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Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

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    Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

    http://www.augsburger-allgemeine.de/...d28871182.html

    Hallo,

    o.g. Link von der Augsburger Allgemeine zum Thema Inklusion.

    Aktuell ist es in Deutschland so, das berufstätige Menschen, die eine Assistenzleistung bedürfen, ihr eigenes Gehalt aufbrauchen und somit sich kaum Anreize bietet, beruflich weiter zu kommen.

    Werden Reserven für ein Studium gebildet, müssen diese vorher für die Assistenzleistung benutzt werden, d.h., es liegt mal wieder in Deutschland eine derbe Menschenrechtsverletzung vor.

    Jeder Mensch, der ohne Assistenz leben kann, darf umsonst studieren, umsonst seiner Arbeitsstelle nachkommen, sobald man eine Assistenz benötigt, wird man bestraft. Man sollte doch dann lieber ein Leben ohne Arbeit führen, da man dann die Assistenzleistung bezahlt bekommt und keine Steuern zahlt.

    Was für ein Mumpitz, so läuft garantiert die Inklusion nicht oder ist das eine Masche der Behindertenwerkstattlobby? Denn so kann man sich seine Klientel sichern, die an sich autonom mit einer entsprechenden Assistenz wäre und nicht nur für motorische Probleme gilt, sondern auch für Menschen im autistischen Spektrum. Die werden ja auch gerne in irgendwelchen Behindertenwerkstätten geparkt und bekommen gerne ihr selbstbestimmtes Leben und die ihnen zustehende Teilhabe vorenthalten.

    Wie viele erwachsene Menschen könnten wesentlich mehr erreichen, wenn sie nicht auch noch im Erwachsenenalter, gezwungenermaßen auf die Hilfe der Eltern angewiesen wären, und selbstbestimmt und losgelöst vom Familienhaus würden sich ganz andere Perspektiven zeigen, Eltern haben des öfteren Scheuklappen, sind viel zu gluckenhaft und würden nicht den objektiven Blick einer Assistenz haben.

    Das ist keine korrekte Verhaltensweise für ein Land, das einen rechtsverbindlichen Völkervertrag unterschrieben hat und somit auch die Verpflichtung eingegangen ist, diesen Menschen auch die gleichberechtigte Teilhabe im Berufsleben nicht weiter zu erschweren.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

    Hallo Marion,

    sehr vielen Menschen wird bei der Arbeit bzw. Tagesstruktur das Recht auf Selbstbestimmung vorenthalten. Lies Dir doch mal bei kobinet den Artikel über Gisela und Steffen Maubach durch. Da sind die ganzen "Haken und Ösen" gut beschrieben.

    Kommentar


      #3
      AW: Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

      Hallo Marion,
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Du hast geschrieben-

      Aktuell ist es in Deutschland so, das berufstätige Menschen, die eine Assistenzleistung bedürfen, ihr eigenes Gehalt aufbrauchen und somit sich kaum Anreize bietet, beruflich weiter zu kommen.
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Kennst Du auch diese Informationen zu dem Thema?

      http://www.intakt.info/forum/showthr...ngshilfe/page2

      Kommentar von Gisela Maubach - Montag, 6. Januar 2014 14:56

      [...] die geplante Streichung des Kindergeldes finden Sie im Ergebnis-Protokoll der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister Ende November 2013 - und zwar auf Seite 98 Zeile 639 bis 641: Reha-Recht
      "Das Ziel der Reform besteht darin, mehr Menschen als bislang statt der Beschäftigung in der Werkstatt eine Beschäftigung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen." (Zeile 221 bis 223) [...]

      Das geplante Teilhabegeld soll bis auf einen Freibetrag (zurzeit 127 Euro) auf die Kosten der WfbM angerechnet werden (Zeilen 655 bis 658), so dass betreuenden und pflegenden Eltern sogar im günstigsten Fall erhebliche finanzielle Nachteile zugemutet werden.
      Und wenn man dann in den Zeilen 702 bis 704 liest, dass hier Mehrausgaben gegenüber stehen werden, die durch den Verzicht auf die Anrechnung des Einkommens bei der Gewährung des Teilhabegeldes entstehen, dann wird immer deutlicher, dass diejenigen die "Verlierer" sein werden, die gar nicht erst eine Chance auf ein wirkliches Einkommen haben und die mit der Streichung des Kindergeldes ausschließlich Verschlechterungen zu erwarten haben! [...]

      Quelle und kompletter Text: kobinet

      und hier-

      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...schenrecht.htm

      Liebe Grüße
      Monika

      Kommentar


        #4
        AW: Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

        Ich gehe davon aus, dass auch getroffene Gesetze im Zuge der Inklusion in Bewegung sein werden, d.h., ein Gesetz wird beschlossen und dann wird erkannt, es muss angepasst werden.

        Dazu ist es aber wichtig, dass Menschen sich auch zu Wort melden, ggf. eine Petition eröffnen, Unterschriften sammeln usw.

        Pflegende Eltern sind für mich ein schwieriges Thema, ich persöliche sehe mich nicht als pflegendes Elter, denn obwohl mein Sohn die veraltete Diagnose (nach der damaligen Einteilung) Frühkindlichen Autismus hat, ist er doch nicht in der barrierefreien Umgebung pflegebedürftig, d.h., er regelt alles selbstständig, Anziehen, Umziehen, Essen und Trinken, lediglich bei der Zahnpflege putze ich noch einmal nach und ich denke das ist bei einem 7-jährigen nicht bedenklich, da mir auch die Zahnärztin gesagt hat, das sollten Eltern bei Grundschulkindern, die sehr oft die Backenzähne vergessen besser machen, damit es ebend nicht zum Karies kommt.
        Somit käme ich garnicht auf die Idee Pflegegeld zu beantragen, das wäre ein Handeln gegen meiner persönlichen Überzeugung, da ein Autist ein normaler Mensch ist, der nicht ursächlich in sich, sondern an den Barrieren in der Umgebung scheitert, da bau ich mehr auf Enthinderung.

        Wegen des Schulbesuchs hat er in der Regelschule eine Schulassistenz und ich kann mir vorstellen, dass es auch im späteren Leben günstiger wäre, wenn eine Assistenz, die er selber eingestellt hat, die Dinge übernimmt und nicht mehr die Eltern.

        Da jedes Kind in meinen Augen das Anrecht auf das Selbstständig werden - ohne die Eltern - hat.

        Natürlich wird es auch hier wohl wieder auf den Einzelfall ankommen, denn jeder Mensch ist auch individuell, für meinen Sohn ist im Erwachsenenalter wohl der Weg in der eigenen Wohnung - ohne Eltern - denn sonst würde er lebenslang bevormundet sein, von meiner Objektivität, damit würde ich mich zu der schlimmsten Barriere aufbauen, nicht nur, dass ich seine Entwicklung beschränke, sondern auch durch das emotionale Dilemma, da ich als Mutter ein ganz andere Beziehung habe, würde für ihn ein unzumutbarer Interessenskonflikt entstehen.

        Ich muss zugeben, dass es mir nicht immer leicht fällt und ich dann auch sehr mit mir kämpfe, um nicht in einer Überbehütung zu verfallen, doch mit freundschaftlicher Unterstützung kann man lernen auch mal laufen zu lassen und zu vertrauen.

        Die erwähnte finanzielle Belastung für mein autistisches Kind liegt nicht vor, er bekommt keine autistmusspezifische Therapien, er bekommt seine Materialien, ob für ´s Spiel, Schule oder Hobby, wie jedes andere Kind auch, deswegen würde ich behaupten, das es keine finanzielle Belastung gibt.

        Für mich war von Anfang an klar, dass ich in erster Linie als Mutter nicht berufstätig sein werde, da ich so viel besser und ausgeglichener auf die individuellen Bedürfnisse meiner Kinder eingehen kann und das liegt auch an meiner persönlichen Vorstellung, wie eine gesunde Kindheit und die Begleitung zu einem selbstbestimmten Leben auszusehen hat.

        Wenn Eltern, ein Kind haben, welches immer einen hohen Pflegebedarf hat, z.B. bettlegerisch ist, weder laufen, sitzen oder in irgend einer Form bewusst handeln kann, übersteigt es mein Wissen, wie die Gesetze und die Voraussetzungen in der Entwicklung zu sein haben, doch auch in diesen Fällen, wenn ich mich versuche reinzufühlen, wäre es nicht von Vorteil, wenn Eltern sich als lebensbegleitetes Pflegepersonal sehen, denn dies übersteigt das Können und das Leistbare, denn wer kann selber mit 70 oder 80 noch sein erwachsenen Sohn oder seine erwachsene Tochter pflegen?

        Vielleicht sind da auch Gesetze sinnvoll, denn beim versterben der Eltern entsteht eine ungemeine Versorgungslücke, da wäre es besser wenn schon vorher zukunftsgerichtet geplant worden wäre, in denen die Eltern mithelfen und durch Assistenzleistungen und Pflegetätigkeiten von externen Personen die Eltern dafür sorgen nicht so ein extremes Abhängigkeitsverhältnis entstehen zu lassen.

        Doch da muss jeder seinen Weg gehen.

        Kommentar


          #5
          AW: Pioch will eine Verfassungsklage durchsetzen.

          Hallo Marion,

          Zitat von Gertrud Böse alias Marion Beitrag anzeigen
          Da jedes Kind in meinen Augen das Anrecht auf das Selbstständig werden - ohne die Eltern - hat.
          da kommt es sicherlich auch darauf an, was man unter Selbständigkeit versteht.
          Unser Kind (ich benutze das Wort hier ausschließlich für den familiären Zusammenhang) wird niemals auch nur annähernd selbständig sein, in dem Sinne, dass es selbst wichtige Entscheidungen treffen kann. Wir als Eltern wissen, welche Dinge für das Wohlbefinden unseres Kindes im Großen und Ganzen wichtig sind.


          Ich muss zugeben, dass es mir nicht immer leicht fällt und ich dann auch sehr mit mir kämpfe, um nicht in einer Überbehütung zu verfallen, doch mit freundschaftlicher Unterstützung kann man lernen auch mal laufen zu lassen und zu vertrauen.
          Das geht vielen Eltern so, egal ob die Kinder eine Behinderung haben oder nicht
          Aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass wir Eltern sehr gut loslassen können, wenn die Bedingungen stimmen. Die Bedingungen müssen wirklich nicht mit denen im Elternhaus übereinstimmen, aber unser Kind muss sich wohlfühlen.


          Wenn Eltern, ein Kind haben, welches immer einen hohen Pflegebedarf hat, z.B. bettlegerisch ist, weder laufen, sitzen oder in irgend einer Form bewusst handeln kann, übersteigt es mein Wissen, wie die Gesetze und die Voraussetzungen in der Entwicklung zu sein haben, doch auch in diesen Fällen, wenn ich mich versuche reinzufühlen, wäre es nicht von Vorteil, wenn Eltern sich als lebensbegleitetes Pflegepersonal sehen, denn dies übersteigt das Können und das Leistbare, denn wer kann selber mit 70 oder 80 noch sein erwachsenen Sohn oder seine erwachsene Tochter pflegen?
          mit 70 oder 80 sollte das Leben des behinderten Kindes unabhängig von der Schwere der Behinderung geregelt sein. Ich denke aber an den Zeitraum von der Volljährigkeit bis zum Auszug des Kindes. Die Eltern haben Aufwendungen (Zeit und Geld), die in den meisten Fälle über die Aufwendungen der Eltern von nicht behinderten Kindern hinausgehen. Schließlich gibt es nicht umsonst ein höchstrichterliches Urteil des BFH zum Kindergeld. Bei mir entsteht der Eindruck, dass diese höchstrichterliche Rechtsprechung jetzt umgangen werden soll.


          Vielleicht sind da auch Gesetze sinnvoll, denn beim versterben der Eltern entsteht eine ungemeine Versorgungslücke, da wäre es besser wenn schon vorher zukunftsgerichtet geplant worden wäre, in denen die Eltern mithelfen und durch Assistenzleistungen und Pflegetätigkeiten von externen Personen die Eltern dafür sorgen nicht so ein extremes Abhängigkeitsverhältnis entstehen zu lassen.
          was aktuell an Gesetzesentwürfen vorliegt, verursacht eine massive Herabstufung von behinderten Menschen, die nicht auf dem so genannten 1. Arbeitsmarkt berufstätig sein können. Interessante Infos findet man in den Kommentaren bei kobinet

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