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Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers mögl

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    Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers mögl

    Hallo,

    ich bin Betreuerin (amtlich bestellt) für meinen behinderten Sohn (26) und habe eine Tochter (23), die unter Betreuung steht. Es geht hier um meine Tochter.
    Sie hat eine Betreuerin vom Amtsgericht an die Seite bekommen vor 5 Jahren. Die Betreuung wurde verlängert. Die Betreuerin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Meine Tochter kam mit 14 Jahren in ein geschlossenes Wohnheim auf Grund seelischer Behinderung und akuter Selbstgefährdung. Nach Therapien usw konnte sie als nicht selbstgefährdend auf den offenen Wohnbereich verlegt werden. Sie hat sich ganz toll entwickelt. Auf den Grund der seelischen Behinderung möchte ich nicht weiter eingehen.
    Man hatte mir damals empfohlen, die Betreuung nicht zu übernehmen. Was ich dann auch nicht tat.
    Nun wohnt meine Tochter bereits in der Aussenwohngruppe, versorgt sich selbst und regelt kleinere Dinge des täglichen Lebens selbständig. Nun sind wir vor fast einem Jahr zurück in die Heimat gezogen, 400km entfernt von meiner Tochter. Es wurde uns gesagt, kein Problem, wir suchen in ihrer Nähe eine Wohngruppe.
    Da absolut nichts in der Richtung passiert, haben wir uns auf die Suche gemacht und schauen uns auch am Dienstag eine Wohngruppe an. Meine Tochter hält diese Ferne zu mir kaum noch aus, somit kam uns der Gedanke, dass sie, bis das mit der Wohngruppe klappt, zu mir kommt. Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
    Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen? Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht? Sie kann es doch eigentlich nicht verbieten, wenn meine Tochter zu ihrer Mutti möchte. Was haben wir für Möglichkeiten, dass sie so schnell wie möglich zu mir kann? Ihr geht es ziemlich schlecht dort, weil wir ihr unheimlich fehlen.
    Oder sollten wir beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgenommen wird aus der Betreuung?

    Vielen Dank schon mal und LG, Luana

    #2
    AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

    Hallo Luana,

    das ist eine schlimme Situation für Euch alle.
    Ich vermute, dass es am besten wäre, wenn Ihr Euch Verbündete sucht. Also Menschen im Umfeld Deiner Tochter, die Euch in Euren Plänen unterstützen?
    In welchem Verhältnis steht die aktuelle Betreuerin zu Deiner Tochter? Arbeitet sie in der Wohngruppe oder ist sie eine vom Gericht bestellt Berufsbetreuerin?
    Wie stehen die BetreuerInnen in der Wohngruppe zu Deiner Tochter? Hätten sie Verständnis für die Umzugswünsche?

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      #3
      AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

      Hallo Zippe,

      die Betreuerin ist vom Gericht bestellt und steht nicht so gut zu meiner Tochter.
      Im Wohnheim verstehen sie, dass sie so große Sehnsucht "nach Hause" hat, aber die sagen, sie müssen sich daran halten, was die Betreuerin sagt. Und die sagt sogar zu längeren Aufenthalten "NEIN", obwohl es ihr sichtlich gut tut.
      Was können wir machen?= Hätte ich als Mutter die Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

      LG, Luana

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        #4
        AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

        doppelt

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          #5
          AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

          Warum erscheint denn meine Antwort nicht?

          Kommentar


            #6
            AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

            Hallo Luana,

            hat es mit deinem Beitrag jetzt geklappt?
            Ein herzliches Willkommen möchte ich auch gleich mal an dich senden. Wenn du technische Probleme hier im Forum hast, dann melde dich bitte. Dein Anliegen ist sicher sehr ernst und ich hoffe, du/ihr findet hier ganz schnell wertvolle Infos.

            Liebe Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

              Hallo Luana,

              vielleicht könnt Ihr beide (Du und Deine Tochter) einen Brief an das Betreuungsgericht schreiben und um die Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bitten. Oder Ihr bittet um ein Gespräch beim Betreuungsgericht. Ohne Einverständnis des Betreuungsgerichtes würde ich auf jeden Fall nichts unternehmen, denn das spricht auf jeden Fall gegen Dich.
              Es gibt in der Wohngruppe doch sicher Aufzeichnungen (eine "Akte") über Deine Tochter. Wenn dort vermerkt ist, dass ihr die Nähe zur Mutter gut tut, dann könnten die Betreuer in der WG das sicher auch dem Betreuungsgericht gegenüber bestätigen.

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                #8
                AW: Umzug zur Mutti ohne Zustimmung des Betreuers

                Hallo!

                Das Aufenthaltsbestimmungsrecht an sich ist nicht das Problem.

                Warum wird sich die Betreuerin Deiner Meinung nach "quer stellen"?
                Ganz so einfach kann sie das nämlich nicht, da sie tatsächlich an die Berücksichtigung von Wohl und Wille des von ihr betreuten Menschen gebunden ist (Vgl. §1901 Abs. 2 + 3 BGB).

                Theoretisch kann auch ein Mensch mit Betreuung im Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung durchaus ohne Mitwirkung des Betreuers umziehen - außer, der Mensch kann aufgrund seiner Erkrankung / Behinderung sich keinen freien Willen mehr bilden zu diesem Thema und / oder es besteht ein Einwilligungsvorbehalt (z. B. in der Aufenthaltsbestimmung oder im Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten).
                Der vom betreuten Menschen neu gewählte Wohnort darf ihn ferner nicht unmittelbar gefährden - würde ein betreuter Mensch z. B. beschließen, seinen Wohnsitz nach Fukushima zu verlegen, weil er auch immer schon mal strahlen wollte, dann wäre ein Betreuer wohl gehalten, gewisse Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern.

                Bei Deiner Tochter scheinen solch einschränkende Umstände offenbar nicht vorzuliegen - theoretisch könnte ein Mensch wie sie auch gegen den Willen des Betreuers einen entsprechenden Wohnortwechsel vornehmen.
                Praktisch würde ich aber davon abraten - alleine, weil es wohl mit ziemlich viel Ärger und Aufwand verbunden wäre. Und abgesehen davon kann man auch die Frage stellen, ob Dir wirklich ganz sicher bist, Deiner Tochter damit etwas Gutes zu tun.

                Es könnte Euch tatsächlich sehr helfen, Euch mit dem zuständigen Rechtspfleger am Betreuungsgericht in Verbindung zu setzen und ihm die Situation zu schildern. Dort kann man dann auch erörtern, ob eine Aufhebung von bestimmten Aufgabenkreisen möglich ist.

                Sicherlich ist es aber wichtig, auch die Betreuerin miteinzubeziehen und herauszufinden, aus welchen Gründen (und ob überhaupt!) sie gegen einen Umzug ist. Wenn die Mitarbeiter der Wohngruppe Euer Vorhaben unterstützen: Umso besser - bezieht doch den zuständigen Mitarbeiter in die Verhandlungen mit der Rechtlichen Betreuerin ein.

                Viel Erfolg! :)
                Zuletzt geändert von Daniel; 14.10.2013, 13:46.

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