Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage,falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.
Nun zu meiner Frage: Habe ich als rechtlicher Betreuer für meine Tochter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sei es bezahlt(Urlaub etc.) oder unbezahlt.Wenn ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten habe. Falls ja wo ist das gesetzlich verankert?
Danke im vorraus Mario
ich habe mal wieder eine Frage,falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.
Nun zu meiner Frage: Habe ich als rechtlicher Betreuer für meine Tochter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sei es bezahlt(Urlaub etc.) oder unbezahlt.Wenn ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten habe. Falls ja wo ist das gesetzlich verankert?
Danke im vorraus Mario