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Kindergeld/Unfähigkeit sich selbst zu unterhalten

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    Kindergeld/Unfähigkeit sich selbst zu unterhalten

    Hallo,
    ich habe gerade dieses Urteil gelesen:
    http://www.bfhurteile.de/bfhurteiled...az%5d=IIIR2909

    Indirekt könnte man ja dann auf folgende erschreckende Idee kommen:

    Angenommen ein behindertes Kind verfügt über eine Altersvorsorge, die jährlich 7000 Euro an Einkünften generiert (z.B. Kursgewinne bei Umschichtung usw.).
    Die Eltern erhalten Kindergeld, weil unter Grundfreibetrag+Pauschbetrag.
    Es wurde bestätigt, dass das Kind nicht in der Lage ist, mehr als 15 Stunden / Woche zu arbeiten.
    Rein theoretisch könnte man nun auf die Idee kommen, dass die Eltern/das Kind nachweisen müssen, dass das Kind nicht in der Lage ist, die selbst DIFFERENZ zwischen Grundfreibetrag+Pauschbetrag UND den jährlichen Einnahmen nicht erarbeiten zu können. Theoretisch kann es sich dabei ja um nur einen Euro handeln.
    Natürlich könnte man mit derselben Logik auch Menschen mit voller Erwerbsminderung zu Mini-Arbeit "anhalten", ähnlich wie es ja bei Hartz-IV gemacht wird.
    Es ist nur ein Gedanke. Denn viele Behinderte/Erkrankte wären ja in der Lage, zumindest minimale Einkünfte zu erzielen, mit denen sie die Differenz zu Kapitaleinkünften aus von den Eltern geschenkter Altersvorsorge auffüllen könnten.

    Dass die Altersvorsorge de fakto nach inflation immer kleiner wird, wenn sie keine Einkünfte abwirft, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Vor diesem Hintergrund möchte ich auch einmal anfragen, wie ihr das Problem Altersvorsorge / Erbe löst, denn Vermögensübertragungen an das Kind führen ja zum Wegfall des Kindergeldes, wenn entsprechende Kapitalerträge generiert werden. Ich habe mich bspw. mit Versicherungslösungen (früher Mäntel genannt) beschäftigt, die Kapitalerträge abschirmen.

    Gruß
    r96

    #2
    AW: Kindergeld/Unfähigkeit sich selbst zu unterhal

    Hallo r96,

    willkommen bei Intakt
    Die meisten Eltern, die ein - kleines oder großes - Vermögen zu vererben haben, machen ein so genanntes Behindertentestament. Dadurch kann man die Verwertung des Erbes ziemlich individuell für das behinderte Kind planen.

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