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Jahresbericht für das Betreuungsgericht

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    Jahresbericht für das Betreuungsgericht

    Hallo Ihr lieben

    Bei mir steht mal wieder der Jahresbericht an. Ich weiß schon gar nicht mehr, was ich schreiben soll. Sooo viel ändert sich ja nichts. Letztes Jahr war mein Bericht zu kurz und ich wurde aufgefordert, ausführlicher zu schreiben. Aber was schreibt Ihr denn da so rein, wenn es keine Veränderungen gab, keine gesundheitlichen Probleme ... ich bin ratlos ... die Grundlegenden Dinge habe ich nun alle mitgeteilt.

    Was schreibt Ihr denn so in den Bericht? Wird überhaupt jährlich ein Bericht angefordert? Ob es automatisch wäre, wenn ich die Betreuungspauschale /Mehraufwandsentschädigung nicht abrufen würde, weiß ich nicht. In diesem Zusammenhang wird aber jährlich der Bericht angefordert.

    Das wäre mal interessant zu erfahren.

    Liebe Grüße
    Anke

    #2
    AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

    Hallo Anke,

    wenn sich nichts geändert hat, ist meine Standardformulierung: "keine Veränderung im letzten Jahr". Es geht hier m.E. auch nur um Dinge, welche die gesetzliche Betreuung betreffen (Umzug, Erbe, Fixierung...)

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      #3
      AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

      Hallo Anke,

      wir machen es wie "Zippe".

      Wir berichten auch nur Dinge, welche die gesetzliche Betreuung betrifft( Erbausschlagung, Umzug, Anträge wie Grundsicherung u.s.w.) eben Rechtshandlungen die wir für die Betreute vorgenommen haben.

      Liebe Grüße
      Monika

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        #4
        AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

        Seht Ihr ... und das alleine reicht dem Betreuungsgericht hier nicht aus. Es nervt ....

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          #5
          AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

          Hallo Anke,

          es ist schon sehr selten, dass ein Betreuungsgericht so detaillierte Informationen möchte.
          Aber dann würde ich einfach - mit etwas anderen Worten als im Vorjahr - schreiben, wie es Deiner Tochter gesundheitlich geht, wo sie wohnt, welche Einrichtung sie besucht, und dass Du für Nachfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung stehst.

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            #6
            AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

            Hallo!

            Die Sache mit dem Jahresbericht basiert auf §§ 1908i i. V. m. 1839, 1840 BGB. Es geht also um eine Beschreibung der Betreuungsführung (Eingriffe des Betreuers, persönliche Kontakte, etc.) und der persönlichen Verhältnisse des Betreuten (gesundheitl. Zustand, Aufenthaltsort, etc.). Weitere normative Bestimmungen zu Form und Inhalt des Berichts gibt es nicht.

            Im Online-Lexikon Betreuungsrecht (das übrigens grundsätzlich eine sehr empfehlenswerte Quelle für ehrenamtliche und professionelle Betreuer ist), finden sich unter dem entsprechenden Stichwort mehrere aus Justizkreisen stammende Formularvorlagen zum Jahresbericht. An denen kann man sich gut orientieren, um zu erkennen, worum es den Betreuungsgerichten geht.

            Ist ein Betreuungsgericht trotz sorgfältiger Bemühungen nicht mit dem Bericht zufrieden, kann man es ruhig auffordern, genau zu benennen (sprich: Fragen zu stellen), was es denn noch alles wissen möchte. Es kann vom Betreuer nicht erwartet werden, einen publikationsreifen Roman zu verfassen.


            Gruß,

            Daniel
            Zuletzt geändert von Daniel; 08.11.2014, 09:52.

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              #7
              AW: Jahresbericht für das Betreuungsgericht

              Für alle Eltern, die zugleich auch die gesetzliche Betreuung für ihr über 18-jähriges Kind haben, gibt es eine hilfreiche Mailingliste.
              Die Anmeldung und Nutzung ist kostenlos.


              Die (...) seit 22.07.1997 herausgegebene und verantwortete Mailingliste "Betreuungsrecht" ist gedacht für den Austausch von Informationen und Meinungen rund um das Betreuungsrecht im Sinne einer Betreuung nach dem BGB. Es sollen alle relevanten Themen besprochen werden. Als Teilnehmerkreis kommen Vormundschaftsrichterinnen, Vormundschaftsrichter, Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger, Betreuungsstellen, Berufsbetreuerinnen, Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine, Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal und alle weiteren interessierten Personen in Frage.

              In der Liste sollen die Themen besprochen werden, die sich aus der Betreuung ergeben und mit allen Beteiligten diskutiert werden. (...) Die Liste steht allen interessierten Personen offen.
              Ihr findet weitere Informationen und wie ihr euch dort anmelden könnt hier:
              https://lists.ruhr-uni-bochum.de/mai...etreuungsrecht

              Tipp:
              Ich empfehle aufgrund zeitweise vieler E-Mails, die man als Teilnehmer einer Liste erhalten kann, die Einrichtung eines Posteingangsfilters.
              Dann ist es im Posteingang leichter den Überblick für die sonstigen E-mails, die man erhält, zu behalten

              (Posteingangsfilter sind je nach Programm oder Plattform von jedem selbst einzustellen).
              Volker
              Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

              Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

              Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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