Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld für erwachsene Tochter?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld für erwachsene Tochter?

    Hallo Allerseits!

    Kann ich für meine jüngste Tochter (35) KG erhalten?

    Sie ist seit 12 Jahren psychisch Krank und behindert, mitlerweile hat sie einen SBA mit 80% und MZ G und B (H und T sind beantragt und laufen).
    Sie wurde letztes Jahr rückwirkend ab 2007 voll und auf Dauer erwerbsunfähig geschrieben, vom Rententräger und erhält, nachdem sie lange Sozi und ALG2 erhielt, nun Grundsicherung. Zudem hat sie Pflegestufe 1 (Kombinationsleistung)

    Sie lebt in ihrer eigenen Wohnung zwar, kann aber dies nur halten, da sie durch betreutes Einzelwohnen, gesetzliche Betreuerin und Pflegedienst unterstützt wird!

    Bislang dachte ich, KG wäre hier nicht möglich bzw. müsste sofort und voll an den Grundsicherungsträger abgeführt werden, aber laut eurer Seite ( http://www.intakt.info/80-0-kinderge...ge-kinder.html ) ist dem ja garnicht so, oder hab ich es falsch verstanden?

    Was denkt ihr und könnt ihr mir noch Tipps geben?

    Viele Grüsse,
    MurphysLaw

    #2
    AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

    Hallo!

    Kurz und unjuristisch formuliert: Der KiGe-Anspruch hängt zunächst mal davon ab, ob Deine Tochter jemals in der Lage war (oder gewesen wäre), einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nachzugehen.
    War das der Fall?
    Oder hat sie vielleicht studiert oder eine Regel-Berufsausbildung gemacht?

    Wem das KiGe dann zusteht, ist eine andere Baustelle.

    Gruß,

    Accolon

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

      Hallo,
      es hat sich irgendwas in der Rechtssprechung geändert, aber glaub noch nicht rechtskräftig, ich wohne in NRW. In einem Fall den ich hier kenn wurde bisher das Kindergeld als Einkommen angerechnet bei der Grundsicherung. Vielleicht googelst du mal.

      Gruß Doro

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

        Hallo,

        hier die Seite der BA zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld nach Vollendung des 25. Lebensjahres: http://www.arbeitsagentur.de/nn_2654...te-Kinder.html

        Für ein behindertes Kind kann Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung bezogen werden, das heißt auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

        Es liegt eine Behinderung vor.
        Das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten.
        Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
        Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
        Ich erinnere mich, dass die Mutter einer behinderten Tochter das KG aus Nichtwissen auch lange nicht beantragt hat. Sie bekam dann sogar für einige Jahre rückwirkend das KG ausgezahlt. Ob das heute noch so ist, weiss ich leider nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

          Hallo!

          Also es ist so :

          Meine Tochter ist Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles '99 geworden.
          Darauf hat sie u.a. mit PTBS, schweren Depressionen und später Halluzinationen reagiert.

          Aufgrund dessen musste sie im Nachhinein ihr Studium abbrechen und ein letzter Versuch einer Arbeit in Teilzeit (3 std täglich) endete nach knapp 3 Monaten mit einem schweren Rückfall.

          Sie musste mehrmals für Monate in die geschlossene Psychiatrie und ist wie gesagt auch inzwischen dauerhaft voll Erwerbsunfähig anerkannt vom Rententräger.

          Wir hoffen, dass sie ab Juli wieder 1x Woche für 3 Stunden in einer Zuverdienstwerkstatt etwas arbeiten kann.

          Sie ist Jahrgang 1975 falls das noch wichtig ist.

          Gruss,
          MurphysLaw

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

            Hallo,

            stelle doch einfach mal einen formlosen KG-Antrag bei der Familienkasse.
            Die schicken Dir dann auch ein Antragsformular zu und sagen Dir, welche Nachweise Du benötigst.
            Viel Erfolg!

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

              Aufgrund der Grundsicherung und evtl. Rente solltest du errechnen ob der Mindestbetrag an Einkommen fürs Kindergeld nicht überschritten wird. Kannst du googeln.

              Gruß Doro

              Kommentar


                #8
                AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                die Behinderung muß vor dem 25ten Lebensjahr entstanden sein, so sieht es doch aus bei dir, ist schon mal gut.
                Drück die Daumen!!!!!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                  Hallo Doro,

                  welchen Mindestbetrag meinst du? Ich steh da grad aufm Schlauch!

                  Sie bekommt nur Grundsicherung, Miete und den Mehrbedarf für eine Gehbehinderung.
                  Für die EM-Rente hatte sie zuwenig Anwartschaften :-/

                  Gruss,
                  MurphysLaw

                  P.S. Ganz doofe Frage vielleicht, eventuell auch, weils schon spät ist....
                  Den formlosen Antrag fürs KG, stelle ich den an meinem Wohnort oder an dem meiner Tochter?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                    Hallo MurphysLaw,

                    das Kindergeld solltest Du bei der für die Eltern zuständigen Agentur für Arbeit -Familienkasse- stellen. Um Kindergeld zu bekommen, darf Deine Tochter im Jahr kein höheres Einkommen als 8004 Euro haben. Man kann noch einiges abziehen, z.B. Werbungskosten, das kannst Du hier nachlesen: http://eltern.t-online.de/kindergeld...43684590/index

                    Wenn die Behinderung Deiner Tochter auf eine Gewalttat zurückzuführen ist, sollte sie (oder evtl. der rechtl. Betreuer) einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen. Die Begutachtung ist sicher nicht besonders angenehm, aber Deine Tochter wäre für die Zukunft finanziell besser abgesichert, als nur mit der Grundsicherung. Ich würde mich an Deiner Stelle an den "Weissen Ring" wenden, der Dir weiterhelfen kann.
                    Leider weiss ich nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, aber da das OEG ein Bundesgesetz ist, kannst du Dich mal über den nachstehenden Link informieren.

                    https://www.weisser-ring.de/internet...etz/index.html

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                      @ rosifi

                      um noch Kindergeld zu bekommen, ist zu den 8004.- Euro meines Wissens noch der Behindertenpauschbetrag hinzu zu rechnen. Bei unserem Sohn ist es jedenfalls so: 8004.- +3700.- ( bei Merkzeichen H) = 11704.- Davon abziehbar: Werbungskosten, Sozialversicherungskosten.

                      Wenn der Zuverdienst eine Aufwandsentschädigung ( evtl. mit Fahrtkostenanteil ) ist, dann wird es nicht angerechnet beim Kindergeld und bei der Grundsicherung. So ist es jedenfalls bei meinem Sohn.

                      LG

                      susemichel

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                        Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                        @ rosifi

                        um noch Kindergeld zu bekommen, ist zu den 8004.- Euro meines Wissens noch der Behindertenpauschbetrag hinzu zu rechnen. Bei unserem Sohn ist es jedenfalls so: 8004.- +3700.- ( bei Merkzeichen H) = 11704.- Davon abziehbar: Werbungskosten, Sozialversicherungskosten.

                        Wenn der Zuverdienst eine Aufwandsentschädigung ( evtl. mit Fahrtkostenanteil ) ist, dann wird es nicht angerechnet beim Kindergeld und bei der Grundsicherung. So ist es jedenfalls bei meinem Sohn.

                        LG

                        susemichel
                        Hallo Susemichel,

                        das kann durchaus sein. Ich bin jetzt nur von einem nichtbehinderten Menschen ausgegangen. Entschuldigung!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                          Hallo Rosemarie,

                          habe mich vorsichtshalber gerade noch einmal bei unserer Familienkasse ( öffentl. Dienst) vergewissert ( kenne da einen unglaubliche hilfsbereiten und fachkundigen Mitarbeiter). Es ist korrekt, zu den 8004.- Einkommensgrenze fürs Kindergeld ist noch der jeweilige Behindertenpauschbetrag hinzu zu rechnen. Erst wenn dieser Gesamtbetrag ( minus Abzüge) überschritten ist, gilt die Person als in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann gibt es kein Kindergeld mehr.

                          Vier Augen sehen mehr als zwei- dafür sind wir ja hier im Forum. Ich profitiere hier ja auch von Eurem Wissen!

                          Liebe Grüße

                          susemichel

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                            Hallo MurphysLow, das was Rosifi schreibt ist genau das was ich meinte. Also Gesamtbetrag pro Jahr (Siehe Rosifi) plus Mehrbetrag für Schwerbehinderung und evtl. Werbungskosten usw.und den Antrag dort stellen wo du wohnst, das Kindergeld wird an dich gezahlt. Du kannst es ja an deine Tochter weiterleiten. Wenn es abgelehnt wird, steht sicherlich drin warum, ansonsten fordern sie doch auf noch irgendwelche Bescheide zuzusenden. Und nie Original e schicken, nur Kopien!!!!

                            Mußte mich hier erst mal durchlesen weil schon soviel Ratschläge dort stehen.

                            Gruß Doro

                            und packs einfach an, dann siehst du was passiert.
                            Vielleicht geräts du ja an einen netten Mitarbeiter der dir ein paar Tips gibt, und wenn nicht, hier gibs doch jede Menge Hilfe.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                              Hallo!
                              Auch wenn der Thread schon älter ist, hier ein kleiner Zwischenstand.

                              Ich habe Ende Nov 2011 den formlosen Antrag bei der Kindergeldkasse gestellt und daraufhin den Antrag zugesendet bekommen.

                              Letzte Woche (also rund 7 Monate später!!!!!!!) bekamen wir, nachdem wir mal telefonisch nachfragten, worans denn hängt, u.a. die Aufforderung, Nachweise zu erbringen, dass die Behinderung vor ihrem 27ten Lebenjahr eingetreten ist.

                              Der behandelde Psychiater ist bereit, ein solches Gutachten, unter Mithilfe, der damaligen Ärzte, zu erstellen.
                              Sicherlich wird das Gutachten nicht gratis sein. (Zu Recht, er arbeitet ja schliesslich).

                              Frage nun, muss das Gutachten meine Tochter bezahlen oder kann man das der anfordernden Familienkasse in Rechnung stellen?

                              Desweiteren müssen wir eine Stellungnahme abgeben, wieso erst jetzt KG beantragt wird..... (witzig, wenn niemand einem sagt, dass das geht!!!!!!!!)

                              Ich halte euch auf dem Laufenden.

                              Viele Grüsse,

                              MurphysLaw


                              P.S. So ganz hab ich das mit der Berechnung noch nich verstanden.
                              Vielleicht kann jemand von euch mal anhand einer Beispielrechnung antworten?

                              Aktuelle Bezüge sind 374€ Grundsicherung, 444€ Miete, 63,58€ Mehrbedarf für Merkzeigen G. Keinerlei aktuelle Einkünfte aus Arbeit etc. SBA über 100% mit MZ B, G, aG und T. Kann mir da einer von euch helfen?

                              Edit: Habe gerade das aktuelle Dokument vom BvkM durchgelesen und muss noch ergänzen : Die o.g. Daten sind nicht vollständig. Es liegt eine Pflegestufe I vor, welche als Kombileistung genutzt wird (ergo monatlich variierende Abrechnungen) und das Sozialamt hat betreutes Einzelwohnen über 10 Std pro Woche genehmigt. Da müssen die Zahlen nachgeliefert werden. Auf jeden Fall zahlt meine Frau dafür monatlich 31,06€ dazu (dieser spezielle Anteil der Eltern).
                              Zuletzt geändert von MurphysLaw; 04.07.2012, 02:29.

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                                Hallo MurphysLaw,

                                hat Deine Tochter evtl. einen Behindertenausweis, der vor dem 27. Lebensjahr ausgestellt wurde? Der müsste eigentlich als Nachweis ausreichen.

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Kindergeld für erwachsene Tochter?

                                  gleiches Thema neues Frage.

                                  Mein Sohn, 29 Jahre alt, an Mukoviszidose erkrankt, lungentransplantiert ist 100 % schwerbeschädigt mit den Merkzeichen "G" und "RF".
                                  Wohnt in einer eigenen Wohnung und erhält monatlich Grundsicherung 374,-- €, Mehrleistung für "G", 347,42 € Miete und 163,43 € Krankenversicherung, also insgesamt 948, 43 €.
                                  Ansonsten hat er keinerlei Einnahmen. Kindergeld wurde bis 12/2012 gezahlt und wird jetzt abgezweigt an das Grundsicherungsamt.

                                  Liegt er mit seinem "Einkommen" nicht unter dem Mindestbetrag?

                                  Kindergeld wurde bisher an uns, seine Eltern, gezahlt.
                                  Möchte jetzt der Abzweigung widersprechen, suche aber stichhaltige Argumente.

                                  Denke, dass die Abzweigung nicht ganz okay ist, von wegen Mindesteinnahmen, und auch, weil wir ja davon uns nicht bereichern, sondern unseren Sohn unterstützen mit Fahren zum Arzt, zur Klinik, psychische Unterstützung (staendige Depressionen), ständige Fahrten in seine Wohnung zum Reinigen und Desinfizieren (wenigstens 2 x in der Woche), für die Wäsche, die häufiger wegen der Keimfreiheit gewaschen und gewechselt werden muss, für Medikamente die wir besorgen, für die Bezahlung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, für die Versorgung im Krankheitsfall (bei lungentransplantierten wegen des nichtvorhandenen Immunsystems haeufige Erkrankungen), Bezahlung von Brillen, Desinfektionsmitteln,und und und.

                                  Vielleicht kann mir jemand Tipps für den Widersrpuch geben.
                                  Zu erwähnen ist noch, dass er 35 km von uns entfernt wohnt und somit auch enorme Spritkosten auf uns zukommen.

                                  Unser Sohn hat noch nie gearbeitet und wird auch nie in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

                                  Danke für die Hilfe.
                                  Zuletzt geändert von gitta12; 04.03.2013, 19:22.

                                  Kommentar

                                  Online-Benutzer

                                  Einklappen

                                  19 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 19.

                                  Lädt...
                                  X