Hallo liebe Eltern, ich bräuchte mal wieder Euer Wissen
Es geht um eine Erbausschlagung, die ich für meine Tochter beantragt / anstrebe. Ich selber habe bereits das Erbe für meinen kürzlich verstorbenen Bruder ausgeschlagen und dies zeitgleich auch für meine Tochter angestrebt.
Nun erhalte ich Post vom Betreuungsgericht - welches ja der Ausschlagung zustimmen muss- Post indem ich begründen soll warum ich das Erbe ausschlagen will und nachweisen muss, dass mein Bruder, der Onkel meiner Tochter verschuldet sei. Nur wenn er verschuldet ist, kann der Ausschlagung zugestimmt werden.
Und mir gehen Sorgen und Ängste durch den Kopf. Der Onkel (mein Bruder) war seelisch/Psychisch krank und lebte von der Grundsicherung. Er hat kein Vermögen, eine einfache Wohnausstattung und soweit vom Gericht erwähnt ca. 300€ auf seinem Konto. Welche Verpflichtungen er außer Handyvertrag, Miete und Strom noch hat, weiß ich nicht. Ich erfuhr von einer Rechtsschutzversicherung - was für mich schon fragwürdig war, wie er zu dieser kam. Aus all diesen Verträgen wird es Nachforderungen geben. Zumindest Miete - ehe der Vertrag gekündigt werden kann ...läuft derzeit weiter, Strom, Handy. All diese Kosten laufen derzeit weiter und werden dem Erben zur Last fallen. Das Ausräumen der Wohnung, evtl. Nebenkostennachforderungen ( die gab es in den letzten Jahren immer ) Und natürlich die Kosten der Beerdigung.
Zum Schutz meiner Tochter, die selber kein Vermögen oder Einkommen hat, möchte ich das Erbe dringlichst ausschlagen. Sie wäre mit Antritt des Erbes verschuldet! Kann das Gericht tatsächlich die Ausschlagung ablehnen, wenn ich nicht nachweisen kann, dass er überschuldet ist? Oder kann das Gericht ablehnen, nur weil erst durch das Antreten des Erbes Schulden anfallen, jedoch nicht zum Zeitpunkt des Totes?
Kann es tatsächlich sein, dass sich meine Tochter verschulden muss? Ich bin grad so durch den Wind!
Liebe Grüße
Mutti
Es geht um eine Erbausschlagung, die ich für meine Tochter beantragt / anstrebe. Ich selber habe bereits das Erbe für meinen kürzlich verstorbenen Bruder ausgeschlagen und dies zeitgleich auch für meine Tochter angestrebt.
Nun erhalte ich Post vom Betreuungsgericht - welches ja der Ausschlagung zustimmen muss- Post indem ich begründen soll warum ich das Erbe ausschlagen will und nachweisen muss, dass mein Bruder, der Onkel meiner Tochter verschuldet sei. Nur wenn er verschuldet ist, kann der Ausschlagung zugestimmt werden.
Und mir gehen Sorgen und Ängste durch den Kopf. Der Onkel (mein Bruder) war seelisch/Psychisch krank und lebte von der Grundsicherung. Er hat kein Vermögen, eine einfache Wohnausstattung und soweit vom Gericht erwähnt ca. 300€ auf seinem Konto. Welche Verpflichtungen er außer Handyvertrag, Miete und Strom noch hat, weiß ich nicht. Ich erfuhr von einer Rechtsschutzversicherung - was für mich schon fragwürdig war, wie er zu dieser kam. Aus all diesen Verträgen wird es Nachforderungen geben. Zumindest Miete - ehe der Vertrag gekündigt werden kann ...läuft derzeit weiter, Strom, Handy. All diese Kosten laufen derzeit weiter und werden dem Erben zur Last fallen. Das Ausräumen der Wohnung, evtl. Nebenkostennachforderungen ( die gab es in den letzten Jahren immer ) Und natürlich die Kosten der Beerdigung.
Zum Schutz meiner Tochter, die selber kein Vermögen oder Einkommen hat, möchte ich das Erbe dringlichst ausschlagen. Sie wäre mit Antritt des Erbes verschuldet! Kann das Gericht tatsächlich die Ausschlagung ablehnen, wenn ich nicht nachweisen kann, dass er überschuldet ist? Oder kann das Gericht ablehnen, nur weil erst durch das Antreten des Erbes Schulden anfallen, jedoch nicht zum Zeitpunkt des Totes?
Kann es tatsächlich sein, dass sich meine Tochter verschulden muss? Ich bin grad so durch den Wind!
Liebe Grüße
Mutti