Hallo zusammen,
mein Sohn hat die Möglichkeit in die gewünschte WfbM zu kommen. kleiner Haken an der Sache, ist, sie ist nicht wohnortnah, allerdings noch im selben Regierungsbezirks unseres Bundeslandes.zum täglichen pendeln aber zu weit.
Die AfA wäre ja für den Werkstattbereich zuständig während des Berufsbildungsbereichs. ist auch alles schon in Bearbeitung, mit dem Bezirk bin ich schon in Kontakt, Sozialbericht erstellt, die Fachdienst sehen auch ein, das es nur der Wohnbereich der WfbM sein kann. sogar die Vorgesetzten der Fachdienste. die Hürde wäre schon genommen. jetzt ist es so, das mein Sohn mit seiner Behinderungsart zwar in ein Spezialprogramm der WfbM fällt, der Bezirk bisher aber für solche Behinderungen eine Aufnahme in den Wohnbereich nicht genehmigt hatte. es wäre der erste Fall mit dieser Behinderungart überhaupt, die dann auch in den Wohnbereich aufgenommen werden würde. es gab daher noch einen Termin des Fachdienstes mit der Regionalkoordination. so nun ist Stand der Dinge, das der Bezirk sagt, die 2 Jahren während des Berufsbildungsbereichs ist die AfA zuständig. hätten die auch mal eher sagen können. wir waren ja schon in der AfA, auch da alle angeleiert, was wir wussten.
es soll nun noch einen runden Tisch mit Bezirk, AfA und uns (meinem Sohn und mir) geben. werde dann aber auf alle Fälle noch eine Begleitperson dabei haben.
meine Frage ist nun, stimmt das die AfA auch den Wohnbereich in den 2 Jahren übernehmen muss.
schöne Grüße Marion
mein Sohn hat die Möglichkeit in die gewünschte WfbM zu kommen. kleiner Haken an der Sache, ist, sie ist nicht wohnortnah, allerdings noch im selben Regierungsbezirks unseres Bundeslandes.zum täglichen pendeln aber zu weit.
Die AfA wäre ja für den Werkstattbereich zuständig während des Berufsbildungsbereichs. ist auch alles schon in Bearbeitung, mit dem Bezirk bin ich schon in Kontakt, Sozialbericht erstellt, die Fachdienst sehen auch ein, das es nur der Wohnbereich der WfbM sein kann. sogar die Vorgesetzten der Fachdienste. die Hürde wäre schon genommen. jetzt ist es so, das mein Sohn mit seiner Behinderungsart zwar in ein Spezialprogramm der WfbM fällt, der Bezirk bisher aber für solche Behinderungen eine Aufnahme in den Wohnbereich nicht genehmigt hatte. es wäre der erste Fall mit dieser Behinderungart überhaupt, die dann auch in den Wohnbereich aufgenommen werden würde. es gab daher noch einen Termin des Fachdienstes mit der Regionalkoordination. so nun ist Stand der Dinge, das der Bezirk sagt, die 2 Jahren während des Berufsbildungsbereichs ist die AfA zuständig. hätten die auch mal eher sagen können. wir waren ja schon in der AfA, auch da alle angeleiert, was wir wussten.
es soll nun noch einen runden Tisch mit Bezirk, AfA und uns (meinem Sohn und mir) geben. werde dann aber auf alle Fälle noch eine Begleitperson dabei haben.
meine Frage ist nun, stimmt das die AfA auch den Wohnbereich in den 2 Jahren übernehmen muss.
schöne Grüße Marion