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Kindergeld, Grundsicherung und Miete

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    Kindergeld, Grundsicherung und Miete

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier nicht falsch,
    ich habe ein Problem mit der Familienkasse und konnte diesbezüglich nirgends Rat finden und hoffe nun, dass sich evtl hier jemand findet, der mir weiterhelfen kann.

    Es verhält sich so, dass meine Tochter seit 2008 Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält,also seit sie 18 wurde. Damals wurde auch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Sie ist bereits wegen familiärer Differenzen mit 17 ausgezogen, ich selbst bin in eine andere Stadt verzogen (beruflich, nicht um den Abstand zu vergrößern). Kindergeld und Grundsicherung ist seitdem eigentlich nie ein Problem gewesen, sie ging mehr oder weniger regelmäßig zur Schule und hat immerhin versucht auch noch das Abitur nachzuholen. Nachdem sie dafür aber jeden Abend jeweils fast 2 Stunden, jeweils Hin- und Rückweg, mit Fußweg und teils erheblichen Wartezeiten und das am späten Abend, zurücklegen musste, ist sie dorthin umgezogen. Das war 2010.

    Auch da bestand kein Problem mit dem Kindergeld und der Grundsicherung, da ich selbst für meine Tochter Ausgaben hatte und habe, die von der Grundsicherung eben nicht gedeckt wurden, von der Schulausbildung, bis hin zu Fahrtkosten, was da eben alles so anfällt. War auch, wie gesagt in Ordnung und kein Problem.

    Das Problem tat sich erst auf, als meine Tochter krankheitsbedingt nicht mehr zur Schule ging. Jetzt will die Kindergeldkasse ab dem Umzug das Kindergeld zurückerstattet haben, mit der Begründung, dass die Einnahmen meiner Tochter den Lebensbedarf seit 2010 überschritten hätten, um 100€ wären diese gestiegen und daher entfalle der Anspruch.

    Genauer von 727€ nun 816,65 €

    In diesen Beträgen ist die Halbwaisenrente, sowie Grundsicherung enthalten. Von der Grundsicherung werden jedoch die Mietkosten bezahlt, nur der Rest geht tatsächlich auf ihr Konto. Der höhere Betrag resultiert daraus, dass die Mieten in der neuen Stadt wesentlich höher sind, als in der alten Stadt.

    Nach meinem Verständnis hätte sich mit den höheren Wohnkosten auch der Lebensbedarf erhöht. Neben den weiteren Kosten, die weiterhin anfallen und von der Grundsicherung nicht berücksichtigt werden und daher bisher vom Kindergeld bestritten wurden, die ja immernoch vorhanden sind, ob mit Schule oder nicht, was allerdings von der Kindergeldkasse auch nicht als Argument hinzugezogen wurde.

    Meine Frage daher: Inwieweit darf die Kindergeldkasse die vom Kind zu zahlende Miete, die von der Grundsicherung bezahlt wird, als Einkommen anrechnen? Verliert man wirklich den Anspruch auf Kindergeld, wenn man mehr Miete zahlen muss? Und ist es überhaupt rechtens, plötzlich drei Jahre Leistung zurückzufordern, obwohl die finanziellen Verhältnisse bekannt waren und dennoch ausgezahlt wurden? Das wurde jährlich geprüft und nie beanstandet.

    Vielen Dank für die Hilfe schon einmal.
    Grüße
    sulli

    #2
    AW: Kindergeld, Grundsicherung und Miete

    Hallo sulli,

    ein herzliches Willkommen hier im Intakt-Forum

    Schau doch mal auf der Seite des BVKM nach, dort gibt es viele Rechtsratgeber (u.a. zum Kindergeld und zur Grundsicherung).
    Leider kann ich Dir keine genaueren Infos geben, weil Dein Problem ziemlich kompakt ist. Falls Du auch mit den Ratgebern des BVKM nicht weiterkommst, könntest Du Dir beim Gericht einen Beratungsschein holen und Dir bei einem Fachanwalt für Sozialrecht Hilfe holen.
    Aber vielleicht findet sich noch jemand, der Dir besser helfen kann.

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      #3
      AW: Kindergeld, Grundsicherung und Miete

      Hallo sulli,

      zunächst ist wichtig, gegen die Entscheidung der Familienkasse fristgerecht Einspruch einzulegen mit dem Zusatz "Begründung folgt".

      Meines Erachtens nach, erhöht die Miete auch den Lebensbedarf Deiner Tochter, zumal die Grundsciherung ja auch nur entspr. angemessene Mieten ( also ortsüblich) übernimmt.
      Für die Zeit, wo Deine Tochter noch regelmäßig die Schule besuchte, sich also in Ausbildung befand, ist der Anspruch der Familienkasse m. E. nach unangebracht. Ich würde mich da auch auf Vertrauensschutz berufen, da ja jährlich überprüft und nicht beanstandet wurde. Problematischer ist ihre jetzige Situation. Da sie nicht mehr zur Schule geht, ist sie nicht mehr in Ausbildung, eine Begründung für die auswärtige Unterbringung (und demzufolge auch eine höhere Grundsicherungsleistung durch höhere Miete) liegt also nicht mehr vor. Hat man auch richtig gerechnet? Sind alle Abzüge in Anrechnung gebracht? Hast Du die Berechnung der Familienkasse vorliegen?

      Auch ich empfehle dringend einen Fachanwalt- aber fristgerechter Widerspruch scheint mir am jetzt erstmal das Wichtigste zu sein- begründen kann dann der Anwalt ( oder Juristen der Behindertenverbände).

      LG
      susemichel

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