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Kindergeld für 24Jährigen

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    Kindergeld für 24Jährigen

    Liebe Forenteilnehmer,

    Es steht zwar schon viel über diese Thematik im Forum, - trotzdem habe ich auch noch eine Frage dazu:

    Mein Sohn erhält volle Erwerbsminderungsrente und arbeitet derzeit im Ramen des Hinzuverdienstes für 14,99 Stunden wöchentlich in einer Integrationsfirma. Kann ich beim Hinzuverdienst auch eine Werbungskosten-Pauschale oder Kosten-Pauschale abziehen?
    Darüber habe ich bisher nirgends etwas gefunden, auch in dem sonst sehr wertvollen Leitfaden von Fr. Kruse.

    Ich hoffe, dass mir vielleicht hier jemand weiter helfen kann.

    Danke schon mal und freundliche Grüße, Gerti

    #2
    AW: Kindergeld für 24Jährigen

    Guten Morgen,

    Zitat von Gerti Beitrag anzeigen
    Kann ich beim Hinzuverdienst auch eine Werbungskosten-Pauschale oder Kosten-Pauschale abziehen?
    Ja.
    Vgl. HIER, S. 14.
    Frau Kruse hat also durchaus daran gedacht... ;)

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld für 24Jährigen

      Hallo zurück ,

      Danke für die schnelle Antwort! Die Stelle habe ich schon gelesen, war mir aber unsicher ob dieser Hinzuverdienst mit den knapp 3 Stunden täglich unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" fällt.
      Sie meinen also, dass man die 1000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen kann?

      Mit freundlichen Grüßen, Gerti

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld für 24Jährigen

        Hmmm...
        Im Zweifelsfall würd ich mich einfach mal auf die Position stellen, dass es sich um "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" handelt - die Familienkasse wird sich schon melden, wenn's ihr nicht passt.

        Es ist halt die Frage, auf welcher Basis der Verdienst erwirtschaftet wird. Handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer und sind die Einkünfte dem Grunde nach einkommenssteuerpflichtig, dann gilt der 1000-EUR-Betrag.
        Ist das Einkommen nicht einkommenssteuerpflichtig, gilt es als sog. "Bezug" hinsichtlich des Kindergeldanspruches - dann käme nur die Kostenpauschale in Höhe von EUR 180 / Jahr in Frage.

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