Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) werden neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen geschaffen. „Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten (PNG: § 45f SGB XI: Weiterentwicklung neuer Wohnformen).“ Der GKV-Spitzenverband ist mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt. [...]
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) werden neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen geschaffen. „Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten (PNG: § 45f SGB XI: Weiterentwicklung neuer Wohnformen).“ Der GKV-Spitzenverband ist mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt. [...]