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Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig wird

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    Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig wird

    Hallo zusammen,

    es ist zwar noch ein wenig hin, bis mein Junior 18 wird. aber lieber rechtzeitig alles anleiern.
    er wird eine Vormundschaft benötigen. nun ist meine Frage, kann ich das selbst machen? also ohne das da ein fremder Betreuer sich mit einmischt. da mein Ex (sein Kindsvater) aufgrund Krankheit selbst einen Betreuer hat, und die Kinder und ich mit diesem Betreuer schlechte Erfahrungen gemacht hatten, möchten wir das weitgehend vermeiden, dass irgendein Betreuer sich da einmischt. oder womöglich das noch derselbe Betreuer ist.
    Meine Tochter würde dann später in bspw. 15 Jahren denn die weitere Vormundschaft übernehmen.
    wie muss ich da vorgehen? bzw. wohin mich da wenden?

    #2
    AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

    Hallo Marion,

    schau mal hier-

    http://www.bvkm.de/fileadmin/web_dat...ehinderung.pdf

    Wir (also mein Mann und ich)sind beide gerichtlich bestellte Betreuer unserer behinderten Tochter.

    Wir haben bei dem Betreuungsgericht die Betreuung beantragt.
    Es wurde ein Gutachten (bei dem Gesundheitsamt) über unsere Tochter erstellt.
    Wir mussten dann mit unserer Tochter zum Gericht.
    Eine Richterin hat sich dann mit uns allen unterhalten.
    Dann bekamen wir einen Bescheid und wir Betreuer mussten nochmal zum Gericht zur Rechtspflegerin und wurden vereidigt.

    Hier bei bvkm findest Du viele Informationen auch zur Grundsicherung u.s.w.-

    http://www.bvkm.de/recht-und-politik...sicherung.html

    Liebe Grüße
    Monika

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      #3
      AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

      danke, Monika.


      mir fällt grad noch was ein. ich bin ja alleinerziehend. der Ex (Kindsvater) steht unter Betreuung. er hat sich auch nie gekümmert um das Kind. wie ist das? hat er da ein Mitspracherecht? das Gericht hat damals bei der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht (haha was ein Witz) gemacht. Begründung war, man wolle den ärmsten das nicht nehmen
      normalerweise hätte da m.M. nach gar kein gemeinsames Sorgerecht geben dürfen, wenn er unter Betreuung steht. wenn er selbst schon garnicht über seinen Aufenthalt und seine Finanzen und alles weitere bestimmen durfte.
      mal abgesehen davon, ist er auch seinen Pflichten nicht nachgekommen.
      also das möchte ich dann nach Möglichkeit vermeiden, dass der Ex dann sich mit einmischt.

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        #4
        AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

        Hallo Marion,
        was ist der Wille deines Sohnes? Würde der sich den Vater als Betreuer wünschen? Der Wille des zu Betreuenden ist nämlich zu berücksichtigen. Unabhängig davon muss das Gericht natürlich auch prüfen, ob der bzw. die Betreuer auch geeignet sind, diese Aufgabe zu erfüllen. Spätestens da könnte man dem Gericht Argumente vorbringen, die gegen eine Eignung sprächen.


        LG, amai

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          #5
          AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

          Hallo amai,

          das ist eine gute Frage. er sieht seinen Vater praktisch garnicht. und der kümmert und interessiert sich ja auch garnicht für ihm. es gibt ja auch nichts zum Geburtstag, weder Geburtstagskarte noch sonstwas. mein Sohn selbst fragt da auch garnicht nach dem Vater. wenns hoch kommt, hatte er seinen Vater vielleicht 2x im Jahr gesehen, letztes Jahr garnicht.
          ich denke mal, eigentlich müßte das Gericht seinen Vater als Betreuer ablehnen, aber nunja, ich hab das halt auch mit den gemeinsamen Sorgerecht erlebt. und ich dann den Ärger hatte und wegen allem da hinterherrennen musste und betteln musste, dass da eine Unterschrift drunter kommt, die er ja selbst garnicht mehr geben durfte, aufgrund seiner eigenen Betreuung. eigentlich schon bekloppt sowas.
          und von seinen eigenen Betreuer kam dann die Antwort, ich müßte denn beim Kindsvater selbst die Unterschrift mir geben lassen, ja wie nun, selbst unter Betreuung stehen und dann entscheiden dürfen, ob das Kind bspw. ein Sparkonto haben dürfte. mal abgesehen davon, ist er garnicht in der Lage, da überhaupt noch was entscheiden zu können.
          aber wie gesagt, das war er damals, als dieses unselige gemeinsame Sorgerecht kam, auch nicht gewesen. mittlerweile habe ich dann z.B. an den Bezirk als es um die Übernahme für die Fahrten zur Schule und zurück ging, einfach den Betreuerausweis des Betreuers vom Kindsvater kopiert und denen dann beigelegt und geschrieben, dass der Kindsvater aufgrund MS eben nicht mehr unterschreiben kann und unter Betreuung steht. das wurde dann wenigstens anerkannt.

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            #6
            AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

            Hallo Marion,
            wenn dein Sohn nicht explizit äussert, dass er den Vater gern als Betreuer mithätte und auch der Vater sich nicht aktiv bei Gericht darum bemüht, dann besteht das Problem doch garnicht. Da wird das Gericht sicher nicht kommen und ihn fragen gehen oder eigenmächtig einsetzen.

            Also denke ich kannst du erst einmal ganz ruhig an die Sache rangehen und musst dir da keine Sorgen diesbezüglich machen.

            LG, amai

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              #7
              AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

              Hallo!

              Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
              der Ex (Kindsvater) steht unter Betreuung.
              Menschen, die selbst unter Rechtlicher Betreuung stehen, können nicht zum Rechtlichen Betreuer ernannt werden.
              Da das Sorgerecht und alles, was damit zu tun hat, mit der Volljährigkeit Ihres Sohnes hinfällig wird, hat der Kindsvater keinerlei Bestimmungs- oder Mitspracherecht mehr. Ausnahme: Ihr Sohn räumt ihm ein solches Recht ausdrücklich ein.
              Theoretisch könnte der Vater auch Beschwede dagegen einlegen, dass Sie zur Rechtlichen Betreuerin bestellt werden - einer solchen Beschwerde müsste das Gericht nachgehen. Sollte es aber keine objektiven Gründe dafür sehen, dass Sie als Betreuerin nicht geeignet sind, dürfte auch das keine Schwierigkeiten machen.

              Grundsätzlich können aber auch unter Rechtlicher Betreuung stehende Menschen ein Sorgerecht ausüben - das beißt sich also dem Grunde nach nicht.
              Zuletzt geändert von Daniel; 23.01.2014, 12:17.

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                #8
                AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                Guten Morgen,

                das mit der Vormundschaft ist immer individuell zu sehen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Sorgerecht solltest Du alleine bekommen Nützliche Informationen zum Sorgerecht kannst Du überall aus dem Internet holen

                1. http://www.scheidungsrechtsanwalt.co...-umgangsrecht/
                2. http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic71648.html
                3. http://www.familienprojekt.net/?seit...etreuungsrecht

                Vielleicht kannst ja ein paar Informationen für Dich filtern und findest richtige Ansprechpartner

                Alles Gute wünsche Ich dir für die Zukunft !

                Lg

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                  #9
                  AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                  Zitat von Accolon Beitrag anzeigen
                  Hallo!


                  Menschen, die selbst unter Rechtlicher Betreuung stehen, können nicht zum Rechtlichen Betreuer ernannt werden.
                  Da das Sorgerecht und alles, was damit zu tun hat, mit der Volljährigkeit Ihres Sohnes hinfällig wird, hat der Kindsvater keinerlei Bestimmungs- oder Mitspracherecht mehr. Ausnahme: Ihr Sohn räumt ihm ein solches Recht ausdrücklich ein.
                  Theoretisch könnte der Vater auch Beschwede dagegen einlegen, dass Sie zur Rechtlichen Betreuerin bestellt werden - einer solchen Beschwerde müsste das Gericht nachgehen. Sollte es aber keine objektiven Gründe dafür sehen, dass Sie als Betreuerin nicht geeignet sind, dürfte auch das keine Schwierigkeiten machen.

                  Grundsätzlich können aber auch unter Rechtlicher Betreuung stehende Menschen ein Sorgerecht ausüben - das beißt sich also dem Grunde nach nicht.
                  Guten Morgen

                  sehr interessante Informationen, welche mir auch neu sind. Vielen Dank dafür!

                  Liebe Grüße

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                    #10
                    AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                    Zitat von fridolinzki Beitrag anzeigen
                    Guten Morgen,

                    das mit der Vormundschaft ist immer individuell zu sehen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Sorgerecht solltest Du alleine bekommen Nützliche Informationen zum Sorgerecht kannst Du überall aus dem Internet holen

                    1. http://www.scheidungsrechtsanwalt.co...-umgangsrecht/
                    2. http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic71648.html
                    3. http://www.familienprojekt.net/?seit...etreuungsrecht

                    Vielleicht kannst ja ein paar Informationen für Dich filtern und findest richtige Ansprechpartner

                    Alles Gute wünsche Ich dir für die Zukunft !

                    Lg
                    Ich habe mich mit den Artikeln auseinander gesetzt und würde fast sagen, dass es auf diesen Fall hier anzuwenden ist. Ich hoffe nur, dass alles auch mit rechten Dingen vor sich geht. Es gibt viele schwarze Schafe Habe ich selbst schon erleben müssen.

                    Liebe Grüße

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                      #11
                      AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                      danke für die Antworten. bin mal wieder im Lande, äh im Forum und lese mal die Beiträge.

                      er wird ja in einen halben Jahr 18. da noch das alleinige Sorgerecht beantragen ist m.E. nach Käse. ich werde es mir aber nicht nehmen lassen und dann zu fragen, wenn es zum Vormundsschaftsgericht geht wegen Juniors Betreuung, wie es sein kann, dass jemand der voll unter rechtlicher Betreuung steht, ein Sorgerecht für ein minderjähriges Kind bekommt. das beisst sich finde ich sehr. einerseits darf der Betreute über seinen Aufenhalt, seine Finanzen, seine medizinischen Behandlungen nicht mehr allein bestimmen, da er es nicht kann, andererseits darf er genau das bei seinen eigenen minderjährigen Kindern.
                      wir haben es wie gesagt nun fast geschafft, nochmal würde ich sowas nicht mitmachen. und ich würde genau damit argumentieren, dass es einfach nicht sein kann, das wer selbst nicht für sich sorgen kann und unter Betreuung steht, dass da das Sorgerecht wegfällt.

                      nun werde ich mir mal die Links dazu ansehen.

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                        #12
                        AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                        Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
                        danke für die Antworten. bin mal wieder im Lande, äh im Forum und lese mal die Beiträge.

                        er wird ja in einen halben Jahr 18. da noch das alleinige Sorgerecht beantragen ist m.E. nach Käse. ich werde es mir aber nicht nehmen lassen und dann zu fragen, wenn es zum Vormundsschaftsgericht geht wegen Juniors Betreuung, wie es sein kann, dass jemand der voll unter rechtlicher Betreuung steht, ein Sorgerecht für ein minderjähriges Kind bekommt. das beisst sich finde ich sehr. einerseits darf der Betreute über seinen Aufenhalt, seine Finanzen, seine medizinischen Behandlungen nicht mehr allein bestimmen, da er es nicht kann, andererseits darf er genau das bei seinen eigenen minderjährigen Kindern.
                        wir haben es wie gesagt nun fast geschafft, nochmal würde ich sowas nicht mitmachen. und ich würde genau damit argumentieren, dass es einfach nicht sein kann, das wer selbst nicht für sich sorgen kann und unter Betreuung steht, dass da das Sorgerecht wegfällt.

                        nun werde ich mir mal die Links dazu ansehen.
                        Und konntest Du nen paar Infos für Dich filtern? Wie entscheidest Du Dich jetzt? Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles alles Gute für die Zukunft!

                        Lg

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                          #13
                          AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                          Hallo!

                          Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
                          wie es sein kann, dass jemand der voll unter rechtlicher Betreuung steht, ein Sorgerecht für ein minderjähriges Kind bekommt. das beisst sich finde ich sehr. einerseits darf der Betreute über seinen Aufenhalt, seine Finanzen, seine medizinischen Behandlungen nicht mehr allein bestimmen, da er es nicht kann, andererseits darf er genau das bei seinen eigenen minderjährigen Kindern.
                          Mh, das stimmt so nicht ganz - genau genommen beißt sich das rechtlich erstmal gar nicht.

                          Jemand, der eine Rechtliche Betreuung hat, darf grundsätzlich durchaus noch selbstbestimmt entscheiden - auch in den Aufgabenkreisen der Betreuung. Außer: Es besteht ein Einwilligungsvorbehalt bzw. die Unfähigkeit zur freien Willensbildung in einem Berech des Lebens.

                          Das Sorgerecht hat mir der Rechtlichen Betreuung also ausdrücklich nichts zu tun.

                          Wenn ein Mensch jedoch so schwer erkrankt ist, dass er eine umfangreiche Rechtliche Betreuung benötigt, liegt die Vermutung nahe, dass er vielleicht das sorgerecht auch nicht mehr ausüben kann - aber das ist kein autmatisch zulässiger Rückschluss.

                          Manche Menschen können sich durchaus prima um andere Menschen kümmern - aber haben das eigene Leben keinen Millimeter weit im Griff.

                          Und bei bestehender Geschäftsunfähigkeit ruht das Sorgerecht eh (§ 1673 BGB).

                          (Vgl. z. B. hier.)

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                            #14
                            AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                            Hallo Marion,
                            die Situation war bei uns ähnlich. Ich habe mir im 1 Schritt ein Formular besorgt, mit dem ich die Überprüfung des Betreuungsbedarf "angeregt" habe. Das kann man wohl immer machen, wenn man glaubt, dass irgend jemand einen Betreuer bräuchte, ohne, dass man das mit jemandem abstimmten muss. Daraufhin kam eine Einladung zur Untersuchung/Gutachten beim Gesundheitsamt ( soweit ich mich erinnere,... auf jeden Fall von offizieller Stelle). Aufgrund des dort erstellten Gutachtens sind wir zu einem Termin beim Betreuungsgericht eingeladen worden, zunächst bei einem Sachbearbeiter, der sich wohl zuerst ein Bild von uns gemacht hat, ob ich auch geeignet wäre, die Betreuung zu übernehmen und ganz wichtig, ob mein Sohn das auch möchte.
                            Später folgte ein 2. Termin, bei dem eine Richterin noch einmal besonders darauf geschaut hat, wie unser Verhältnis ist und ob mein Sohn auch wirklich mich als Betreuerin möchte.
                            Damit war das Thema dann entschieden und erledigt. Ich fand es sehr beruhigend, dass sich 2 Personen vom Betreuungsgericht wirklich darum bemüht haben, den Willen des behinderten Menschen heraus zu finden. Insofern musst Du Dir bestimmt keine Gedanken machen.
                            Viele Grüße und alles Gute Astrid

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                              Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
                              danke für die Antworten. bin mal wieder im Lande, äh im Forum und lese mal die Beiträge.

                              er wird ja in einen halben Jahr 18. da noch das alleinige Sorgerecht beantragen ist m.E. nach Käse. ich werde es mir aber nicht nehmen lassen und dann zu fragen, wenn es zum Vormundsschaftsgericht geht wegen Juniors Betreuung, wie es sein kann, dass jemand der voll unter rechtlicher Betreuung steht, ein Sorgerecht für ein minderjähriges Kind bekommt. das beisst sich finde ich sehr. einerseits darf der Betreute über seinen Aufenhalt, seine Finanzen, seine medizinischen Behandlungen nicht mehr allein bestimmen, da er es nicht kann, andererseits darf er genau das bei seinen eigenen minderjährigen Kindern.
                              wir haben es wie gesagt nun fast geschafft, nochmal würde ich sowas nicht mitmachen. und ich würde genau damit argumentieren, dass es einfach nicht sein kann, das wer selbst nicht für sich sorgen kann und unter Betreuung steht, dass da das Sorgerecht wegfällt.

                              nun werde ich mir mal die Links dazu ansehen.
                              Ich wünsche Dir viel viel Erfolg für Deine Zukunft und alles alles Gute

                              Liebe Grüße

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                                Hallo,

                                ich wollte nur kurz berichten, dass das eigentlich alles soweit ohne Probleme über die Bühne ging und ich nun die gesetzliche Betreuung für meinen jüngsten habe.

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Vormundschaft beantragen, da Sohn volljährig w

                                  Hi Marion,

                                  vielen Dank für deine Rückmeldung. Wir wünschen euch alles Gute.

                                  Kommentar


                                    #18
                                    Hallo zusammen
                                    Auch wenn das Thema schon älter ist. Eine Frage habe ich dazu. Stimmt es, das man eine Aufwandsentschädigung vom Gericht bekommt ? Wir haben keine gesetzliche Betreuung für unseren Sohn, sondern über den Landkreis.
                                    Die ist beglaubigt worden. Ich denke, dafür würden wir eine Entschädigung nicht bekommen ?

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                                      #19
                                      Hallo Petra,

                                      wenn du die Betreuung für deinen Sohn nach seinem 18. Geburtstag übernimmst und als gesetzl. Betreuer bei Gericht anerkannt bist, einen Betreuungsausweis in den Händen hältst, kannst du jährlich beim zuständigen Gericht diese Pauschale beantragen.

                                      Kommentar


                                        #20
                                        Hallo Petra,

                                        Dein Sohn wird ja bald 18 Jahre.

                                        Hier findest Du Infos zu dem Thema:

                                        Erwachsen werden mit Behinderung - Das Betreuungsgesetz kann dabei eine Hilfe sein!
                                        http://www.intakt.info/informationen...che-betreuung/



                                        Übrigens:
                                        Beide Elternteile haben Anspruch auf Kostenpauschale

                                        Komplette Info:
                                        https://www.lebenshilfe.de/de/bueche...ken-Eltern.php

                                        LG
                                        Monika

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