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wer ist zuständig? Wohnheim?

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    wer ist zuständig? Wohnheim?

    Hallo zusammen,

    mein Sohn hat die Möglichkeit in die gewünschte WfbM zu kommen. kleiner Haken an der Sache, ist, sie ist nicht wohnortnah, allerdings noch im selben Regierungsbezirks unseres Bundeslandes.zum täglichen pendeln aber zu weit.
    Die AfA wäre ja für den Werkstattbereich zuständig während des Berufsbildungsbereichs. ist auch alles schon in Bearbeitung, mit dem Bezirk bin ich schon in Kontakt, Sozialbericht erstellt, die Fachdienst sehen auch ein, das es nur der Wohnbereich der WfbM sein kann. sogar die Vorgesetzten der Fachdienste. die Hürde wäre schon genommen. jetzt ist es so, das mein Sohn mit seiner Behinderungsart zwar in ein Spezialprogramm der WfbM fällt, der Bezirk bisher aber für solche Behinderungen eine Aufnahme in den Wohnbereich nicht genehmigt hatte. es wäre der erste Fall mit dieser Behinderungart überhaupt, die dann auch in den Wohnbereich aufgenommen werden würde. es gab daher noch einen Termin des Fachdienstes mit der Regionalkoordination. so nun ist Stand der Dinge, das der Bezirk sagt, die 2 Jahren während des Berufsbildungsbereichs ist die AfA zuständig. hätten die auch mal eher sagen können. wir waren ja schon in der AfA, auch da alle angeleiert, was wir wussten.
    es soll nun noch einen runden Tisch mit Bezirk, AfA und uns (meinem Sohn und mir) geben. werde dann aber auf alle Fälle noch eine Begleitperson dabei haben.
    meine Frage ist nun, stimmt das die AfA auch den Wohnbereich in den 2 Jahren übernehmen muss.

    schöne Grüße Marion

    #2
    Liebe Marion,
    leider habe ich in dieser Angelegenheit keine Erfahrung.

    Aber: sowohl Arbeitsamt als auch der Bezirk sind Rehabilitationsträger nach dem Gesetz. Wichtig ist daher primär, dass die Notwendigkeit der Maßnahme durch die Fachleute eindeutig festgestellt wurde, wer dann im Zweifelsfall letztendlich zahlen muss, müssen die Träger bzw.Leistungserbringer dann unter sich ausmachen, wenn es nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist.

    Auf die Schnelle müssten das SGB IX zuständig sein und dort habe ich noch einen Verweis auf SGB II § 16 gefunden:
    https://www.gesetze-im-internet.de/s...104700001.html
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16.html

    Wichtig und interessant scheint mir in eurem Fall auch SGB IX, Paragraph 10:
    "§ 10 Koordinierung der Leistungen
    (1) Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass die beteiligten Rehabilitationsträger im Benehmen miteinander und in Abstimmung mit den Leistungsberechtigten die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen funktionsbezogen feststellen und schriftlich oder elektronisch so zusammenstellen, dass sie nahtlos ineinander greifen. Die Leistungen werden entsprechend dem Verlauf der Rehabilitation angepasst und darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls die den Zielen der §§ 1 und 4 Abs. 1 entsprechende umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer zu ermöglichen. Dabei sichern die Rehabilitationsträger durchgehend das Verfahren entsprechend dem jeweiligen Bedarf und gewährleisten, dass die wirksame und wirtschaftliche Ausführung der Leistungen nach gleichen Maßstäben und Grundsätzen erfolgt.
    (2) Absatz 1 gilt entsprechend auch für die Integrationsämter in Bezug auf Leistungen und sonstige Hilfen für schwerbehinderte Menschen nach Teil 2.
    (3) Den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen wird Rechnung getragen.
    (4) Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieses Gesetzbuchs bleiben unberührt."

    Ich wünsche euch alles Gute für den Runden Tisch und das ihr danach alle Fragen geklärt bekommen habt.

    LG, amai

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      #3
      Hallo amai,

      das hat ja der Bezirk schon anerkannt, das die Maßnahme für diese spezielle Einrichtung notwendig ist, weil mein Sohn ein Sonderfall ist. eigentlich haben wir ja die größte Hürde schon genommen und der Bezirk würde auch in Anschluss nach den 2 Jahren Berufsbildungszeit übernehmen.
      ich war gestern nur etwas enttäuscht, das da nun wieder so ein Stolperstein in den Weg gelegt wird und eigentlich hätten es die Kostenträger ja wissen müssen, wer in den 2 Jahren auch einen Platz im Wohnheim zahlt.
      immerhin meinte der Mann vom Bezirk gestern noch, wir sollten schon mal einen Besichtigungstermin in einer der Wohngruppen der Einrichtung machen.


      LG Marion

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