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Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung ziehe

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    Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung ziehe

    Hallo,

    meine Tochter wird volljährig und die Förderschule endet. Wir halten das für einen guten Zeitpunkt, sie auch in eine betreute Einrichtung zu integrieren.

    Jetzt hörte ich, dass die Eingliederungshilfe häufig von ganz anderen Fristen ausgeht. Nicht die Volljährigkeit oder die Frage, ob in Einrichtungen eine bessere Förderung möglich ist, sollen entscheidend sein. Stattdessen wird ein Umzug im Alter von 25 Jahren oft erst für nötig befunden. Damit lassen sich natürlich Kosten sparen.

    Kann mir jemand sagen, wo es eine entsprechende Rechtsquelle dafür gibt?

    Wie sind eure Erfahrungen?

    Danke und Gruß
    Thnne

    #2
    AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

    Hallo herzlich Willkommen Thnne,

    eine interessante Anfrage und diese Anfragen häufen sich momentan in den Selbsthilfegruppen. Es kann und wird am Platzmangel liegen, dann am Sparen, oder auch daran, dass ja gerade Plätze wegrationalisiert werden. Im Zuge der Inklusion legt man Wert auf Dezentralisierung.
    Was an der Politik noch unangenehm auffällt ist, dass Eltern, die dann ihre Kinder über die Volljährigkeit hinaus zuhause betreuen, momentan mit Kürzungen und unvorstellbarer Bürokratie überhäuft werden.

    Das machts dann leichter?.........................Hier kann man viel darüber lesen. Ich wünsche dir auch ein paar gute und hilfreiche Antworten auf deine Anfrage.

    Viel Glück bei der Suche nach einem Platz, bzw. für die Genehmigung und Kostenübernahme eines Platzes.

    LG
    Kirsten

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      #3
      AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

      Hallo Thnne,

      Gelder zum Sanieren von alten Gebäuden fehlen, neue warten darauf, gebaut zu werden. Aktion Mensch bezuschusst nur noch kleine Wohneinheiten. Die müssen aber erst mal entstehen. Also ein wenig WirrWarr und hilft keinem weiter.

      Man muss sich heute hinstellen und sagen, dass man nicht mehr kann. Fast wie einen Offenbarungseid ableisten. Damit belügt man dann teilweise sich selbst und sein Kind, dessen Auszug ja nun nicht unbedingt damit verbunden ist, dass man vor Freude riesige Luftsprünge macht. Die Sorge damit, hört ja nicht mit einem Einzug in ein Wohnheim oder betreutes Wohnen auf. Man hört von allen Seiten, wie Einsatz von Angehörigen weiter dringend benötigt wird. Wohnortnah z.B. kann man auch so auslegen, dass Eltern ihre Kinder zu z.B. dringend notwendigen Arztterminen begleiten, die Wäsche waschen und die Freizeit abdecken. Klar werden jetzt viele denken, das ist selbstverständlich und gewünscht. Gut, aber was wird mit unseren Angehörigen, wenn wir es nicht mehr können?

      Das kommt alles in die Kiste, die wir tragen und diese Kiste wird uns von den Ämtern und Behörden immer voller gepackt. So ähnlich wie bei "Spiel mir das Lied vom Tod!" Irgendwann brechen wir zusammen und unsere Angehörigen bleiben in der Luft hängen!

      Zu fiktive Gedanken? Wenn wir uns keine machen würden, täten wir uns nicht hier informieren.

      LG vom Löwenkind

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        #4
        AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

        Hallo!

        Bei uns in Schwaben liegt das Alter so bei 21 Jahren, zumindest finanziert der Bezirk dann den Erwachsenen- Regelsatz. Bis 21 Jahre gelten die Sätze für Kinder!

        Im Moment geht der Trend mehr hin zu kleinen Wohneinheiten mit ambulanten Charakter, weil es halt eben auch "billiger" ist (so wird zumindest argumentiert). Ob das so stimmt, da kann man drüber diskutieren...in der Regel werden nur noch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarfen in stationären Heimen aufgenommen! Die Heime selbst können dabei meist weniger dafür, sondern es wird einfach nicht anders mehr von den Kostenträgern finanziert.

        LG Katharina Baur

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          #5
          AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

          .in der Regel werden nur noch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarfen in stationären Heimen aufgenommen
          Und leider haben diese Menschen auch keine andere Möglichkeit außerhalb von stationären Heimen aufgenommen zu werden. Es ist an der Zeit, dass sich auch hier aufgrund der UN-Konvention ein Wandel vollzieht.

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            #6
            AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

            Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
            Und leider haben diese Menschen auch keine andere Möglichkeit außerhalb von stationären Heimen aufgenommen zu werden. Es ist an der Zeit, dass sich auch hier aufgrund der UN-Konvention ein Wandel vollzieht.
            Liebe Rosmarie,

            da gebe ich dir völlig Recht und teile deine Meinung und Erwartung.

            LG Myriam

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              #7
              AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

              Hallo,

              ein interessantes Thema. Also mit dem Alter hatten wir gar keine Probleme, unser Sohn hat schon mit 16 Jahren einen Wohnheimplatz finanziert bekommen.
              Viel mehr stellt sich für mich die Frage, ob das überhaupt gewollt ist. Wir haben so schlechte Erfahrungen gemacht, dass wir unseren Sohn nach einem Jahr wieder raus geholt haben. Er lebt jetzt zu Hause.

              Wichtig finde ich, dass wir nicht nur fordern, sondern auch etwas unternehmen. Wenn die Eltern nicht alternative Wohnformen einfordern, wird sich nicht viel tun. Die Plätze wachsen ja nicht auf Bäumen. Aber leider machen wir gerade die Erfahrung, dass viele Eltern nur irgendeinen Platz suchen und die Qualität dabei außer Acht lassen ( ist natürlich nicht generell so gemeint, es gibt auch rühmliche Ausnahmen). Ich kann also nur empfehlen sich gemeinsam zu organisieren und für seine Kinder zu kämpfen!!!!!
              Wer sagt eigentlich, dass Behinderte mit hohem Unterstützungsbedarf zwingend in ein Wohnheim müssen? .... da muss man wirklich aufpassen, dass das nicht in eine völlig falsche Richtung läuft. Es besteht die Gefahr, dass Wgs nur für die etwas fitteren Behinderten realisiert werden und die Behinderten mit hohem Unterstützungsbedarf zwangsläufig in den Wohnheimen übrig bleiben, davon ist zwingend abzuraten!

              LG Karen

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                #8
                AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

                Hallo Karen,


                was wäre denn gewesen, wenn es deinem Sohn gefallen und gut getan hätte? Wäre er dann auch schon wieder bei euch zu Hause?

                Mein Kind wohnt (älter als 16) immer noch zuhause, weil ich weiß, dass es nur da ihm so gut geht, wie es sonst wo nie wieder sein wird. Egal wie ambulant betreut, oder welcher Wohnform er auch mal "untergebracht" sein wird.

                Einzig das soziale Umfeld, wenn es denn gut strukturiert ist und auch Menschen mit Behinderung sich ihren Lebensbereich außerhalb des Elternhauses ihrer Neigung entsprechend aussuchen dürfen, wird ihnen gut tun.

                Ich kenne auch keine Eltern, die irgendeinen Platz suchen. In unserem Umfeld gehen Eltern sehr verantwortungsbewußt mit dieser Entscheidung um. Vielleicht ist das ein Grund, warum in unserer Region viele Menschen noch zuhause wohnen und leben. Das Angebot vorort ist weder das Beste, noch reichen die Plätze ohnehin nicht aus.

                Ältere Eltern, die Jahre vergebens auf Wohnheimplätze heimatnah gewartet haben, können nicht mehr viele Ansprüche geltend machen, weil ihnen die Zeit davon rennt. Wenn dann gerade unsere "alten" Eltern, die so vieles als Vorreiter für uns erkämpft haben, dann nach Jahren der Pflege krank werden, plötzlich ausfallen (meist reichts es, wenn einer ausfällt, weil manche "Kinder" nur noch zu zweit betreut werden können,) dann haben sie keine allzu große Wahl und müssen schweren Herzens ihre Kinder in eine Obhut geben, die ihnen alles andere als sympathisch ist.

                Deine Frage, "Wer sagt eigentlich, dass Behinderte mit hohem Unterstützungsbedarf zwingend in ein Wohnheim müssen?" treibt viele Eltern, die verantwortungsbewußt mit dem Begriff Inklusion und UN-Konvention umgehen, herum.

                Deine Warnung, dass man aufpassen muss, dass es alles nicht in die verkehrte Richtung läuft, ist bei Eltern schwerstmehrfachbehinderten Kindern schon lange angekommen. Angefangen in der Schule werden sie als Hemmschuh auch in Förderschulen bezeichnet. Aussortiert in Tagesförderstätten werden sie bereits jetzt schon vom fitten "Klientel" getrennt. Gemischte Wohnheime werden selbst von Lebenshilfen nicht allerorts angeboten. Eltern fitter Kinder verweigern ihrem Kind den Einzug in eine Gemeinschaft, wenn es schwerer Betroffene vorort schon gibt.

                Zwingend abraten können wir mit diesen schwerbehinderten Kindern von allem, was wir ungerecht finden schon, aber unsere Gemeinschaft an einem 'Strang zu ziehen ist so winzig klein, dass wir viele Stimmen wie deine brauchen, damit auch der zuständige Kostenträger das Nachdenken anfängt, die leere Kasse öffnet und Einsicht, bzw. Menschlichkeit zeigt.

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                  #9
                  AW: Wann "darf" ein Kind in eine Wohneinrichtung z

                  Hallo Löwenkind,

                  Zitat von Löwenkind Beitrag anzeigen
                  Hallo Karen,


                  was wäre denn gewesen, wenn es deinem Sohn gefallen und gut getan hätte? Wäre er dann auch schon wieder bei euch zu Hause?
                  das ist eine gute Frage, ich vermute mal, dass er dann nicht zu Hause wäre. Unser vorrangiges Ziel ist ja, dass er optimal versorgt wird und selbstbestimmt leben kann.
                  Bin heute sehr dankbar, dass wir diese Zeit hatten, obwohl das natürlich auf dem Rücken meines Sohnes geschehen ist. Durch diese Zeit hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in die Materie Wohnheim zu erlangen und ich habe mich mit der Thematik intensiv beschäftigt. Der Weltkongress Inklusion in Berlin hat mir dann den letzten Schubs gegeben für meinen Sohn ein besseres Leben einzufordern. Mir ist aber auch ganz klar, dass dies keine Lösung auf Dauer sein wird.
                  Wir arbeiten ganz intensiv an einer alternativen Wohnmöglichkeit, denn wir wollen niemals in diese Zwangssituation kommen, dass wir eine Unterkunft benötigen, weil wir das nicht mehr leisten können.

                  LG Karen

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