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Bundesurlaubsgesetz für Betriebsurlaub in den WfbM

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    Bundesurlaubsgesetz für Betriebsurlaub in den WfbM

    Hallo
    meine Tochter ist den Behindertenwerkstätten und wir haben nun das Problem, dass jedes Jahr Betriebsurlaub festgelegt wird . Bisher waren es 21 Tage , kommendes Jahr sollen es 24Tage sein(und das auch immer in den Schulferien). Meine Tochter hat insgesamt Anspruch auf 35 Tage, d.h. uns bleiben nur 11 Tage zur individuellen Urlaubsplanung.
    Es gibt ja das Bundesurlaubsgesetz, wonach maximal 3/5 des Urlaubes als Betriebsurlaub festgelegt werden dürften. Gilt dieses Gesetz auch in den WfbM, da es sich bei der Beschäftigung unserer Kinder ja um eine arbeitnehmerähnliche Tätigleit handelt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    #2
    Hallo coolmum,

    wir haben hier eine ähnliche Regelung und sind auch nicht glücklich damit.

    Unsere Tochter hat im Sommer zwei Wochen Betriebsferien, leider in der Hauptsaison.
    Für meinen Mann ist es dann oft schwierig gleichzeitig Urlaub zu bekommen.

    Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die WfbM auch Betriebsferien, einige Brückentage sind festgelegte Urlaubstage.

    Für den Erste-Hilfe-Fortbildungstag für die Mitarbeiter müssen wir einen Urlaubstag nehmen...


    Zu Deiner Frage schau mal hier:
    https://anthropoi-selbsthilfe.de/wp-...ungen-wfbm.pdf


    Bundesurlaubsgesetz
    § 2
    Geltungsbereich
    1Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.

    https://dejure.org/gesetze/BUrlG/2.html


    Übrigens, wir konnten zeitweise auch unbezahlten Urlaub nehmen.
    Leider gibt es jetzt einen neuen Angestellten in der WfbM, der für eine solche Genehmigung zuständig ist...


    LG
    Monika





    Kommentar


      #3
      Hallo Monika,

      vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
      Da bei uns die Leitung der WfbM nicht von diesem Urlaub abrücken will und der Werkstattrat scheinbar dem Ganzen auch schon zugestimmt hat- an wen kann ich mich denn nun noch wenden als übergeordnete Stelle um diese Urlaubsregelung für 2019 zu kippen? Denn 24 Tage sind eindeutig über den erlaubten 3/5 laut Bundesurlaubsgesetz und ich möchte mir das nicht bieten lassen. Ich werde es nun noch schriftlich einreichen an die Leitung , den Werkstattrat und den Träger, aber gibt es z.B. eine Oberaufsichtoder sowas ähnliches?

      Vielleicht weißt du ja da etwas mehr?!

      Danke schon mal und schönes Wochenende
      LG Annette

      Kommentar


        #4
        Hallo Coolmum und Monika,

        ich habe das Thema in diese Rubrik verschoben. Vielen Dank für euren Austausch bisher.

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