Meine fast 20-jährige mehrfach behinderte Tochter erhält Grundsicherung und besucht eine Werkstatt. Sie wohnt gemeinsam mit mir (alleinerziehend) und ihrer 17-jährigen Schwester in der Erdgeschoßwohnung meines noch lange nicht abbezahlten Zweifamilienhauses.
Im oberen Stockwerk habe ich eine abgeschlossene Wohnung an meine pflegebedürftige 84-jährige Mutter vermietet, um meinen Anspruch auf Hartz 4 so gering wie möglich zu halten. Inzwischen befindet sich Oma im Krankenhaus und leider sieht es danach aus, dass sie wohl kaum noch die Kraft aufbringen wird zu genesen. So wird es wahrscheinlich ein Abschied für immer.
Irgendwann sollte meine behinderte Tochter die Wohnung der Oma übernehmen, da sie nachweislich aufgrund ihres Hilfebedarfs nicht für das betreute Wohnen geeignet ist, jedoch hatten wir gehofft, dass dies erst in weiterer Ferne anstehen würde.
Meine Tochter hat zur Zeit nur 10 Quadratmeter in ihrem Zimmer zur Verfügung. Weder ihr Rollstuhl noch das kleine Trampolin finden dort Platz. Für Besuche ihres Freundes oder ihrer ArbeitskollegInnen reicht der Raum ebenfalls nicht aus.
Nach 20 Jahren wünsche ich mir als alleinige Betreuerin auch mal stundenweise, ein Wochenende oder Ferien für mich alleine.
Jede Fremdbetreuung fand immer in meiner Wohnung statt, und es widerstrebt mir mehr und mehr diesen kleinen privaten Bereich immer wieder zur Verfügung zu stellen, da meine Tochter nicht lange unbeaufsichtigt bleiben kann und Aufsicht sowie Hilfe benötigt.
Da meine Tochter noch nicht 25 ist, bin ich mir nicht sicher, ob ihr diese Wohnung trotzdem zustehen würde.
Erfahrungen oder Tipps zu diesem Thema nehme ich dankbar an.
Im oberen Stockwerk habe ich eine abgeschlossene Wohnung an meine pflegebedürftige 84-jährige Mutter vermietet, um meinen Anspruch auf Hartz 4 so gering wie möglich zu halten. Inzwischen befindet sich Oma im Krankenhaus und leider sieht es danach aus, dass sie wohl kaum noch die Kraft aufbringen wird zu genesen. So wird es wahrscheinlich ein Abschied für immer.
Irgendwann sollte meine behinderte Tochter die Wohnung der Oma übernehmen, da sie nachweislich aufgrund ihres Hilfebedarfs nicht für das betreute Wohnen geeignet ist, jedoch hatten wir gehofft, dass dies erst in weiterer Ferne anstehen würde.
Meine Tochter hat zur Zeit nur 10 Quadratmeter in ihrem Zimmer zur Verfügung. Weder ihr Rollstuhl noch das kleine Trampolin finden dort Platz. Für Besuche ihres Freundes oder ihrer ArbeitskollegInnen reicht der Raum ebenfalls nicht aus.
Nach 20 Jahren wünsche ich mir als alleinige Betreuerin auch mal stundenweise, ein Wochenende oder Ferien für mich alleine.
Jede Fremdbetreuung fand immer in meiner Wohnung statt, und es widerstrebt mir mehr und mehr diesen kleinen privaten Bereich immer wieder zur Verfügung zu stellen, da meine Tochter nicht lange unbeaufsichtigt bleiben kann und Aufsicht sowie Hilfe benötigt.
Da meine Tochter noch nicht 25 ist, bin ich mir nicht sicher, ob ihr diese Wohnung trotzdem zustehen würde.
Erfahrungen oder Tipps zu diesem Thema nehme ich dankbar an.