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Asperger Autistin volljährig Wohngruppe Zuzahlung

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    Asperger Autistin volljährig Wohngruppe Zuzahlung

    Hallo,

    bin heute das erste Mal hier im Forum. Kurze Vorstellung. Ich bin 46 Jahre alt, und meine Tochtzer ist Asperger Autistin, hat ADHS, Depressionen. Sie ist 20 alt, hat Fachabitur.
    Die Diagnose Asperger bekamen wir leider erst als sie 18 war. Wir merkten immer, dass etwas nicht stimmte. Kaum soziale Kontakte, fehlendes Empathieverhalten. Sie war ein paarmal stationär in der Kinderpsychiatrie, machte ambulante Psychotherapien und Ergotherapie. Erst ein Spezialist für Asperger fand nach einem Jahr Diagnostik endlich die Ursache.
    Erst war meine Tochter bis Ende der zehnten Klasse auf einem Gymnasium. Die Leistungen waren mittelmäßig. Sprachen lagen ihr gut, Mathe und räumliches Denken gar nicht. Ein Kinderpsychologe stellte dann ab der fünften Klasse etwa, die Diagnose ADHS. Sie konnte sich schlecht konzentrieren, war leicht ablenkbar und störte den Unterricht. Wir bekamen Methylphenidat. Das nahm sie höchstens 2 Wochen, sagte uns dann, mit dem Medikament geht es ihr schlecht. Genau betiteln konnte sie aber nicht, was ihr fehlte. Wir versuchten es ohne. Das hatte zur Folge, dass sie bei Klassenarbeiten oft die letzten Aufgaben aus zeitlichen Gründen nicht schaffte.

    Dann bekamen wir endlich die Diagnose Asperger. Das Puzzle setzte sich langsam zusammen. Seitdem geht sie in ein Autismuszentrum. Wir hatten da so viel Hoffnung reingesteckt, aber für uns hat sich bisher nichts verändert. Sie telefoniert nicht gern, schaut keinen Menschen auf der Strasse an, grüsst nicht.
    Nach dem Fachabi fing sie eine Ausbildung als Heilerzieherin an. Leider wurde sie nach einem halben Jahr gekündigt, Obwohl alle wußten, dass sie Asperger Autistin ist, wurde ihr vorgeworfen empathgielos zu sein. Ihr Traum zerbrach. So wollte sie doch gern mit behinderten Kindern arbeiten.
    Seitdem, letztes Jahr März, geht es mit ihr bergab.Sie ging in die Rehaabteilung vom Arbeitsamt. Kam in eine Berufsmaßnahme. Dort machte sie säömtliche Praktika.Der Druck wurde für sie sehr groß. Sie hatte oft Angst vor der Arbeit.
    In der Maßnahme selbst, gelang sie in falsche Kreise. Sie raucht, kifft, trinkt sehr viel Alkohol. Das Antidepressium Fluoxetin setzte sie von heute auf morgen ab, und bekam ganz schlimme Depressionen.
    Sie wurde aggressiv, wollte mit uns als Eltern auf einmal nichts mehr zu tun haben. Ich tippe auf eine Manie bzw. bipolare Störung. Meine Mutter hatte diese Erkrankung, und wie wie wir erfahren haben, kann sie genetisch davon betroffen sein. Auslöser, dass abrupte absetzen des Antidepressivums.
    In ihrer schweren Depression, ging sie zum Jugendamt, wollte nicht mehr bei uns leben. Sie zog innerhalb von vier Wochen in eine Wohngruppe. Wir hatten vorher immer ein super Verhältnis, aber die 8 Wochen nach absetzen der Tabletten waren furchtbar. Sie war oft nächtelang unterwegs, hatte Alkoholvergiftungen. Wir sprachen kein Wort mehr miteinander. Im Streit, haben wir noch beim Umzug geholfen. Haben dem Jugendamt gesagt, wir helfen, sind immer gesprächsbereit.
    Sie lernte viele Jungen innerhalb des letzten Jahres kennen. Da waren Drogensüchtige dabei, und wir hatten Angst, dass sie immer weiter abrutscht.
    Um jetzt auf meinen Titel zu kommen. Ich hätte ein paar wichtige Fragen an euch. Sie wohnt jetzt seit 30 April nicht mehr bei uns. Wir müssen jetzt unsere Finanzen offen legen.
    Ich weiß, dass das Kindergeld abgegeben werden muß. Dann richtet sich die Zuzahlung nach dem Verdienst der Eltern. Ich bin Erwerbsniderungsrentnerin, mein Mann ist Beamter im unteren Dienst. Wir haben große Angst, vor einer hohen Zuzahlung. Im Netz findet man nicht viel darüber. Hatten unter Kostenbeitrag.de mal in die Tabellen geschaut. was da steht, würde uns in den Ruin treiben. Dann haben wir Bausparverträge, Ausbildungsversicherungen und Sparbücher, die auf den Namen unserer Tochter laufen. Hab gelesen, dass das dann alles weg ist. Aber, dafür haben wir doch nicht die letzten 20 Jahre gespart.

    Kennt sich jemand von euch damit aus?
    An eine normale Ausbildung ist bei unserer Tocchter nicht zu denken. Sie kommt morgens nicht aus dem Bett. Erscheint bei Praktikern mit großer Verspätung. Zeigt, dass sie nicht kann oder will. Es wird auf eine überbetriebliche Ausbildung hinaus laufen. Aber, auch da, soll sie nichts verdienen. Wir wissen nicht, wie es weitergehn soll?

    Freue mich auf eure Antworten. Falls ihr Fragen habt, fragt mich gern. Gesichterte Diagnose ist im Moment nur Asperger. Sie hat 50GdB. ADHS hatte sie als Kind die Diagnose, aber auch heute sagt das Jobcenter, dass sie meinen, sie hätte es auch heute immer noch. Dann die Depressionen. Wir hätten gern, dass sie sich stationär behandeln lässt. Das lehnt sie aber ab. Wie soll es weiter gehen? Wird sie überhaupt arbeiten gehen können? Sie hat extreme Stimmungsschwankungen, Angst vor Vorstellungsgesprächen und kein Durchhaltevermögen. Ehrlich gesagt, sehe ich sie nicht im normalen Arbeitsleben.

    Sie hatte ein Praktikum bei Deichmann. Von drei Arbeitstagen, an zwei Tagen zu spät gekommen, am dritten Tag wegen Depressionen komplett abgesagt.

    Das Zeugnis der Heilerzieher Berufsschule ist natürliuch mangelhaft, weshalb ein Beruf im sozialen Bereich wohl nicht mehr in Frage kommt.
    Wir haben keine Familie mehr. Es macht uns alles traurig, und wir wissen nicht, wie es weitergehn soll?

    Vielen Dank fürs zuhören

    #2
    Hallo Cinderella,

    o' weh da macht ihr ja gerade ganz schön was durch.


    Schau Dir diese Infos einmal dazu an:
    ----------------------------------

    Jugendhilfe – Sozialhilfe - Kostenbeitrag der Eltern bei Heimunterbringung volljähriger Kinder

    ..."Sobald seelisch behinderte Kinder und Jugendliche eine stationäre Eingliederungshilfe erhalten (§ 35a SGB VIII) müssen die Eltern an das Jugendamt einen Kostenbeitrag leisten. Dessen Höhe ist einkommensabhängig. Einzelheiten regelt die sog. Kostenbeitragsverordnung."....

    ..."Liegt dagegen bei dem Kind neben oder anstelle der seelischen Behinderung eine körperliche und/oder geistige Behinderung vor, muss die Hilfe nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) erbracht werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII)."...

    Komplette Info:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ju...er_012289.html

    ----------------------------------

    Autismus Deutschland hat hier einen ausführlichen Ratgeber.

    Erschienen: 2. Auflage, November 2017 (Stand 30. April 2017)



    zB auf Seite 29:

    Kostenbeiträge der Eltern bei Volljährigkeit

    des Berechtigten:


    a) im Rahmen der Sozialhilfe:

    Wenn keine Einsatzgemeinschaft mehr besteht, weil das Kind

    volljährig geworden ist:

    Bei Leistungen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) und

    bei Hilfe zur Pflege (§§ 61 SGB XII) müssen sich die Eltern

    an den Kosten nur mit maximal 32,42 € monatlich beteiligen,

    § 94 Abs. 2 SGB XII.

    Wenn außerdem Hilfe zum Lebensunterhalt an das volljährige

    Kind geleistet wird, müssen sich die Eltern an diesen Kosten

    nur mit maximal 24,94 € monatlich beteiligen, § 94 Abs. 2

    SGB XII.

    Der Höchstbetrag ist zusammen also 57,36 €.

    Beide Regelungen gelten sowohl bei stationärer Unterbringung

    als auch für den ambulanten Bereich.

    Wenn die Eltern selbst bedürftig sind, können Sie sich auf

    Nachweis von der Beteiligung befreien lassen.


    b) im Rahmen der Jugendhilfe:


    Der Unterschied zur Sozialhilfe ist:

    Bei teil- und vollstationären

    Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Volljährige

    werden die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen


    (maximal bis zur Einkommensgruppe 13 der Anlage zur Kostenbeitragsverordnung

    zu § 94 Abs. 5 SGB VIII, bei vollstationären

    Maßnahmen derzeit also bis 725 € monatlich)......

    Komplette Infos:
    https://www.autismus.de/fileadmin/RE...tand_13Nov.pdf

    -----------------------------------

    Vielleicht helfen Dir die Informationen ja weiter.

    Ich schicke Dir ein dickes Kraftpaket....

    LG
    Monika

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      #3
      Zitat von Cinderella 1972 Beitrag anzeigen

      Dann haben wir Bausparverträge, Ausbildungsversicherungen und Sparbücher, die auf den Namen unserer Tochter laufen.
      Hallo Cinderella,

      auch dazu findest Du, in dem Ratgeber von Autismus Deutschland,
      ab der Seite 27 Informationen:
      https://www.autismus.de/fileadmin/RE...tand_13Nov.pdf

      LG
      Monika

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen!
        Gehört denn Asperger zu einer seelischen Erkrankung, oder ist das eine leichte, geistige Behinderung. Mein Mann ist Beamter, im unteren Dienst und ich Erwerbsminderungsrentnerin. ich glaube, unser Einkommen, fällt in die Gruppe 13. Das heißt 725€ im Monat als Zuzahlung. Ich werde mir die Gesetzestexte gleich in Ruhe vornehmen.

        Vielen Dank für eure Antworten. Es scheint alles sehr kompliziert.

        LG Petra

        Kommentar


          #5
          Hallo und herzliche Willkommen, Petra!

          ... um einen Teil der Fragen zu beantworten: soweit mir bekannt ist, werden autistische Störungen unter dem Oberbegriff der Autismus-Spektrum-Störung gefasst, wobei das Asperger Syndrom ein Teilbereich ist. Ich sage das deshalb, weil man von dem Begriff "Spektrum" her ganz gut herleiten kann, dass es sich bei autistischen Störungen um eine große Spannbreite handelt, die in Sachen IQ von sehr hoher Intelligenz über eine "normale" Intelligenz bis tatsächlich hin zu einer geistigen Behinderung im Sinne einer Intelligenzminderung reichen kann. Autismus ist eine neurologische Entwicklungsstörung und wird soweit ich weiß zur seelischen Behinderung gezählt, außer es liegt zusätzlich noch eine geistige und/oder körperliche Behinderung vor, dann würde man wohl von mehrfacher Behinderung sprechen. Psychische Störungen können sich zusätzlich entwickeln. Bei geistiger und körperlicher Behinderung zählt sozialrechtlich die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe SGB XII; bei seelischer Behinderung oder bei Bedrohung von seelischer Behinderung wird i.d.R. sozialrechtlich die Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilferecht SGB VIII herangezogen..

          "Die sozialrechtliche Zuordnung autistischer Störungen ist in der Praxis der Leistungsträger problematisch. Bei Vorliegen des Asperger-Syndroms wird die Eingliederungshilfe in der Regel nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) geleistet, vgl. § 10 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 35a SGB VIII."

          aus https://www.autismus.de/fileadmin/RE...tand_13Nov.pdf Seite 10.



          Liebe Grüße,
          Judith
          Team INTAKT

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            #6
            Hallo Judith,

            ich verstehe das jetzt so, dass wir in Gruppe 13 fallen, und 725€ pro Monat leisten müssen. Das darf doch nicht wahr sein. Mir wird echt Angst und Bange. Unsere Tochter hat ein schönes Zuhause, ist aufgrund einer Manie, bipolare Störung ausgezogen. Jetzt haben wir den Salat.
            Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der auch ein volljähriges Kind hat, und mir genauere Angaben zur Zuzahlung machen kann?

            LG und vielen Dank
            Petra

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              #7
              Und, noch eine letzte Frage. Sie hat 50 GdB. Gilt sie als behidertes Kind?

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                #8
                Hallo Cinderella,

                …" Beträgt der GdB mindestens 50, liegt eine Schwerbehinderung vor und es wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Liegt der GdB unter 50, wird lediglich ein Bescheid über die Höhe des GdB ausgestellt."....

                Komplette Info:
                https://bvkm.de/wp-content/uploads/F..._23_3_2018.pdf

                https://bvkm.de/recht-ratgeber/

                LG
                Monika

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Petra,

                  Zitat von Cinderella 1972 Beitrag anzeigen
                  ich verstehe das jetzt so, dass wir in Gruppe 13 fallen, und 725€ pro Monat leisten müssen.
                  Sofern Du nicht ganz sicher bist im Umgang mit den einschlägigen Normen und den Details zur Berechnung, würde ich mit solchen Einschätzungen vorsichtig sein. Die Berechnung ist nicht ganz so einfach, wie es vielleicht den Eindruck macht.
                  Die individuelle Berechnung nimmt das Jugendamt vor. Wenn Du vorher Bescheid wissen oder die Berechnung des Jugendamtes prüfen möchte, kannst Du Dir auch von einem Rechtsanwalt eine verbindliche Berechnung vornehmen lassen.


                  Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der auch ein volljähriges Kind hat, und mir genauere Angaben zur Zuzahlung machen kann?
                  Nein, gibt es nicht. Solche Berechnungen sind sehr individuell und es fließen mehrere Faktoren mit ein.
                  Es macht keinerlei Sinn zu spekulieren oder Vergleichsschätzungen anzustellen - entweder erzeugt es unnötige Panik, weil zu hoch gegriffen oder wiegt Euch in falsche Sicherheit, weil zu niedrig geschätzt.

                  Grüße,

                  Daniel

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                    #10
                    Hallo Daniel,

                    du hast recht. Allerdings, das Jugendamt lässt sich verdammt lange Zeit mit den Papieren. Was ich nicht verstehe, warum müssen wir überhaupt was zahlen? GdB ist 50, sie ist volljährig, macht keine Ambitionen zum arbeiten. Im August eventuell eine überbetriebliche Ausbildung. Aber auch da, wird sie nichts verdienen. Von uns aus, könnte sie wieder bei unds wohnen, oder eine eigene Wohnung beziehen. Sie kann nur nicht mit Geld umgehen, bräuchte einen gesetzlichen Betreuer.
                    Was ich am traurigsten finde, ist, dass alle Sparverträge abgetreten werden sollen. Ein Eigenbehalt von 5000€ stehen ihr zu.
                    Zur Wohngruppe. Man paßt dort nicht im herkömmlichen Sinne auf sie auf, da sie als erwachsen eingestuft wird. Die anderen Mädchen sind 14-17. Ich frage mich, wofür wir so viel Geld zahlen sollen? Auf einen Betreuer kommen 19 Jugendliche. Unsere Tochter kommt tälich zu spät zur ihrer Maßnahme oder Praktikern. es kümmert sich niemand drum. Ich bin drauf und dran, sie aus der Wohngruppe zu nehmen. Wir haben gedacht, es kehrt Ruhe ein. In den ersten Wochen landete sie gleich mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus. Mir ist klar, dass man sie nicht 24 Stunden am Tag beobachten kann.

                    LG Petra

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Cinderella,

                      bzgl. Bausparvertrag und Ausbildungsversicherung: hier dürfte Eure Tochter doch nur dir Begünstigte sein und auch erst bei Eintritt des Leistungsfalles...solange ist es doch Euer Vermögen...
                      ​​​​​
                      Als klar war, dass unser Sohn immer Grundsicherungsleistungen erhalten wird, haben wir die Ausbildungsversicherung beendet und den Bausparvertrag und die private Rentenversicherung gekündigt, bzw. andere Begünstigte eintragen lassen. Die Zahlungen in die Verträge gingen nachweislich von unseren Konten...
                      Der Sohn war nur der Begünstigte.

                      LG
                      susemichel


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                        #12
                        Hallo Susemichel,
                        da hast du mich auf eine gute Idee gebracht. Alles haben nur wir gespart. Werden das jetzt stoppen.

                        LG Petra

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo Petra,

                          mich wundert, dass das Jugendamt zuständig sein soll. deine Tochter hat sich doch erst mit Ü18 ans Jugendamt gewendet, oder? da sind die Herrschaften vom Jugendamt nicht mehr zuständig, sondern der überregionale Sozialhilfeträger. also nicht das Sozialamt vor Ort, sondern der für deinen Regierungsbezirk zuständige Sozialhilfeträger. im Fall meines Sohnes ist es bspw. der Bezirk Oberbayern.
                          und ich muss dazu sagen, ich habe mit dem Bezirk innerhalb kurzer Zeit bessere Erfahrungen gemacht als in etlichen Jahren mit dem Jugendamt. das war ein einziger Alptraum mit denen.
                          da deine Tochter volljährig ist, würde ich zusehen, dass der überregionale Sozialhilfeträger zuständig ist und nicht das Jugendamt, vor allen auch in Hinblick auf die Kosten. evtl. einen Anwalt für Sozialrecht kontaktieren,

                          Kommentar


                            #14
                            Liebe Marion,
                            meine Tochter ist zum Jugendamt gelaufen, und hat dort gesagt, dass es ihr bei uns zu Hause nicht gefällt, und sie eine eigene Wohnung möchte. Sie wurde belächelt, man merkte ihr ihre Kindlichkeit an. Aber, du hast ja recht, eigentlich wäre das Sozialamt doch zuständig. Wohin soll ich mich nun am besten wenden? Sind Eltern nicht generell zu Unterhalt verpflichtet, wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und unter 25?

                            LG Petra

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Cinderella 1972 Beitrag anzeigen
                              Liebe Marion,
                              meine Tochter ist zum Jugendamt gelaufen, und hat dort gesagt, dass es ihr bei uns zu Hause nicht gefällt, und sie eine eigene Wohnung möchte. Sie wurde belächelt, man merkte ihr ihre Kindlichkeit an. Aber, du hast ja recht, eigentlich wäre das Sozialamt doch zuständig. Wohin soll ich mich nun am besten wenden? Sind Eltern nicht generell zu Unterhalt verpflichtet, wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung und unter 25?

                              LG Petra
                              Hallo Petra,

                              eigentlich hätte das Jugendamt von sich aus das schon sagen müssen. soweit ich weiss, müssen Eltern bis 25 eine Ausbildung zahlen, es gibt da aber so eine Regel, wenn Kinder ihre Ausbildung abbrechen und keine Anstalten machen, eine neue aufzunehmen. Kindergeld gibt es ab Ü18 auch nur wenn Kind in Ausbildung/Studium/Schule etc ist oder eine Schwerbehinderung hat. dasselbe ist es ja mit der Familienversicherung. die prüfen alle ab 18, ob die Bedingungen noch vorhanden sind. andernfalls kein Kindergeld mehr und eigene Krankenversicherung für Kind. sie bräuchte dann eine freiwillige KV und das ist teuer, da die KK von einem Mindesteinkommen von rund 950 Euro ausgehen, sind dann rund 165 Euro pro Monat.
                              erstmal noch das zu Kindergeld und KK.

                              Ein Anwalt für Sozialrecht wäre eine Möglichkeit oder seid ihr an ein Autismuszentrum angebunden, die haben ja auch oft für rechtliche Fragen einen Ansprechpartner und kennen geeignetere Einrichtungen, das was das Jugendamt euch da angeboten hat, scheint ja völlig unpassend zu sein. Autisten gehören nicht in Wohngruppen, wo das Klientel aus Drogensüchtigen und Kriminellen besteht. Vermutlich waren auch die Betreuer in Sachen Autismus nicht geschult.

                              Wichtig scheint mir, sie da rauszuholen. habt ihr eine gesetzliche Betreuung für eure Tochter? wenn nicht, würde ich das beantragen. dann habt ihr mehr Möglichkeiten. ohne wird es schwierig bis unmöglich, sie raus zu holen, da sie Ü18 ist.
                              ich kenne ja das Thema aus eigener ähnlicher Erfahrung. da dann ans Jugendamt eine Menge Geld abdrücken zu müssen, da würde mir der Kamm schwellen.

                              Thema Ausbildung, es gibt Berufsbildungswerke mit angeschlossenen Internaten oder Wohnheimen, es gibt mittlerweile etliche, die auch Autisten nehmen. da kann man sich oft vorab informieren. ich denke aber, dass deine Tochter erst stabil sein müsste, weil so wie du es beschreibst, dürfte da mehr als nur Asperger und Depressionen vorliegen.



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                                #16
                                Hallo Cinderella,

                                Marions Vorschläge finde ich sehr klug. Einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten und die rechtliche Betreuung für die Tochter zu erwirken, scheint mir auch der richtige Weg zu sein. Dort, wo sie jetzt untergekommen ist, erhält sie wohl nicht die Hilfe die sie braucht, wenn sie Hilfe überhaupt annehmen kann.

                                Aus eigener leidvoller Erfahrung mit unserer an schwerer Depression erkrankten Tochter weiß ich, wie schwer es ist, damit umzugehen.
                                Auch unsere Tochter wurde uns gegenüber sehr feindselig, obwohl auch wir immer ein sehr gutes Verhältnis zueinander hatten. Sie gab uns die Schuld an Ihrer Depression, bezeichnete uns als übergriffig, lehnte alle Hilfsangebote ab...es war/ist ein sehr langer Weg...
                                Wir mussten lernen loszulassen, sie ihre eigenen (oft schlechten) Erfahrungen machen lassen, mit ansehen, wie sie eine Therapie nach der anderen abbrach, sich von Ärzten und Therapeuten unverstanden und abgelehnt fühlte...etc. etc....Glücklicherweise ist sie nicht in Kontakt mit Drogen oder Alkohol gekommen...
                                Es war/ist unendlich schwer, wieder egoistisch zu denken und die dauernden Sorgen um ihre Zukunft und ihr Leben auch einmal beiseite zu schieben...wäre es so schlimm geworden, wie leider bei Deiner Tochter, hätten wir die rechtliche Betreuung beantragt, wir mussten ja sowieso alles für sie regeln. So vernünftig, uns alle Vollmachten zur Regelung ihrer Dinge auszustellen, war sie dann doch noch...

                                Vor zwei Jahren haben wir ihrem Kindheitstraum nach einem eigenen Hund nachgegeben, obwohl wir selbst nie einen haben wollten. Das war die Rettung- sie und der Hund sind wie siamesische Zwillinge, der Hund zwingt sie, das Haus zu verlassen, zum Tierarzt und Gassi zu gehen. Da der Hund sehr süß ausschaut, wird sie auch dauernd angesprochen und kommt zwangsläufig mit anderen Menschen ins Gespräch.

                                Heute erhält sie eine (befristete) Erwerbsminderungsrente und lebt mit Hund bei einer Freundin, die sie im Internet kennengelernt hat, in einer WG 200 km von uns entfernt.
                                Wie es mit ihr weitergeht wissen wir nicht, sie hat Abitur und ist hochintelligent, kann aber aufgrund der Krankheit nichts daraus machen. Wir hoffen, es ändert sich einmal. Wir sind ihr gegenüber mit Hilfe und Ratschlägen sehr zurückhaltend geworden, so hat sich unser Verhältnis wieder gebessert.

                                Alle Deine Sorgen kann ich nachvollziehen...

                                LG
                                susemichel

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                                  #17
                                  Liebe Susemichel,

                                  dein Beitrag hat mich sehr berührt. Ich hatte eine richtige Gänsehaut. Ich habe Montag einen Termin beim sozialpsychiatrischen Dienst. Ich glaube ja, dass meine Tochter schwerst depressiv ist, und ihre Sorgen jetzt in Alkohol und kiffen ertränkt. Ich mache mir Sorgen. Vielen lieben Dank für deine netten Worte

                                  Liebe Marion,

                                  ich hab dir schon privat geantwortet. Auch dir vielen lieben Dank für deine Worte.

                                  Ich hab mir aus allen Antworten hier im Forum eine Liste zusammen gestellt. Leider können wir uns im Moment keinen Rechtsanwalt nehmen. ich hatte letztes Jahr großes Pech, wurde von einem Rentner angefahren, und musste vor Gericht. Leider wurde mir kein Schmerzensgeld zugesrochen. Es war ein Auffahrunfall, ich gerade an der Halswirbelsäule operiert. ich dachte, ich hätte das Genick gebrochen, lag lange im Krankenhaus. Leider wurde dann so entschieden, dass man nicht eindeutig herleiten konnte, was mit meiner HWS passiert ist. War es noch ein Schmerz von der OP/ Versteifung, oder kamen die Schmerzen von dem Unfall. Da ich eine Osteoporose habe, der Fall Heiligabend passierte, ich keine einbdeutigen Ergebnosse bekam, und der medizinische Dienst gegen mich entschied, musste unsere Rechtschutzversicherung den Fall selbst bezahlen. Wir bekamen nur Geld für die Autoreperatur. Wenn wir da jetzt anfragen, ob wir wieder einen Rechtsanwalt nehmen können, werden die den Kopf schütteln. ich habe unseren Fall, hier dem Anwalt aus dem Forum geschildert, und auch gleich eine Antwort bekommen.

                                  Wünsche allen einen schönen Abend

                                  Petra

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                                    #18
                                    Hallo Petra,

                                    du kannst jederzeit einen Anwalt nehmen, auch wenn eure Rechtschutz erst kürzlich ein Verfahren zahlen musste. je nach Vertrag wird eine Rechtschutz erst ab einen Klageverfahren die Kosten übernehmen.
                                    ob die da den Kopf schütteln oder nicht, sollte nicht euer Problem sein und ich persönlich würde mir da keinen Kopf machen. immerhin zahlt ihr ja dafür Versicherungsbeiträge.
                                    meine Rechtschutz hat bspw. mein Rentenverfahren und meine Klage gegen die KK übernommen. ich hab eine Rechtschutz um in solchen Fällen keine bösen finanziellen Überraschungen zu erleben, weil ich weder einen Beratungsschein noch Prozesskostenhilfe bekommen würde.

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                                      #19
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                                      recht hast du. Mehr als "nein", können die ja nicht sagen , können die ja nicht.
                                      Scönen Abend

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                                        #20
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                                        ich hab jetzt alles etwas sacken lassen. Mir gin der Gedanke durch den Kopf, sie in einer Wohngruppe für Menschen mit Asperger und sozialen Störungen unterzubringen. Dort könnte sie dann eine Berufsausbildung machen, wohnen. Kennt jemand von euch so eine Einrichtung? ich komme aus NRW, Nähe Dortmund. Eine liebe Freundin, gab mir schon die Adresse www.alexianer.de . Das ist eine Einrichtung in Münster, ca. 70 Km von uns. Ich war letztes jahr auch schon in Volmarstein, das liegt bei Wuppertal. Dort bekam meine Tochter aber Panik, weil da zu viele Schwersttbehinderte waren. Dort sagte man uns damals auch, wenn man einmal eine Amßnahme vom Arbeistamt beginnt, Berufsförderungszentrum, kann man keine weiteren Anträge über das Arbeitsamt stellen.

                                        Die Frage ist, wie finanzieren sich solche Wohngruppen? Ich bin bereit für meine Tochter zu zahlen, wenn die Betreuung gut ist. Sie war gestern bei uns zu Besuch. Sie säuft, kifft. Hängt abens auf einer Bank mit anderen Jugendlichen rum.
                                        Da ist diese Wohngruppe, wo ein Betreuer auf 19 Kinder kommt, nicht das richtige. Wir machen uns große Sorgen, dass ihr was passiert. Vor 14 Tagen, wurde sie mit einer Alkoholvergiftung in Düsseldorf auf der Kö gefunden, und in ein Krankenhaus gebracht. Sie kann durch ihre Asperger Erkrankung gar nichts abschätzen. Weder, wieviel Alkohol sie verträgt, noch sonst etwas. Da sie erwachsen, wird sie auch nicht konztrolliert. Sie hat einen Schlüssel, kann kommen und gehen, wann sie möchte. Es ist egal, ob sie morgens aus dem Bett kommt, oder nicht. Ob ihre Kleidung gepflegt ist.

                                        Das ist alles so verzwickt. Aber, wir sind jetzt zu der Erkenntnis gekommen, auch Dank eurer Tipps, dass ein normales Jugendheim nichts für sie ist.

                                        Also, kennt sich jemand von euch in NRW aus? Wo können junge Erwachsene wohnen, werden betreut und gefördert? Dann wir wollen sie da rausholen.

                                        LG Petra

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                                          #21
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                                          in Volmarsstein hat unser Sohn zunächst das Werner-Richard-Colleg besucht und dort die Fachoberschulreife erlangt. Danach hat er lange Zeit dort alles durchlaufen...Berufseignungsfeststellung, Berufsvorbereitung etc..
                                          War auch zwei Jahre mit Unterbrechung dort im Internat untergebracht. Finanziert wurde dies mal von der Agentur für Arbeit, mal vom Landschaftsverband Rheinland, dann wieder von der Agentur....immer andere Fördertöpfe...

                                          Ich kann über das BBW Volmarstein unterm Strich nur Gutes berichten.
                                          Ob allerdings Deine Tochter mit Schwerpunkt seelischer Behinderung dort gut aufgehoben ist, glaube ich nicht.
                                          Das BBW Reken wäre da eher richtig.
                                          In Wuppertal gibt es noch den Hof- Sondern. Hat einen guten Ruf und ist auf seelische Behinderungen ausgerichtet.

                                          Hier hätte ich unsere Tochter gern gesehen, war aber die Phase, wo sie alles strikt abgelehnt hat.

                                          Dein Besuch bei im sozialpsych. Dienst wird Dir auch Antworten bringen. Auch den Integrationsfachdienst in der Kommune kann man einschalten. Mit beiden habe ich gute Erfahrungen gemacht...


                                          LG
                                          susemichel
                                          ​​​​​​
                                          ​​​

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                                            #22
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                                            ich schaue mir beide Einrichtungen gleich an. Das Integrationsamt, hatte uns letztes Jahr zum Jobcenter in die Maßnahme geschickt. Von da an, ging alles den Bach runter.

                                            LG Petra

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                                              #23
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                                              an das Naheliegendste denkt man oft zuletzt....
                                              Unser Sohn arbeitet bei proviel in Wuppertal. Das ist eine WfbM mit psych. Erkrankungen.
                                              Dort kann man auch eine Reha und Ausbildung machen. Angeschlossen ist auch betreutes Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankung, Träger ist forum.ev.
                                              Unser Sohn berichtet Gutes. Er ist dort schon viele Monate. Da er keine psych. Erkrankung hat, arbeitet er dort in der Abteilung "provieliert" und verdient sich ein wenig zu seiner Grundsicherung hinzu und freut sich über Tagesstruktur.
                                              Einige Bekannte von ihm sind im betreuten Wohnen und fühlen sich dort wohl.

                                              LG
                                              susemichel

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                                                #24
                                                Liebe Susemichel,

                                                dann schaue ich mir dieses Proviel auch noch an.

                                                Schönen Abend Petra

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