Hallo, der gemeinsame Sohn wurde volljährig. Er wohnt bei mir, ich versorge ihn alleine. Er hat Pflegestufe 2 (neu 4). Durch die Volljährigkeit besteht ja jetzt Barunterhaltspflicht beider Elternteile, soweit leistungsfähig.
Ich müsste dann gleichzeitig Barunterhalt leisten und meinen Sohn versorgen/pflegen, während der Vater sich an der Pflege weder an Wochenenden/Urlaub etc. beteiligt.
Meine Frage ist: laut Gutachten wird mein Sohn mit 6jährigen gleichgesetzt. Ich leiste auch Realunterhalt wie für einen 6jährigen. Gibt es bereits Gerichtsurteile, wonach bei betreuten behinderten Volljährigen die gesetzliche Barunterhaltspflicht in die Realunterhaltspflicht abgewandelt wurde?
Bei Volljährigen wird beim Barunterhalt das Kindergeld komplett gegengerechnet. Ist dies auch so bei behinderten Volljährigen?
Ich müsste dann gleichzeitig Barunterhalt leisten und meinen Sohn versorgen/pflegen, während der Vater sich an der Pflege weder an Wochenenden/Urlaub etc. beteiligt.
Meine Frage ist: laut Gutachten wird mein Sohn mit 6jährigen gleichgesetzt. Ich leiste auch Realunterhalt wie für einen 6jährigen. Gibt es bereits Gerichtsurteile, wonach bei betreuten behinderten Volljährigen die gesetzliche Barunterhaltspflicht in die Realunterhaltspflicht abgewandelt wurde?
Bei Volljährigen wird beim Barunterhalt das Kindergeld komplett gegengerechnet. Ist dies auch so bei behinderten Volljährigen?