Hallo.
Kann man einem behinderten Kind (w,32) ,an Borderline (aber Verdacht auf Posttraumatische Belastungsstörung und Anpassungsstörung)und Panikstörung+ Agora- und Soziophobie
sowie Wirbelsäulendiagnosen (Scheuermann Brustwirbelsäule,traumatische bedingte Verschleiße in 2 Wirbelsegmenten [Halswirbelsäule und Steißbein] und leichter-mittelgradiger Skoliose und Hüftdysplasie+Coxa Valga),Verwachsungsbeschwerden im Unterbauchraum(mit Zugluftintoleranz), Grad der Behinderung 50%,
jetzt anlässlich einer kommenden Begutachtung (wegen Kindergeldweiterberechtigung) zwingen, welche folgenden (ambulanten bzw. stationären/ kurmäßigen) Heilbehandlungen es sich unterziehen muss?
und b) die Schritte der Fortbildung bestimmen(hat 1. Ausbildung auch wegen psychosomatischer Einschränkungen abgebrochen- weiß aber auch nicht, wie man dies nachweist.)Das Kind wird fortlaufend mit lückenloser Kurzkrankschriften bestückt, hat bereits 1 1/2-jährigeMaßnahme des Arbeitsamtes hinter sich (wurde auch von Maßnahmeveranstalter nicht um verlängert.).
Das Kind will sich anstelle eines Berufsförderungswerkes oder einer weiteren Maßnahme/bzw. Werkstatt privat bilden (Angedacht wären Heilpraktikerausbildungen oder eher aber eine Fernschulung als Ernährungsberaterin.).
Es gibt gesundheitlich gesehen, Probleme mit der Mobilität, wegen Ängste und Panik sowie mangelnde soziale Kompetenz und Kommunikationsfertigkeit und Schlafprobleme/Depersonalisationen/Abgrenzungsvermögen.
Kann man einem behinderten Kind (w,32) ,an Borderline (aber Verdacht auf Posttraumatische Belastungsstörung und Anpassungsstörung)und Panikstörung+ Agora- und Soziophobie
sowie Wirbelsäulendiagnosen (Scheuermann Brustwirbelsäule,traumatische bedingte Verschleiße in 2 Wirbelsegmenten [Halswirbelsäule und Steißbein] und leichter-mittelgradiger Skoliose und Hüftdysplasie+Coxa Valga),Verwachsungsbeschwerden im Unterbauchraum(mit Zugluftintoleranz), Grad der Behinderung 50%,
jetzt anlässlich einer kommenden Begutachtung (wegen Kindergeldweiterberechtigung) zwingen, welche folgenden (ambulanten bzw. stationären/ kurmäßigen) Heilbehandlungen es sich unterziehen muss?
und b) die Schritte der Fortbildung bestimmen(hat 1. Ausbildung auch wegen psychosomatischer Einschränkungen abgebrochen- weiß aber auch nicht, wie man dies nachweist.)Das Kind wird fortlaufend mit lückenloser Kurzkrankschriften bestückt, hat bereits 1 1/2-jährigeMaßnahme des Arbeitsamtes hinter sich (wurde auch von Maßnahmeveranstalter nicht um verlängert.).
Das Kind will sich anstelle eines Berufsförderungswerkes oder einer weiteren Maßnahme/bzw. Werkstatt privat bilden (Angedacht wären Heilpraktikerausbildungen oder eher aber eine Fernschulung als Ernährungsberaterin.).
Es gibt gesundheitlich gesehen, Probleme mit der Mobilität, wegen Ängste und Panik sowie mangelnde soziale Kompetenz und Kommunikationsfertigkeit und Schlafprobleme/Depersonalisationen/Abgrenzungsvermögen.