Hallo
meine Tochter ist den Behindertenwerkstätten und wir haben nun das Problem, dass jedes Jahr Betriebsurlaub festgelegt wird . Bisher waren es 21 Tage , kommendes Jahr sollen es 24Tage sein(und das auch immer in den Schulferien). Meine Tochter hat insgesamt Anspruch auf 35 Tage, d.h. uns bleiben nur 11 Tage zur individuellen Urlaubsplanung.
Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz, wonach maximal 3/5 des Urlaubes als Betriebsurlaub festgelegt werden dürften. Gilt dieses Gesetz auch in den WfbM, da es sich bei der Beschäftigung unserer Kinder ja um eine arbeitnehmerähnliche Tätigleit handelt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
meine Tochter ist den Behindertenwerkstätten und wir haben nun das Problem, dass jedes Jahr Betriebsurlaub festgelegt wird . Bisher waren es 21 Tage , kommendes Jahr sollen es 24Tage sein(und das auch immer in den Schulferien). Meine Tochter hat insgesamt Anspruch auf 35 Tage, d.h. uns bleiben nur 11 Tage zur individuellen Urlaubsplanung.
Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz, wonach maximal 3/5 des Urlaubes als Betriebsurlaub festgelegt werden dürften. Gilt dieses Gesetz auch in den WfbM, da es sich bei der Beschäftigung unserer Kinder ja um eine arbeitnehmerähnliche Tätigleit handelt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.