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Freistellung als rechtl. Betreuer?

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    Freistellung als rechtl. Betreuer?

    Hallo,
    ich habe mal wieder eine Frage,falls es nicht hier rein gehört bitte verschieben.

    Nun zu meiner Frage: Habe ich als rechtlicher Betreuer für meine Tochter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sei es bezahlt(Urlaub etc.) oder unbezahlt.Wenn ich einen Termin beim Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten habe. Falls ja wo ist das gesetzlich verankert?

    Danke im vorraus Mario

    #2
    Hallo Mario,

    eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Ganz sicher ist es sehr ärgerlich, wenn der Arbeitgeber bei dringenden Terminen eine Freistellung in Form von Urlaub verweigert.
    Soweit ich weiß, gibt es aber ausschließlich für Gerichtsverhandlungen, zu denen ein persönliches Erscheinen angeordnet wird, einen Anspruch auf Freistellung.

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