin abgesprochen. Sie hat mir die Unterlagen schon einmal mitgegeben, falls nichts kommen sollte, dass ich die dann da habe.

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