Hallo Ihr Lieben,
meine grosse Tochter ( von Geburt an schwermehrfachbehindert , Tetra-Spastik, Epilepsie ) wird am 6. Juni 18 Jahre alt.
Zu ihrem Vater besteht seit knapp 16 Jahren keinerlei Kontakt mehr , Grund der Trennung war, das er mit ihrer Behinderung absolut nicht klar kam, bzw. mit der Tatsache, das wir ein behindertes Kind haben.
Da er leider damals auch Schwierigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen gemacht hat, läuft es bis jetzt seit Jahren so, das er den Unterhalt an´s Jugendamt ( Beistandschaft ) überweist, und das Jugendamt wiederum dann an mich.
Nun wird Jaqueline aber wie gesagt in einigen Wochen 18 Jahre alt, und das Jugendamt wird laut Auskunft der Sachbearbeiterin natürlich nicht mehr zuständig sein .
Jaqueline geht noch bis Mitte Juli in die Körperbehinderten - Schule , und ab Ende September geht sie dann in den Förderbereich der Behinderten - Werkstatt.
Ich bin alleinerziehend und dadurch leider derzeit ALG 2 Empfängerin , und wenn Jaqueline´s Vater jetzt ab Juni dann keinen Unterhalt mehr zahlen wird ( und er wird garantiert nicht zahlen, da er ja dann ja nicht mehr an´s Jugendamt überweisen muss ) , fehlt mir natürlich der Unterhalt , da die ARGE natürlich weiterhin den Unterhalt als Einkommen abzieht. Und Jaqueline ja erst ab Ende September in die Werkstatt gehen kann ( keine frühere Aufnahme von Seiten der Werkstatt möglich ) .
War hier jemand schonmal in der gleichen Situation ? Und was habt Ihr dann gemacht ? Zum Anwalt gehen ( ist natürlich dann wieder eine Kostenfrage ) ? Muss der Vater überhaupt für die Monate zahlen, in denen Jaqueline nicht mehr in der Schule ist, aber auch noch nicht in der Werkstatt ?
Schonmal vielen Dank im voraus für Eure Antworten
meine grosse Tochter ( von Geburt an schwermehrfachbehindert , Tetra-Spastik, Epilepsie ) wird am 6. Juni 18 Jahre alt.
Zu ihrem Vater besteht seit knapp 16 Jahren keinerlei Kontakt mehr , Grund der Trennung war, das er mit ihrer Behinderung absolut nicht klar kam, bzw. mit der Tatsache, das wir ein behindertes Kind haben.
Da er leider damals auch Schwierigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen gemacht hat, läuft es bis jetzt seit Jahren so, das er den Unterhalt an´s Jugendamt ( Beistandschaft ) überweist, und das Jugendamt wiederum dann an mich.
Nun wird Jaqueline aber wie gesagt in einigen Wochen 18 Jahre alt, und das Jugendamt wird laut Auskunft der Sachbearbeiterin natürlich nicht mehr zuständig sein .
Jaqueline geht noch bis Mitte Juli in die Körperbehinderten - Schule , und ab Ende September geht sie dann in den Förderbereich der Behinderten - Werkstatt.
Ich bin alleinerziehend und dadurch leider derzeit ALG 2 Empfängerin , und wenn Jaqueline´s Vater jetzt ab Juni dann keinen Unterhalt mehr zahlen wird ( und er wird garantiert nicht zahlen, da er ja dann ja nicht mehr an´s Jugendamt überweisen muss ) , fehlt mir natürlich der Unterhalt , da die ARGE natürlich weiterhin den Unterhalt als Einkommen abzieht. Und Jaqueline ja erst ab Ende September in die Werkstatt gehen kann ( keine frühere Aufnahme von Seiten der Werkstatt möglich ) .
War hier jemand schonmal in der gleichen Situation ? Und was habt Ihr dann gemacht ? Zum Anwalt gehen ( ist natürlich dann wieder eine Kostenfrage ) ? Muss der Vater überhaupt für die Monate zahlen, in denen Jaqueline nicht mehr in der Schule ist, aber auch noch nicht in der Werkstatt ?
Schonmal vielen Dank im voraus für Eure Antworten