Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werkstattpflicht/Maßnahme-Pflicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werkstattpflicht/Maßnahme-Pflicht

    Hallo.
    Kann man einem behinderten Kind (w,32) ,an Borderline (aber Verdacht auf Posttraumatische Belastungsstörung und Anpassungsstörung)und Panikstörung+ Agora- und Soziophobie
    sowie Wirbelsäulendiagnosen (Scheuermann Brustwirbelsäule,traumatische bedingte Verschleiße in 2 Wirbelsegmenten [Halswirbelsäule und Steißbein] und leichter-mittelgradiger Skoliose und Hüftdysplasie+Coxa Valga),Verwachsungsbeschwerden im Unterbauchraum(mit Zugluftintoleranz), Grad der Behinderung 50%,
    jetzt anlässlich einer kommenden Begutachtung (wegen Kindergeldweiterberechtigung) zwingen, welche folgenden (ambulanten bzw. stationären/ kurmäßigen) Heilbehandlungen es sich unterziehen muss?
    und b) die Schritte der Fortbildung bestimmen(hat 1. Ausbildung auch wegen psychosomatischer Einschränkungen abgebrochen- weiß aber auch nicht, wie man dies nachweist.)Das Kind wird fortlaufend mit lückenloser Kurzkrankschriften bestückt, hat bereits 1 1/2-jährigeMaßnahme des Arbeitsamtes hinter sich (wurde auch von Maßnahmeveranstalter nicht um verlängert.).
    Das Kind will sich anstelle eines Berufsförderungswerkes oder einer weiteren Maßnahme/bzw. Werkstatt privat bilden (Angedacht wären Heilpraktikerausbildungen oder eher aber eine Fernschulung als Ernährungsberaterin.).
    Es gibt gesundheitlich gesehen, Probleme mit der Mobilität, wegen Ängste und Panik sowie mangelnde soziale Kompetenz und Kommunikationsfertigkeit und Schlafprobleme/Depersonalisationen/Abgrenzungsvermögen.

    #2
    AW: Werkstattpflicht/Maßnahme-Pflicht

    Hallo kittykat,

    ich würde
    1. Einen Verschlimmerungsantrag ( Schwerbehindertenausweis) stellen( 50% ohne Merkzeichen halte ich für mager)

    2. Ein Attest des behandelnden Arztes einholen über die Erkrankungen Deiner Tochter, darüber, dass aufgrund der Erkrankung die Ausbildung abgebrochen werden musste, darüber, dass Deine Tochter aufgrund der Schwerbehinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, über die Zeit der kont. Krankschreibung, über die Heil- und Behandlungsmöglichkeiten aus seiner Sicht, ggf. über die Verschlimmerung der Schwerbehinderung.

    3. Sofern nicht vorhanden, Bescheinigung des Maßnahmeträgers, dass ebenfalls aufgrund der Erkrankung die Maßnahme nicht verlängert wurde.

    4. Schon jetzt prof. Hilfe in Anspruch nehmen ( Fachanwalt für Sozialrecht ( trägt die Rechtschutzversicherung, bzw. einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, bzw. Hilfe von Verbänden ).

    LG
    susemichel

    Kommentar


      #3
      AW: Werkstattpflicht/Maßnahme-Pflicht

      Hallo Kittykat,

      zuerst einmal herzlich Willkommen im Forum. Ich wünsche euch, dass ihr hier eine Antwort auf eure Fragen findet und euch geholfen werden kann.

      Viele Grüße
      Kirsten

      Kommentar


        #4
        AW: Werkstattpflicht/Maßnahme-Pflicht

        Vielen Dank für die schnellen Antworten.
        Die Tochter erfährt ständig das Problem, dass sie als psychisch Behinderte abgestempelt wird, als pädagogisch zu Behandelnde und fast ausschließlich erzieherisch, die Persönlichkeit zurechtstutzend (mit kaum Sinn für eine solche Entwicklung,etwa individueller Natur gefördert)wird.
        Das kommt uns beiden so gut wie im gesamten Pscyhiatrie-System so vor, als ob die Sozialpsychiatrie in Deutschland generell nicht so sehr liberalisiert und kundenfreundlich ausgebaut worden wäre.
        Meine Tochter erlebt die Hausärztin autoritär-bestimmend sowie die Psychiaterin als mitunter schikanös in der Behandlung und sie schiebt die Symptome auf eine "Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung", obwohl nicht eindeutig dazu die 5 (laut Wikipedia sowie ICD-10) Symptome primär gegeben zu sein scheinen.
        Kommt Euch auch so vor, als habe man im Reha-Berufsberatungs-Gefüge nur die Wahl, ähnlichen Maßnahmen auferlegen zu sein, wie jener mit intellektuellen Beeinträchtigungen? Eine Mitarbeiterin einer berliner REHA-Beratungsstelle (d. Arbeitsagentur Südost) thematisierte die problematische Regelung und beklagte ebenfalls, eine geeignetere Lösung müsse getroffen werden,
        Menschen mit somatoform-psychosomatischem, neurotischem/depressivem,persönlichkeitsgestörtem und leichter psychotischem Symptomenkomplex in den Bildungs- sowie Arbeitsmarkt besser integrieren zu können.

        Wir kommen in vielen Problemen mit alternativen /privaten Gesundheitsangeboten (von Tryptophan über Lavendelextrakte bis hin zum Johanniskraut sowie körperorientierte Verfahren und anthroposophischer und bioenergetischer ,radiästhetischer und homöopathischer und pflanzlicher Behandlungsbausteine, imaginativen Therapien in Entlehnung des NLPs) schon viel weiter.-Im Gegensatz dazu, schadete zum Teil die sogenannte Richtlinien-Behandlung.
        Die Hausärztin kündigte bereits an, die "Sache" mit "den alten Methoden" und "allumfassend (mit wenig Spielräumen für zusätzliche- abweichende Behandlungsbausteine)" in REHA einleiten zu wollen.
        Man kann ja auch leider nicht/schwer im laufenden Reha-, Begutachtungs- u. Rentenverfahren die Ärzte wechseln - oder wäre das unbedenklich, hinsichtlich des schon rollenden Prüfverfahrens?
        Zuletzt geändert von kittykat; 20.05.2011, 00:05.

        Kommentar

        Online-Benutzer

        Einklappen

        14 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 14.

        Lädt...
        X