Regelbedarfsermittlungsgesetz" / Regelleistungen ab 2017
Zusammenfassung der Änderungen durch Widerspruch e.V.:
...Die Änderungen zum Regelbedarf im SGB II und SGB XII nebst Regelbedarfsermittlungsgesetz (Artikel 1,3 + 6) treten zum 1.1.2017 in Kraft1. Tabellen zu den neuen Regelsätzen sind im Anhang beigefügt.
Die weiteren Änderungen des SGB XII (Artikel 3 + 3a) treten überwiegend zum 1.7.2017 in Kraft2.
Sie werden nachstehend dargestellt...
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/re...WD_12-2016.pdf
Auf Seite 3 wird die spezielle Regelung der Wohnkosten von Grundsicherungsbezieher/innen die in der Wohnung der Eltern wohnen erklärt.
Auf den 7 Seiten werden noch weitere Änderungen erklärt z.B. auf Seite 5:
Änderung in der Aufzählung in Satz 3:
Im Unterschied zur bisherigen Fassung regelt Satz 3 Nr. 3 nun, dass für Personen mit Behinderung weder im Arbeitsbereich noch im Eingangs‐ und Berufsbildungs‐bereich einer WfbM ein Ersuchen auf Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt.
Auch in Fällen, in denen der Fachausschuss festgestellt hat, dass eine behinderte Person die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllt („ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht vorliegt"), erfolgt kein Ersuchen auf Feststellung der Erwerbsminderung......
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Das heißt doch jetzt das erst viel später Grundsicherung beantragt werden kann....oder verstehe ich das falsch
Bisher konnten ja doch auch schon Schüler ab dem 18 Lebensjahr (mit dauerhaften Erwerbsminderung) Grundsicherung beantragen.
Zusammenfassung der Änderungen durch Widerspruch e.V.:
...Die Änderungen zum Regelbedarf im SGB II und SGB XII nebst Regelbedarfsermittlungsgesetz (Artikel 1,3 + 6) treten zum 1.1.2017 in Kraft1. Tabellen zu den neuen Regelsätzen sind im Anhang beigefügt.
Die weiteren Änderungen des SGB XII (Artikel 3 + 3a) treten überwiegend zum 1.7.2017 in Kraft2.
Sie werden nachstehend dargestellt...
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/re...WD_12-2016.pdf
Auf Seite 3 wird die spezielle Regelung der Wohnkosten von Grundsicherungsbezieher/innen die in der Wohnung der Eltern wohnen erklärt.
Auf den 7 Seiten werden noch weitere Änderungen erklärt z.B. auf Seite 5:
Änderung in der Aufzählung in Satz 3:
Im Unterschied zur bisherigen Fassung regelt Satz 3 Nr. 3 nun, dass für Personen mit Behinderung weder im Arbeitsbereich noch im Eingangs‐ und Berufsbildungs‐bereich einer WfbM ein Ersuchen auf Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt.
Auch in Fällen, in denen der Fachausschuss festgestellt hat, dass eine behinderte Person die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllt („ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht vorliegt"), erfolgt kein Ersuchen auf Feststellung der Erwerbsminderung......
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Das heißt doch jetzt das erst viel später Grundsicherung beantragt werden kann....oder verstehe ich das falsch
Bisher konnten ja doch auch schon Schüler ab dem 18 Lebensjahr (mit dauerhaften Erwerbsminderung) Grundsicherung beantragen.