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Unterhaltspflicht des Vaters wenn das Kind 18 ist

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    Unterhaltspflicht des Vaters wenn das Kind 18 ist

    Hallo Ihr Lieben,

    meine grosse Tochter ( von Geburt an schwermehrfachbehindert , Tetra-Spastik, Epilepsie ) wird am 6. Juni 18 Jahre alt.

    Zu ihrem Vater besteht seit knapp 16 Jahren keinerlei Kontakt mehr , Grund der Trennung war, das er mit ihrer Behinderung absolut nicht klar kam, bzw. mit der Tatsache, das wir ein behindertes Kind haben.

    Da er leider damals auch Schwierigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen gemacht hat, läuft es bis jetzt seit Jahren so, das er den Unterhalt an´s Jugendamt ( Beistandschaft ) überweist, und das Jugendamt wiederum dann an mich.

    Nun wird Jaqueline aber wie gesagt in einigen Wochen 18 Jahre alt, und das Jugendamt wird laut Auskunft der Sachbearbeiterin natürlich nicht mehr zuständig sein .

    Jaqueline geht noch bis Mitte Juli in die Körperbehinderten - Schule , und ab Ende September geht sie dann in den Förderbereich der Behinderten - Werkstatt.

    Ich bin alleinerziehend und dadurch leider derzeit ALG 2 Empfängerin , und wenn Jaqueline´s Vater jetzt ab Juni dann keinen Unterhalt mehr zahlen wird ( und er wird garantiert nicht zahlen, da er ja dann ja nicht mehr an´s Jugendamt überweisen muss ) , fehlt mir natürlich der Unterhalt , da die ARGE natürlich weiterhin den Unterhalt als Einkommen abzieht. Und Jaqueline ja erst ab Ende September in die Werkstatt gehen kann ( keine frühere Aufnahme von Seiten der Werkstatt möglich ) .

    War hier jemand schonmal in der gleichen Situation ? Und was habt Ihr dann gemacht ? Zum Anwalt gehen ( ist natürlich dann wieder eine Kostenfrage ) ? Muss der Vater überhaupt für die Monate zahlen, in denen Jaqueline nicht mehr in der Schule ist, aber auch noch nicht in der Werkstatt ?

    Schonmal vielen Dank im voraus für Eure Antworten

    #2
    AW: Unterhaltspflicht des Vaters wenn das Kind 18

    Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, meine kinder sind noch klein.
    aber ich würd beim Jugendamt nachfragen und zusätzlich(ich verlasse mich nicht mehr aufs jugendamt) ein anwalt hinzuziehen , zahlt das sozialamt oder sonstwer, da du harzt4 empfängerin bist. Hatte ich auch so gemacht .
    Da kann man dir sicherlich mehr helfen, die meisten anwälte sind da doch sehr hilfsbereits 1. stunde beatung mußte nie gezahlt werden, nur wenn es mehr wurde aber dann nicht von mir.

    viel glück dir dabei.

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      #3
      AW: Unterhaltspflicht des Vaters wenn das Kind 18

      Hallo Heikemitkids

      habe absolut den Gleichen Fall mit der ausnahme das er ( Kindsvater) fasst immer bezahlt hat bis jetzt wo mein Sohn 18 jahre im Januar wurde.

      Er sagte nur das er jetzt weniger Zahlt und fertig,da ich aber eine Titulierung habe kann ich jeder zeit Pfänden was jetzt Überprüft wird warum er weniger zahlt.
      Er gibt natürlich ganz normale Fix kosten an wie , (jetzt halt dich fest) LBS Sparen,Hundesteuern Handyrechnung usw ist das ein Witz?

      Also,ich habe ein Anwalt eingeschaltet der alles Überprüft.
      Aber was ich noch dir mitteilen will ist das,
      Mehrfachschwerstbehinderte die voll erwerbsgemindert sind und 18 jahre sind haben ein Anspruch auf Grundsicherung was ich jetzt auch Beantragt habe.
      Ich Würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen wie das weiter gehen soll mit der Kindesunterhaltszahlung und noch eine Frage, hast du schon den Gesetzlichen Betreuer beantragt beim Amtsgericht das müßtest du auch so Schnell wie möglich tun es sei denn jemand anderes soll es machen.

      Ich kann dir nur ganz klar sagen und das weiß ich von einem Anwalt das Väter für ihre Behinderten Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindesunterhalt zahlen müßen.

      Viele Grüße
      Sonni

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