Hallo,
ich bin Betreuerin (amtlich bestellt) für meinen behinderten Sohn (26) und habe eine Tochter (23), die unter Betreuung steht. Es geht hier um meine Tochter.
Sie hat eine Betreuerin vom Amtsgericht an die Seite bekommen vor 5 Jahren. Die Betreuung wurde verlängert. Die Betreuerin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Meine Tochter kam mit 14 Jahren in ein geschlossenes Wohnheim auf Grund seelischer Behinderung und akuter Selbstgefährdung. Nach Therapien usw konnte sie als nicht selbstgefährdend auf den offenen Wohnbereich verlegt werden. Sie hat sich ganz toll entwickelt. Auf den Grund der seelischen Behinderung möchte ich nicht weiter eingehen.
Man hatte mir damals empfohlen, die Betreuung nicht zu übernehmen. Was ich dann auch nicht tat.
Nun wohnt meine Tochter bereits in der Aussenwohngruppe, versorgt sich selbst und regelt kleinere Dinge des täglichen Lebens selbständig. Nun sind wir vor fast einem Jahr zurück in die Heimat gezogen, 400km entfernt von meiner Tochter. Es wurde uns gesagt, kein Problem, wir suchen in ihrer Nähe eine Wohngruppe.
Da absolut nichts in der Richtung passiert, haben wir uns auf die Suche gemacht und schauen uns auch am Dienstag eine Wohngruppe an. Meine Tochter hält diese Ferne zu mir kaum noch aus, somit kam uns der Gedanke, dass sie, bis das mit der Wohngruppe klappt, zu mir kommt. Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen? Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht? Sie kann es doch eigentlich nicht verbieten, wenn meine Tochter zu ihrer Mutti möchte. Was haben wir für Möglichkeiten, dass sie so schnell wie möglich zu mir kann? Ihr geht es ziemlich schlecht dort, weil wir ihr unheimlich fehlen.
Oder sollten wir beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgenommen wird aus der Betreuung?
Vielen Dank schon mal und LG, Luana
ich bin Betreuerin (amtlich bestellt) für meinen behinderten Sohn (26) und habe eine Tochter (23), die unter Betreuung steht. Es geht hier um meine Tochter.
Sie hat eine Betreuerin vom Amtsgericht an die Seite bekommen vor 5 Jahren. Die Betreuung wurde verlängert. Die Betreuerin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Meine Tochter kam mit 14 Jahren in ein geschlossenes Wohnheim auf Grund seelischer Behinderung und akuter Selbstgefährdung. Nach Therapien usw konnte sie als nicht selbstgefährdend auf den offenen Wohnbereich verlegt werden. Sie hat sich ganz toll entwickelt. Auf den Grund der seelischen Behinderung möchte ich nicht weiter eingehen.
Man hatte mir damals empfohlen, die Betreuung nicht zu übernehmen. Was ich dann auch nicht tat.
Nun wohnt meine Tochter bereits in der Aussenwohngruppe, versorgt sich selbst und regelt kleinere Dinge des täglichen Lebens selbständig. Nun sind wir vor fast einem Jahr zurück in die Heimat gezogen, 400km entfernt von meiner Tochter. Es wurde uns gesagt, kein Problem, wir suchen in ihrer Nähe eine Wohngruppe.
Da absolut nichts in der Richtung passiert, haben wir uns auf die Suche gemacht und schauen uns auch am Dienstag eine Wohngruppe an. Meine Tochter hält diese Ferne zu mir kaum noch aus, somit kam uns der Gedanke, dass sie, bis das mit der Wohngruppe klappt, zu mir kommt. Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen? Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht? Sie kann es doch eigentlich nicht verbieten, wenn meine Tochter zu ihrer Mutti möchte. Was haben wir für Möglichkeiten, dass sie so schnell wie möglich zu mir kann? Ihr geht es ziemlich schlecht dort, weil wir ihr unheimlich fehlen.
Oder sollten wir beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgenommen wird aus der Betreuung?
Vielen Dank schon mal und LG, Luana