Hallo,
ich bin neu hier und hoffe dass ich nicht eine Frage stelle, die schon 100-mal gestellt wurde.
Mein Sohn ist Autist, 19 Jahre alt, wohnt seit einigen Wochen in einer Einrichtung für Behinderte und arbeitet in der angeschossenen Behindertenwerkstatt. Seine beiden Berufsgrundschuljahre hat er auch bereits absolviert. Das Grundsicherungsamt hatte den Antrag auf Unterbringung und Grundsicherung anstandslos genehmigt. Alles super.. dachte ich!
Jetzt kam das böse Erwachen. Im Briefkasten lag ein netter Brief vom Grundsicherungsamt "Bitte zahlen sie den Unterhalt den sie bis jetzt an ihre Exfrau für ihren Sohn bezahlt habe weiter in voller Höhe an die Wohneirichtung".
Also hab ich bei der für die Grundsicherung zuständigen Stelle angerufen, diese teilte mir mit „ Richtig! bei Grundsicherung ist die von den Eltern zu leistende Zuzahlung (Unterhalt) wirklich nur max. 50,- € aber, so lange ein Urkunde auf Unterhaltsverpflichtung (wurde im Jahre 2003 bei der Scheidung erstellt) besteht gilt diese weiter und wir prüfen nicht neu.“ Wie lange? „So lange sie besteht prüfen wir nicht neu!„
Also habe ich im Jugendamt angerufen und um Prüfung gebeten. Die sagen aber „Nö! Das darf nur der Sohn, bzw. der bestellte Betreuer.“ Antwort von mir „Super ich und meine Exfrau sind beide Vollbetreuer.“ Antwort „Nö! Interessenkonflikt bei beiden, sie beide akzeptieren wir nicht.“
Ich darf nicht prüfen lassen, meine Exfrau auch nicht, das Grundsicherungsamt prüft auch nicht und ich muss weiter zahlen. Wie lange???
Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich hab auch das Jahr seit mein Sohn 18 ist weiter Bezahlt, er war ja noch zu Hause und ging zur Schule.
Aber irgendwann geht das einfach nicht mehr weiter, ich habe eine kleine Tochter mit 2 ½ Jahren die bis jetzt immer zurückstecken musste, es war ja ein Ende abzusehen. Ich kann einfach nicht für den Rest meines Lebens 450,- € jeden Monat zahlen.
Wer kann mir helfen.
Ich bin wirklich ratlos.
ich bin neu hier und hoffe dass ich nicht eine Frage stelle, die schon 100-mal gestellt wurde.
Mein Sohn ist Autist, 19 Jahre alt, wohnt seit einigen Wochen in einer Einrichtung für Behinderte und arbeitet in der angeschossenen Behindertenwerkstatt. Seine beiden Berufsgrundschuljahre hat er auch bereits absolviert. Das Grundsicherungsamt hatte den Antrag auf Unterbringung und Grundsicherung anstandslos genehmigt. Alles super.. dachte ich!
Jetzt kam das böse Erwachen. Im Briefkasten lag ein netter Brief vom Grundsicherungsamt "Bitte zahlen sie den Unterhalt den sie bis jetzt an ihre Exfrau für ihren Sohn bezahlt habe weiter in voller Höhe an die Wohneirichtung".
Also hab ich bei der für die Grundsicherung zuständigen Stelle angerufen, diese teilte mir mit „ Richtig! bei Grundsicherung ist die von den Eltern zu leistende Zuzahlung (Unterhalt) wirklich nur max. 50,- € aber, so lange ein Urkunde auf Unterhaltsverpflichtung (wurde im Jahre 2003 bei der Scheidung erstellt) besteht gilt diese weiter und wir prüfen nicht neu.“ Wie lange? „So lange sie besteht prüfen wir nicht neu!„
Also habe ich im Jugendamt angerufen und um Prüfung gebeten. Die sagen aber „Nö! Das darf nur der Sohn, bzw. der bestellte Betreuer.“ Antwort von mir „Super ich und meine Exfrau sind beide Vollbetreuer.“ Antwort „Nö! Interessenkonflikt bei beiden, sie beide akzeptieren wir nicht.“
Ich darf nicht prüfen lassen, meine Exfrau auch nicht, das Grundsicherungsamt prüft auch nicht und ich muss weiter zahlen. Wie lange???
Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich hab auch das Jahr seit mein Sohn 18 ist weiter Bezahlt, er war ja noch zu Hause und ging zur Schule.
Aber irgendwann geht das einfach nicht mehr weiter, ich habe eine kleine Tochter mit 2 ½ Jahren die bis jetzt immer zurückstecken musste, es war ja ein Ende abzusehen. Ich kann einfach nicht für den Rest meines Lebens 450,- € jeden Monat zahlen.
Wer kann mir helfen.
Ich bin wirklich ratlos.