Hallo ihr Lieben,
ich habe die gesetzliche Betreuung ja für meinen Junior. jetzt ist ja durch seinen Umzug ein anderes Amtsgericht zuständig. das vorige hat immer im Dezember ein Formular zum ausfüllen geschickt und ich habe dann die Aufwandsentschädigung beantragt und auch erhalten.
das jetzige hat aber im Dezember nichts geschickt, die sind aber auch erst ab Juni 2018 zuständig gewesen. meine Frage wäre nun: schreiben die Betreuungsgerichte die Betreuer selbst an oder müßen sich die Betreuer selbst ans Betreuungsgericht wenden?
ich habe die gesetzliche Betreuung ja für meinen Junior. jetzt ist ja durch seinen Umzug ein anderes Amtsgericht zuständig. das vorige hat immer im Dezember ein Formular zum ausfüllen geschickt und ich habe dann die Aufwandsentschädigung beantragt und auch erhalten.
das jetzige hat aber im Dezember nichts geschickt, die sind aber auch erst ab Juni 2018 zuständig gewesen. meine Frage wäre nun: schreiben die Betreuungsgerichte die Betreuer selbst an oder müßen sich die Betreuer selbst ans Betreuungsgericht wenden?