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Zuzahlung Jugendamt

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    Zuzahlung Jugendamt

    Hallo,

    ich wollte nochmal in die Runde fragen, ob das Jugendamt an das Privatvermögen meiner Tochter kann. Sie ist Asperger Autistin, wohnt seit April in einer Wohngruppe. Sie wird 21 Jahre alt. Nun werden wir ja für den Unterhalt überprüft. Meine Tochter ja auch. Nun haben wir seit ihrer Geburt, ein Sparbuch, mehrere Bausparverträge, Ausbildungsversicherung und Lebensversicherung abgeschlossen. Kann das Amt ihr, für die Unterbringung das Geld wegnehmen?
    Sie ist in einer Berufsmaßnahme, hat aber noch keine Ausbildung. Wir haben Angst, dass all das, was wir 20 jahre lang gespart haben, auf einmal weg ist.

    Wünsche euch einen schönen Tag

    Petra

    #2
    Hallo Petra,

    alle Verträge, wo Ihr die als Versicherungsnehmer eingetragen seid und Eure Tochter nur die Begünstigte ist Euer Vermögen. Damit kannst Du umgehen, wie Du willst....angeben musst Du sie nicht.
    Verträge, wo die Tochter die Versicherungsnehmerin ist können ihrem Vermögen zugerechnet werden, allerdings auch nur dann, wenn die Auflösung und Auszahlung keine unbillige Härte darstellt, z. B. wenn die Auflösung und Auszahlung eines auf Altersvorsorge ausgerichteten Vertrages mit großen Verlusten einhergeht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in fast zur Geburt abgeschlossenen Verträgen Eure Tochter als Versicherungsnehmerin eingetragen ist...
    Schau mal in die Verträge...

    LG
    ​​​​​​​susemichel


    ​​​​
    ​​​​​

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      #3
      Hallo Susemichel,

      wie sieht es denn mit Sparbüchern aus? Wir haben tatsächlich eine Ausbildungsversicherung, und einen Sparplan Biene Maja bei der Nürnbergher auf den Namen unserer Tochter angelegt. Allerdings ist das eine Form von Lebensversicherung, wo wir monatlich immer noch Beträge einzahlen. Bausparer sind auch vor sieben Jahren auf ihren Namen angelegt. Die Frage ist, ob das Jugendamt nun sagt, du hast ja noch Privatvermögen, die Unterkunft kostet 4000€ im Monat, und irgendwo muss ja jetzt das Geld herkommen.
      Hm, Fragen über Fragen. Wäre so schade, wenn das zu den zusätzlichen Zahlungen unsererseits montlich, jetzt auch noch alöles andere weg wäre.
      LG Petra

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        #4
        Hallo Petra,

        das ist zu speziell....Verträge können Regelungen enthalten, die zu Euren Gunsten oder Ungunsten auszulegen sind.....da wage ich mich jetzt nicht weiter vor...

        Wende Dich mit diesen Fragen schnellstens an die Versicherer und ebenso an einen Fachanwalt für Sozialrecht.
        Es stellt sich ja auch die Frage, was passiert, wenn Eurer Tochter die Summe X als Vermögen anzurechnen ist.
        Seid Ihr in der Zeit, wo das Vermögen der Tochter "verbraucht" wird von Zuzahlungen befreit?
        Kann Eure Tochter überhaupt frei und unbeeinflusst entscheiden, wo sie wohnen will?
        Schließlich habt Ihr sie nicht hinausgeworfen oder sie hat unter unwürdigen Umständen bei Euch gelebt....
        Bevor ich ohne Murren mein mühsam Angesparten aus dem Fenster werfe nehme ich lieber nochmal ein paar Hunderter in die Hand, mich anwaltliche beraten und vertreten zu lassen...

        ​​​​​​Vielleicht ist ja auch eine Rechtschutzversicherung mit Sozialrecht vorhanden..?

        LG
        susemichel

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          #5
          Hallo,
          ja wir haben eine Rechtschutzversicherung. Ich habe wirklich Angst, dass parallel zu unseren monatlichen Zahlungen, auch das Geld unserer Tochter weggenommen wird. Du hast mit allem recht, was du sagst.
          Nein, wir wollten sie zu Hause behalten. Sie möchte auch nicht mehr zurück, weil bei uns zu Hause, keine Drogen konsumiert werden dürfen.
          Ich danke dir
          Petra

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