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Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

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    Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

    Hallo zusammen!

    Ist Ergänzungsbetreuer das Gleiche wie Ersatzbetreuer?

    Die Tochter meiner Lebensgefährtin steht unter Betreuung (Ich bin nicht der Vater). Meine LGin ist die Betreuerin, ihre Tochter lebt in ihrem Haushalt. Ich bin schon vor Jahren zum Ersatzbetreuer bestellt worden, damit die Betreuung gesichert ist, falls meine LGin sie aus irgendwelchen Umständen nicht ausführen kann. Bisher haben wir das zum Glück noch nie gebraucht.

    Nun haben wir aber das hinreichend bekannte Problem mit den Wohnkosten in der Grundsicherung, d.h. es muss ein Untermietvertrag zwischen meiner LGin und ihrer Tochter geschlossen werden.

    Dazu ist bekannt, dass ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden muss, da meine LG in ja sonst einen Vertrag mit sich selber schliessen würde, der automatisch nichtig wäre.

    Bin ich als Ersatzbetreuer auch automatisch Ergänzungsbetreuer? Ist das das Gleiche? Oder muss ich mich für diesen Mietvertrag zusätzlich zum Ergänzungsbetreuer bestellen lassen?

    Viele Grüße vom Krümelmonster

    #2
    AW: Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

    Hallo!

    Der "Ergänzungsbetreuer" ist eine Form des "Vertretungs-" / "Verhinderungs-" / "Ersatzbetreuer" (Vgl. http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...nzungsbetreuer).

    Wenn aufgrund eines drohenden In-sich-Geschäfts der Rechtliche Betreuer an der Ausführung seiner gesetzlichen Vertretung aus rechtlichen Gründen "verhindert" ist, wird ein weiterer Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis einzig die Vertretung in der Angelegenheit umfasst, in der die Verhinderung des eigentlichen Betreuers besteht.

    Ein "Verhinderungs-" oder eben "Ersatzbetreuer" wird für gewöhnlich bestellt, um eine Vakanz zu vermeiden, wenn der eigentliche Betreuer z. B. verreist oder aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist.

    Solche Verhinderungsbetreuungen werden bei den verschiedenen Betreuungsgerichten auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Wird sie aber eingerichtet, umfasst eine solche Verhinderungsbetreuung in der Regel den gleichen Aufgabenkreis, wie die eigentliche Betreuung.

    Es kann also theoretisch durchaus mehrere "Verhinderungsbetreuer" geben, mit ganz unterschiedlichen Aufgabenkreisen.

    Ob ein bereits existierender Verhinderungsbetreuer in einem Fall wie dem geschilderten die Vertretung übernehmen kann, ist eine wohl nicht ganz einfache Frage. Letztlich muss über die individuelle Antwort ohnehin das zuständige Betreuungsgericht entscheiden.


    Gruß,

    Daniel

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      #3
      AW: Ergänzungsbetreuer = Ersatzbetreuer?

      Hallo Krümelmonster,

      ich gehe davon aus, dass du mit deiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter in einer gemeinsamen Wohnung lebst. Wenn du auch im Mietvertrag stehst,kannst du auf keinen Fall als Ersatzbetreuer fungieren. Zur Sicherheit würde ich beim zuständigen Betreuungsgericht anrufen und den Fall schildern.
      Sollte eine Ersatzbetreuung zum Abschluss des Untermietvertrages erforderlich werden, kannst du auch eine Person vorschlagen.
      Wir haben das zumindest so gemacht.
      Ihr solltet recht zügig agieren. Ich wollte eigentlich schon zum 01.01.15 den Mietvertrag abschließen, habe dafür beim Betreuungsgericht Mitte November den Antrag gestellt. Wir haben noch keinen Bescheid.

      Viele Grüße
      Andrea

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