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Erklärung zur Überprüfung d.Kindergeldfestsetzung

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    Erklärung zur Überprüfung d.Kindergeldfestsetzung

    Liebe Listies,
    o.g. Vordruck ist ins Haus geflattert und irgendwie bekomme ich schon wieder das Gruseln, da mich das gleich an die Forderung des Soz.Amtes erinnert, nachzuweisen wofür ich das Kindergeld benötige.
    Vor einer Beantwortung des Formulars, wäre ich glücklich über fundierte Antworten auf meine Fragen.
    Im Voraus möchte ich mich für alle Antworten bei euch bedanken.
    Zum gegenwärtigen Ist-Zustand:
    Kinder leben budgetfinanziert (Pflegegeld/Soz.amt) mit Assistenten in 60Km-entfernten Stadt und arbeiten in Werkstatt.
    Nun zu dem Formular:
    ...zum behinderungsbedingtem Mehraufwand...
    1. Notwendigkeit einer Bescheinigung vom Amtsarzt, dass Betreueung durch Eltern während Wochenende/Urlaub dringend erforderlich ?
    ... oder genügt das B im Ausweis ?
    2. Zählen zu den, von KK nicht bezahlten Mitteln auch Salzgrotte und diverse Erkältungsmittel (hohe Infektanfälligkeit)
    3. Therapeutisches Reiten bzw. Musiktherapie ?
    4. Vernebler?
    5. Alternative Medizin?
    6. Fahrtkosten, welche und in welcher Höhe?
    u.a. Gibt es eine begrenzte Anzahl von Heimfahrten ?
    7. neue Möbel im Elternhaus/Renovierungskosten
    ...und was könnte ich vergessen haben ?
    Danke.
    Liebe Grüße
    Christiane

    #2
    Hallo Christiane,

    als mein Kind in das Wohnheim zog und die Kostenübernahme seitens des Bezirks übernommen wurde, ging es auch wieder um die Kindergeldabzweigung. Daraufhin prüfte die Kindergeldkasse erst einmal den Anspruch des Kostenträgers. Die Kindergeldkasse ist in erster Linie für das Kind, bzw. den Kindergeldberechtigten unterwegs. Deshalb prüft sie die Ausgaben der Eltern/Elternteile, die im Sinne des Kindes für das Anspruch besteht anfallen. Das heißt, dass du einfach alle Ausgaben mit Quittungen belegen kannst, die direkt im Zusammenhang mit deinem Kind angefallen sind. Sie dürfen natürlich nicht bereits von anderer Seite ersetzt worden sein. Wenn das zum Beispiel anteilig der Fall wäre, solltest du es auch angeben, bzw. nur den noch nicht ersetzten Betrag aufführen. Das Kindergeld wird ja weiter gezahlt, damit die Anspruchsberechtigten eine Unterstützung für die teilweise lebenslange Betreuung, oder intensive Begleitung und Versorgung haben.
    Auch deine anfallenden Fahrtkosten solltest du mit genauen Kilometerangaben einreichen. Du kannst aber auch Kosten steuerlich ansetzen die dir im Zusammenhang mit der Heimunterbringung eines Angehörigen anfallen.

    Das Sozialamt stellt den Antrag bei der Kindergeldkasse und die prüft dann zuerst den Anspruch der bisherigen Bezugsberechtigten. Kindergeldkasse und Sozialamt sind zwei verschiedene Behörden. Wir selbst müssen seit Jahren jährlich eine Aufstellung abgeben. Warum wir das tun müssen, konnte uns noch niemand beantworten. Es scheint eine Willkür der besonderen Art zu sein. Es gibt keinen Grund dafür. Auch die Dame von der hiesigen Außenstelle der Kindergeldkasse konnte es sich nicht erklären, da es immer von der Hauptstelle ausgeht.

    Wie das im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen zusammenhängt die du selbst gegebenenfalls beziehst, kenne ich mich nicht aus. Da gibt es hier aber weitere Infos in einem anderen Thread zum Thema Kindergeldabzweigung. Mit Hilfe der Suchfunktion findet du dann sicher weitere passende Infos.
    Zuletzt geändert von Kirsten; 11.10.2017, 09:36.

    Kommentar


      #3
      Dank dir Kirsten für deine Mühen. Nun muss ich nur noch folgendes wissen:
      "Notwendigkeit einer Bescheinigung vom Amtsarzt, dass Betreueung durch Eltern während Wochenende/Urlaub dringend erforderlich ?
      ... oder genügt das B im Ausweis ?"
      Ich möchte doch in o.g. Erklärung auch unsere Betreuungsstunden als Eltern ansetzen.
      Sind es immer noch 8,-€ oder auch schon mehr ?
      Villeicht hast du dazu auch noch Antworten?
      Viele Grüße
      Christiane

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        #4
        Hallo,
        mir fällt noch eine Frage ein.
        Zählen eigentlich die Stunden, welche ich ohne meine Kinder, aber für meine Kinder benötige auch unter anrechenbare Stunden?
        Z.B. Einarbeitung/Kontrolle Trainer/Assistenten, Erstellung von Schichtplänen, Teamsitzungen (Assistenten) etc.

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          #5
          Hallo Christiane,

          hier findest Du Infos dazu:
          ------------------------------------
          ..."Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen durch uns als Eltern in Höhe von

          ..... Euro (Anzahl Stunden x 8 Euro), die nicht von der Pflegekasse oder vom

          Sozialhilfeträger erstattet werden, die aber ausweislich der beigefügten ärztlichen

          Bescheinigung unbedingt erforderlich sind, (z.B. Begleitung zum Arzt, zu

          Therapiemaßnahmen, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Freizeitunternehmungen

          etc.)

          (Beachte: Die Notwendigkeit der Betreuung und deren Durchführung muss nach Art

          und zeitlichem Umfang im Einzelnen konkret dargelegt und hinreichend glaubhaft

          gemacht werden. Die Notwendigkeit der Betreuung kann durch eine entsprechende

          ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, siehe dazu Urteil des Finanzgerichts

          Münster vom 25. März 2011, Az. 12 K 2057/10 Kg.)"...


          Komplette Info:
          http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ar...richtung-1.pdf

          -----------------------------------------

          Unsere Tochter hat die Merkzeichen "H" "B" "G".
          Wir haben eine Bescheinigung des Hausarztes vorgelegt und diese hat der Kindergeldkasse ausgereicht.
          Wir haben die Betreuungsleistungen sehr genau aufgelistet, wie oben beschrieben.


          LG
          Monika


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            #6
            Zitat von carosara Beitrag anzeigen
            Hallo,
            mir fällt noch eine Frage ein.
            Zählen eigentlich die Stunden, welche ich ohne meine Kinder, aber für meine Kinder benötige auch unter anrechenbare Stunden?
            Z.B. Einarbeitung/Kontrolle Trainer/Assistenten, Erstellung von Schichtplänen, Teamsitzungen (Assistenten) etc.

            Hallo,

            ich glaube das fällt unter Budgetassistenz....
            https://www.bundesanzeiger-verlag.de...tenz_01_08.pdf

            https://www.hs-nb.de/fileadmin/hs-ne...elix_Welti.pdf

            Ob diese Stunden anerkannt werden weiß ich leider nicht.

            LG
            Monika

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              #7
              Zitat von carosara Beitrag anzeigen
              Zählen eigentlich die Stunden, welche ich ohne meine Kinder, aber für meine Kinder benötige auch unter anrechenbare Stunden?
              Diese Bürokratie verkürzt die Freizeit und die Lebenszeit . . .

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                #8
                Erst mal "Danke" für eure Antworten. Mir ist immer noch vollkommen schleierhaft ,wozu ich eine ärztliche Bescheinigung benötige, obwohl im Ausweis eindeutig eingetragen ist "B" für Begleitung sowie "H" für hilflos. Das sagt doch schon eigentlich alles aus.
                Als ich die Hausärztin aber nun doch angerufen habe, um sie zu bitten mir für letztes Jahr so eine Bescheinigung auszufüllen, war die alles sagende Antwort: Eh ?, ... wie ?,...was ?

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                  #9
                  ...und dann die Frage,...Bescheinigung pro Forma für`s Jahr oder Datum genau oder Aktivität (Urlaub,Arzt-bzw. Therapiebesuch) genau, oder wie jetzt ?
                  Eigentlich müsste es für den ganzen Aufwand und die Zeit nicht nur 8,-€ (das ist ja nicht mal gesetzlicher Mindestlohn für vollkommen Ungelernte) sondern wenigstens Schwarzarbeiterfachlohn (nicht unter 15,-€) geben.

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