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Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Tochter

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    Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Tochter

    Meine fast 20-jährige mehrfach behinderte Tochter erhält Grundsicherung und besucht eine Werkstatt. Sie wohnt gemeinsam mit mir (alleinerziehend) und ihrer 17-jährigen Schwester in der Erdgeschoßwohnung meines noch lange nicht abbezahlten Zweifamilienhauses.

    Im oberen Stockwerk habe ich eine abgeschlossene Wohnung an meine pflegebedürftige 84-jährige Mutter vermietet, um meinen Anspruch auf Hartz 4 so gering wie möglich zu halten. Inzwischen befindet sich Oma im Krankenhaus und leider sieht es danach aus, dass sie wohl kaum noch die Kraft aufbringen wird zu genesen. So wird es wahrscheinlich ein Abschied für immer.

    Irgendwann sollte meine behinderte Tochter die Wohnung der Oma übernehmen, da sie nachweislich aufgrund ihres Hilfebedarfs nicht für das betreute Wohnen geeignet ist, jedoch hatten wir gehofft, dass dies erst in weiterer Ferne anstehen würde.

    Meine Tochter hat zur Zeit nur 10 Quadratmeter in ihrem Zimmer zur Verfügung. Weder ihr Rollstuhl noch das kleine Trampolin finden dort Platz. Für Besuche ihres Freundes oder ihrer ArbeitskollegInnen reicht der Raum ebenfalls nicht aus.
    Nach 20 Jahren wünsche ich mir als alleinige Betreuerin auch mal stundenweise, ein Wochenende oder Ferien für mich alleine.
    Jede Fremdbetreuung fand immer in meiner Wohnung statt, und es widerstrebt mir mehr und mehr diesen kleinen privaten Bereich immer wieder zur Verfügung zu stellen, da meine Tochter nicht lange unbeaufsichtigt bleiben kann und Aufsicht sowie Hilfe benötigt.

    Da meine Tochter noch nicht 25 ist, bin ich mir nicht sicher, ob ihr diese Wohnung trotzdem zustehen würde.
    Erfahrungen oder Tipps zu diesem Thema nehme ich dankbar an.
    Zuletzt geändert von Shedja; 09.01.2013, 19:55.

    #2
    AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

    ich habe mit einem Anwalt des BvKM telefoniert. Meine Tochter darf ab Volljährigkeit über einen Ergänzungsbetreuer einen Mietvertrag über die obere 2-Zimmerwohnung bei mir abschließen. Zur normalen Wohngröße von 50 werden behinderungsbedingt 15 Quadratmeter zugerechnet, so dass einschließlich Nebenkosten eine Miete von 540,10 in unserem Gebiet gezahlt wird. Meine Mutter zahlte bisher 10 Euro mehr.

    Bei meiner eigenen Wohnung im Erdgeschoß wird sie aus der Bedarfgemeinschaft meines ALG 2 abgezogen, jedoch hat sie dann dafür in ihrer Wohnung ca. diesen Betrag als Haushaltsvorstand mehr.
    Ich selbst werde im Eigenheim nicht dazu gezwungen aus dem Haus auszuziehen, obschon ich nun über eine erhöhte Quadratmeterzahl von 10 verfüge, jedoch wird sich dies geringfügig auf meinen Bezug auswirken, der ohnehin durch meine bisherigen und dann hoffentlich zukünftigen Mieteinnahmen sehr niedrig liegt, und wahrscheinlich dann in Wohngeld verändert werden kann, wodurch ich endlich Hartz 4 (bedingt durch Unterhaltsverweigerung des Vaters für seine Töchter) Ade sagen kann.

    Ein zusätzliches Zimmer kann meiner Tochter nur bei notwendiger Rundumbetreuung mit 10-15 Quadratmeter dazu genehmigt werden, aber nicht bei sporadischen Einsätzen. Das ist ok!
    Es wäre wirklich die perfekte Lösung, wenn meine Tochter die obere Wohnung übernehmen könnte. Es ist mir auch lieber nicht mehr an Personen zu vermieten, die manchmal auch unangenehm sein können. Ich spreche aus Erfahrung aus den Zeiten, bevor meine Ma bei mir einzog.

    Weiterhin wäre die Möglichkeit gegeben ihr die nötige Hilfestellung zu geben, sie könnte Besuche empfangen, hätte ihren eigenen "erheblichen" Wasser- und Stromverbrauch, und in meiner Wohnung wäre wieder Platz für etwas Privatsphäre.
    Vielleicht könnte ich dann tatsächlich mal ein Wochenende weg, ohne dass relativ fremde Personen bei mir ein- und ausgehen. Bei meiner Tochter läßt sich dann sicher auch ein Wohnzimmersofa zum Bett umfunktionieren, um einer Betreuungskraft ein Nachtlager zu bieten.

    So gerne ich nun seit fast 20 Jahren meine liebe Tochter alleine versorge (der Vater klinkt sich da leider aus), .....ich hoffe ihr versteht mich, .....ab und zu braucht wohl jeder mal etwas Pause.

    Mal schauen, ob wirklich alles so problemlos klappt, wie es jetzt aussieht!
    Dann werde ich berichten.

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      #3
      AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

      Hallo Shedja,

      danke, dass Du diese Info für uns alle eingestellt hast. Das liest sich sehr gut. Und wenn das Amt Schwierigkeiten macht, kann Deine Tochter (bzw. Du als gesetzliche Betreuerin) über Beratungsschein einen Anwalt einschalten. Ich bin wirklich gespannt, wie das weitergeht.

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        #4
        AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

        Hallo zippe,

        werde euch wissen lassen, sobald ich etwas erreicht habe.

        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Kreta 2009 Shera und Oma.JPG
Ansichten: 1
Größe: 34,9 KB
ID: 71945
        Meine beiden bezaubernden Pflegefälle 2009 auf Kreta

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          #5
          AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

          Hallo Shedja,

          was für ein schönes Bild von zwei strahlenden jung(geblieben)en Damen

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            #6
            AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

            Danke Zippe!

            Leider ist meine liebe Mutti Mitte der letzten Woche verstorben.

            Neben der Organisation der anstehenden Bestattung und sonstigen Formalitäten, muss ich jetzt morgen schnellstens das Jobcenter über den zukünftigen Ausfall der bisherigen Mieteinnahmen informieren,
            ebenso die Bestellung des Ergänzungsbetreuers über das Amtsgericht in die Wege leiten, und den Mietvertrag für meine Tochter aufsetzen.

            Hoffe dann in der darauf folgenden Woche mit der Bestätigung des Amtsgerichtes beim Grundsicherungsamt den Antrag auf Übernahme der Mietkosten meiner Tochter vorlegen kann.

            Natürlich muss ich damit rechnen, dass sich diese erstmal quer stellen werden, aber ich versuche trotzdem positiv zu denken.
            Vielleicht unterstützt mich da gegebenenfalls das Jobcenter, welches ja durch den Ausfall der Miete meinen Bedarf erhöhen müsste.

            Es ist zudem unwahrscheinlich, dass ich in einer sehr renovierungsbedürfigen Wohnung innerhalb weniger Tage bis zum 1. Februar Zusagen anderer interessierter Mieter erhalten würde, zumal diese sich auf Eigenbedarf für meine Tochter einstellen müssen, sobald mir dies dann später irgendwie möglich wäre.

            Meine Tochter könnte halt auch zum nächsten Monat einziehen, wenn die Renovierungen erst nach und nach erfolgen würden. (Kein Warmwasser durch defekten Durchlauferhitzer im Bad, dann 2 fehlende Zwischentüren sowie Malerarbeiten)

            Als kleinen Zusatz darf ich dann meiner Sachbearbeiterin mitteilen, dass ich "nur" noch einen Pflegefall der Stufe III zu betreuen habe, worauf diese schon länger wartet, damit sie mich wieder als vermittelbar einstufen kann, da meine Tochter vormittags in der Werkstatt ist.

            Meine Erklärungen, dass ich durch nächtliche Betreuung vormittags etwas Schlaf nachhole und die Erledigungen vornehme, welche im Beisein meiner Tochter nicht möglich sind, läßt sie nur gelten, wenn mir dies ein Arzt bestätigt.

            Diese ganzen Behördengänge mit dem enormen schriftlichen Anhang machen mich langsam total mürbe.

            Traurige, erschöpfte Grüße von Shedja

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              #7
              AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

              Hallo Shedia,

              erst einmal mein herzliches Beileid zum Tod Deiner lieben Mum.

              Bei Pflegestufe 3 bist Du nicht vermittelbar und musst Dich dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stellen.

              Du hast für Deine Tochter PS III ? Hätte ich vom lesen Deiner Postings so gar nicht gedacht. Das wäre mit meiner Maus gar nicht möglich.

              Meine Tochter ist in ihrer geistigen Entwicklung eines 2-3j. Kindes vergleichbar. Sie besitzt so gut wie keine Alltagskompetenz. Also nicht nur Eingeschränkt. Ich kann sie noch nicht mal zum Müll runter bringen alleine lassen. Sie braucht in nahezu allen Verrichtungen Hilfe, Anleitung bis hin zur gänzlichen Übernahme durch mich. Wenn ich hier mal aus den Latschen kippe, könnte sie noch nicht mal Hilfe holen. Würde sie die Tür aufschliessen und raus laufen, wäre sie komplett verloren. Sie kennt weder die Gefahren auf der Straße, noch würde sie sich vorher anziehen (Jacke, Straßenschuhe u.a.) Sie könnte sich nicht mitteilen, andere würden sie nicht verstehen. Sie würde ggf. einfach nur laufen, laufen, laufen. Kämen dann Hunde entgegen .... ich möchte darüber gar nicht nachdenken ... das macht mir schon Angst und es macht mich unheimlich traurig. Wird sie Nachts munter, weil sie auf Toilette muss, muss ich mit. Anschliessend können wir nicht weiter schlafen, sie muss dann mindestens eine halbe Stunde munter bleiben, bzw. sie muss richtig wach sein, ehe sie wieder schlafen darf. Sie leidet an Epilepsie und leider fängt sie an zu krampfen, wenn sie im "Taumel" halb wach halb schlafens ist ... sie hat dann leider die großen Anfälle. Es gibt keine Nacht, in der ich durchschlafen könnte.
              Wir haben die PS II. Und selbst die mussten wir uns erkämpfen, als sie 12 war.

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                #8
                AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                Hallo Anke,

                danke für deine lieben Beileidswünsche!

                Für deine Tochter würde ich dir dringend anraten eine höhere Pflegestufe zu beantragen; es bestehen gute Chancen bei Bedarf der Pflege in der Nacht.

                Noch eine Frage an dich: Welches Posting hat dich glauben lassen, dass meine Tochter eine geringere Pflegestufe hat?

                Die Angaben eures Kindes könnte ich hier jetzt fast komplett übernehmen. Dazu kommt jedoch, dass sie leider dazu neigt nachts ihren Stuhl und oder die Monatsbinden an die Wände bzw. das Bettzeug zu verteilen.
                Die Zerstörungsanfälle meiner Tochter sind zwar nicht epileptischer sondern stattdessen autistischer Natur, Gefahren jeglicher Art kann auch sie nicht erkennen.
                Weitere Defizite will ich jetzt nicht aufzählen; es würde einfach zu umfangreich.
                Ein unterstützender Partner steht mir leider nicht zur Verfügung, und dies wurde auch bei der Pflegestufeneinschätzung berücksichtigt.

                Auch nach einem Umzug in die obere Wohnung würde ich meine Tochter in der bisherigen Form unterstützen müssen.

                Die Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme liegt selbst bei Pflegestufe III auch im Ermessen des Sachbearbeiters, wie im Forum bereits an anderen Stellen zu lesen war. Kann dir leider nicht sagen wo, aber es ist tatsächlich so.

                Es wäre wirklich einen Versuch wert, eine Höherstufung für dein Kind zu beantragen. Manchmal liegt es auch einfach am Gutachter und dessen Verständnis.

                Ich wünsche dir viel Glück dabei.

                Liebe Grüße
                Shedja

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                  #9
                  AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                  Hallo Shedja,

                  mein aufrichtiges Mitgefühl...
                  Wenn ich Deine Mutter auf dem Bild anschaue, kommt mir ein Text in den Sinn:

                  Ich bin das tiefe Himmelsblau,
                  der schöne, frische Morgentau.
                  Sucht mich und blickt im Dunkeln
                  in die Ferne - bei Nacht
                  bin ich das Funkeln Eurer Sterne.


                  Ich wünsche Euch sehr, dass Ihr Euch gegenseitig stützen könnt, und dass die positiven Erinnerungen Euch in Eurer Trauer ein Stück helfen können.

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                    #10
                    AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                    Danke Inge!

                    Dein Text hat mich sehr berührt!

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                      #11
                      AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                      Hallo Shedja ( habe ich wohl letzte mal falsch geschrieben)

                      Zunächst sei mal gesagt, dass Ihr wundervolle Namen habt Woher kommen die denn?
                      Dein Bild mit Deiner Tochter und Deiner Mutti ging vorhin bei mir nicht auf, jetzt hat es geklappt. Ein schönes Bild! So voller Freude!

                      Jetzt, wo DU ein wenig mehr schreibst, was Deine Tochter betrifft, ergibt es nun ein anderes Bild in meinem Kopf. Meine Tochter ist kein Autist und das ist noch mal eine Besondere Schwere, die bei Euch hinzu kommt.

                      Da ich schon froh war, dass wir damals die PS II nach einer Klage erhalten haben, bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Höherstufung abgelehnt werden würde. Bisher hat vor vielen Jahren nur eine einzige Gutachterin meine Tochter mal richtig eingeschätzt. Ansonsten musste ich bisher immer kämpfen. Da meine Tochter Angst vor fremden Leuten hat, nicht möchte, dass irgendwer kommt und vor allem ich ihr nicht erklären kann, wozu die Leute kommen, möchte ich auch ungern wieder einen Gutachter nach dem anderen hier haben. Sollte mal wieder von der KK eine Begutachtung angefordert werden, dann werde ich eine Höherstufung anstreben.

                      Und noch mal wegen der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme .... ich kenne nur die Regelung und die Handlungshinweise, dass bei PS III eine Arbeitsaufnahme unzumutbar ist. Ich glaube, das war im § 10 SGB II geregelt.
                      Da wird der Zeitaufwand für Pflege und Hauswirtschaft mit 5 Std. angegeben... was willst Du denn da arbeiten. Da musst Du standhaft bleiben, es ist Dir nicht zuzumuten!

                      Selbst bei PS II kommt es immer auf die zeitliche Verteilung der Pflege an. Bisher hatte ich eine verständnisvolle Bearbeiterin. Leider gab es aber eine Umstrukturierung im Jobcenter und ich weiß im Moment nicht, wie es weiter gehen wird. Es gab mal eine ganz junge Sachbearbeiterin, die als Ersatz im JC saß, die zu mir meinte "aber Frau xxx, so langsam müssen wir mal was tun". Sie wußte einfach gar nicht, was sie da von sich gab .... Ich würde mich gar nicht in der Lage fühlen, noch nicht mal für halbtags arbeiten zu können, da ich manchmal nur 3 Stunden schlafen kann ... Nachts ständig munter bin. Ich bin ja auch allein-erziehend und auf mich ganz alleine gestellt. Eine funktionierende Familie auch nicht vorhanden ist. Keine Oma, keine Tanten, die mich unterstützen. Wann sollen wir denn Feierabend haben? Oder sollen wir umfallen?
                      Und wie Du auch in einem anderen Thread geschrieben hast ... irgendwann geht auch uns die Kraft aus ... was wird dann nur ... mag ich gar nicht drüber nachdenken
                      Und dann käme es aber den Kassen teuer ... aber das bedenkt man nicht. Wer in dieser Materie keine Erfahrung hat, kann sich überhaupt nicht hinein versetzen. Oftmals sitzen die Leute, die jedoch Gesetze erlassen, hinterm Schreibtisch und wissen von nix.

                      Ich sollte mich abregen, sonst wird die Nacht wieder nur kurz

                      Liebe Grüße und gute Nacht
                      Anke

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                        #12
                        AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                        Hallo Anke,

                        danke für deine Nachricht, die ich gerade erst entdeckt habe. Mein Kopf ist so voll, wegen der Organisation der Bestattung, die ja möglichst preiswert sein soll, aber doch dem letzten Geleit meiner Mutti genügend Würde verleihen soll.
                        Seit heute steht zumindest endlich der Termin für die Beerdigung am letzten des Monats fest.

                        Dem Jobcenter habe ich mitgeteilt, dass ab nächsten Monat die Mieteinnahmen meiner Mutter fehlen werden, und ich noch nicht sicher sein kann, dass das Amt für Grundsicherung der Wohnungsübernahme durch meine behinderte Tochter zustimmt.
                        Angesichts dessen habe ich nun übermorgen einen Termin bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Behindertenrecht, denn ich fühle mich einfach außerstande diesen Behördenpapierkrieg weiterhin alleine durchzuziehen. Morgen hole ich den Beratungsschein für meine Tochter beim zuständigen Amtsgericht und zugleich wird ein Mietvertrag durch einen Ergänzungsbetreuer für sie dort eingereicht. Hoffe einfach, dass dieser Anwalt wirklich Hilfe bringt. Bei mir ist die Luft raus; meine Reserven sind erschöpft!

                        So kann ich dir gut nachfühlen, was du bereits hinter dich gebracht hast, und verstehe auch, dass du vorerst bis zur nächsten Begutachtung warten willst, um dann erst eine Höherstufung zu beantragen. Leider hängt das Ergebnis ja auch nicht nur vom jeweiligen Gutachter und dessen Meinung und Verständnis ab, sondern auch vom Tageszustand der zu pflegenden Person. Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei der nächsten Überprüfung.

                        Zur Angelegenheit der Zumutbarkeit von Arbeitsaufnahme werde ich mich auch zusätzlich beim Anwalt informieren. Bin gespannt, was er dazu meint.

                        Dir wünsche ich jetzt noch für die kommende Nacht genügend erholsame Stunden an Schlaf (vielen anderen und mir auch)
                        und grüße bis bald

                        Shedja---------------Sheherazade und Djamila= Shedja (Den Papa der beiden lernte ich kennen, als er hier in Deutschland studierte. Er ist in Marokko geboren.) ......Ich mag das Bild von Oma und Shera auch so sehr. Schön, dass es dir gefällt.

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                          #13
                          AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                          Endlich!

                          Nach nunmehr 3 Jahren zermürbenden Kampfes wurde meiner Tochter Ende letzten Jahres endlich die ehemalige Wohnung im Obergeschoss unseres Hauses zugesprochen. Inzwischen hatten die Sachbearbeiterinnen 3 x gewechselt. Es wurde eine Miete von 515 Euro warm durch eine Ergänzungsbetreuerin erwirkt und die Grundsicherung dahingehend verändert, dass meine Tochter nun den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes zuzüglich Mietkosten erhält.

                          Nun erhoffe ich endlich statt ALG 2 - gerade noch um die 100 Euro für meine 2. Tochter und mich durch die Veränderung - zum Wohngeld bzw. Lastenausgleich wechseln zu können.
                          Dazu brauche ich allerdings ein Mindesteinkommen und ich hoffe, dass die 515 Euro Mieteinnahmen dem Amt für Wohngeld ausreichen.

                          Eventuell könnte mir für meine Tochter neben dem Kindergeld noch Kinderzuschlag zustehen.

                          Auf zur nächsten Hürde in den Papierkrieg! Wäre traumhaft endlich dem ALG Ade sagen zu können.

                          Es grüßt euch Angelika

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                            #14
                            AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                            Herzlichen Glückwunsch!!!

                            Es ist immer wieder schön zu hören, wenn endlich selbstverständliche Hilfen durchgesetzt sind. Traurig macht mich an der Stelle, dass dies nur durch den unermüdlichen Kampf der Eltern möglich ist.

                            Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Erfolg bei den nächsten Schritten.

                            Liebe Grüße
                            Andrea

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wohnung im Eigenheim an behinderte 20-jähr.Toc

                              Hallo Angelika,
                              Zitat von Shedja Beitrag anzeigen
                              Nach nunmehr 3 Jahren zermürbenden Kampfes wurde meiner Tochter Ende letzten Jahres endlich die ehemalige Wohnung im Obergeschoss unseres Hauses zugesprochen. Inzwischen hatten die Sachbearbeiterinnen 3 x gewechselt. Es wurde eine Miete von 515 Euro warm durch eine Ergänzungsbetreuerin erwirkt und die Grundsicherung dahingehend verändert, dass meine Tochter nun den Regelsatz eines Haushaltsvorstandes zuzüglich Mietkosten erhält.
                              Respekt, dass Du das durchgezogen hast!
                              Wie gefällt deiner Tochter das alleine Wohnen? Habt Ihr Assistentinnen, die sie betreuen? Oder kommt sie alleine klar?

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