Hallo zusammen,
nächste Woche geht es für meinen Junior ja in die WG in München. Eigenes Girokonto beantragt, alles da. Karte, PIN, Passwörter hastenichtgesehen. aufgrund einer Frage wegen Onlinebanking hatte ich bei der Bank angerufen und nun heisst es, er dürfe keine eigene Bankkarte haben. die Beraterin hat bei Eröffnung "geschäftsunfähig nach §104 BGB angekreuzt.
im Bescheid vom Amtsgericht steht nichts von §104BGB und gesetzliche Betreuung bedeutet ja nicht entmündigt.
jetzt ist meine Frage, ob es dazu einen Gesetzestext gibt, am 3.7. habe ich einen Termin bei der Bank vor Ort, damit das geändert werden kann und das ich denen den Gesetztestext gleich mal um die Ohren hauen kann. mehrmals hatte ich in den letzten Tagen mit der Bank telefoniert, keiner sagte, das die Karte gesperrt ist. heute erfahre ich das.
Sohn soll ja in München zusammen mit den Pflegern, Betreuern sein Geld abheben können. ich werde ja wohl kaum jedesmal wegen 50 Euro nach München fahren und das die Bank ja wohl kaum meine Auslagen ersetzen wird.
in der Einrichtung werden ja auch andere eine gesetzliche Betreuung haben und da klappt das mit der eigenen Bankkarte auch. und sein Konto habe ich ja schon den Dispo auf Null gesetzt. eigentlich ein Witz, einen Dispo einräumen, als geschäftsunfähig ankreuzen und nun das.
nächste Woche geht es für meinen Junior ja in die WG in München. Eigenes Girokonto beantragt, alles da. Karte, PIN, Passwörter hastenichtgesehen. aufgrund einer Frage wegen Onlinebanking hatte ich bei der Bank angerufen und nun heisst es, er dürfe keine eigene Bankkarte haben. die Beraterin hat bei Eröffnung "geschäftsunfähig nach §104 BGB angekreuzt.
im Bescheid vom Amtsgericht steht nichts von §104BGB und gesetzliche Betreuung bedeutet ja nicht entmündigt.
jetzt ist meine Frage, ob es dazu einen Gesetzestext gibt, am 3.7. habe ich einen Termin bei der Bank vor Ort, damit das geändert werden kann und das ich denen den Gesetztestext gleich mal um die Ohren hauen kann. mehrmals hatte ich in den letzten Tagen mit der Bank telefoniert, keiner sagte, das die Karte gesperrt ist. heute erfahre ich das.
Sohn soll ja in München zusammen mit den Pflegern, Betreuern sein Geld abheben können. ich werde ja wohl kaum jedesmal wegen 50 Euro nach München fahren und das die Bank ja wohl kaum meine Auslagen ersetzen wird.
in der Einrichtung werden ja auch andere eine gesetzliche Betreuung haben und da klappt das mit der eigenen Bankkarte auch. und sein Konto habe ich ja schon den Dispo auf Null gesetzt. eigentlich ein Witz, einen Dispo einräumen, als geschäftsunfähig ankreuzen und nun das.