Hallo,
meine Tochter wird volljährig und die Förderschule endet. Wir halten das für einen guten Zeitpunkt, sie auch in eine betreute Einrichtung zu integrieren.
Jetzt hörte ich, dass die Eingliederungshilfe häufig von ganz anderen Fristen ausgeht. Nicht die Volljährigkeit oder die Frage, ob in Einrichtungen eine bessere Förderung möglich ist, sollen entscheidend sein. Stattdessen wird ein Umzug im Alter von 25 Jahren oft erst für nötig befunden. Damit lassen sich natürlich Kosten sparen.
Kann mir jemand sagen, wo es eine entsprechende Rechtsquelle dafür gibt?
Wie sind eure Erfahrungen?
Danke und Gruß
Thnne
meine Tochter wird volljährig und die Förderschule endet. Wir halten das für einen guten Zeitpunkt, sie auch in eine betreute Einrichtung zu integrieren.
Jetzt hörte ich, dass die Eingliederungshilfe häufig von ganz anderen Fristen ausgeht. Nicht die Volljährigkeit oder die Frage, ob in Einrichtungen eine bessere Förderung möglich ist, sollen entscheidend sein. Stattdessen wird ein Umzug im Alter von 25 Jahren oft erst für nötig befunden. Damit lassen sich natürlich Kosten sparen.
Kann mir jemand sagen, wo es eine entsprechende Rechtsquelle dafür gibt?
Wie sind eure Erfahrungen?
Danke und Gruß
Thnne